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	<title>Kommentare zu: Beitragsbemessungsgrenze 2009</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52620</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 19:20:53 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Waschtel,
ja leider, sie m&#252;ssen zurzeit die 3 Jahre &#252;ber JAEG erf&#252;llen um in die PKV zu wechseln. M&#246;glicherweise &#228;ndert sich das zum Jahresende mal abwarten was Herr Dr. R&#246;sler da noch erreicht.
Wenn sie in &#214;sterreich besch&#228;ftigt sind greift zun&#228;chst die Versicherungspflicht in diesem Land. Auch damit l&#228;sst sich die Versicherungspflicht in Deutschland nicht umgehen. Ich w&#252;rde eher auf Dr. R&#246;sler setzten
VG
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Waschtel,<br />
ja leider, sie m&#252;ssen zurzeit die 3 Jahre &#252;ber JAEG erf&#252;llen um in die PKV zu wechseln. M&#246;glicherweise &#228;ndert sich das zum Jahresende mal abwarten was Herr Dr. R&#246;sler da noch erreicht.<br />
Wenn sie in &#214;sterreich besch&#228;ftigt sind greift zun&#228;chst die Versicherungspflicht in diesem Land. Auch damit l&#228;sst sich die Versicherungspflicht in Deutschland nicht umgehen. Ich w&#252;rde eher auf Dr. R&#246;sler setzten<br />
VG<br />
manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Waschtel</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52612</link>
		<dc:creator>Waschtel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 06:41:15 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred,
super Seite, vielen Dank.
Ich arbeite seit vier Jahren in China, zahle in Deutschland keine Sozialabgaben und versteuere hier in China. Mein Jahresgehalt lag die ganze Zeit ueber der JAEG. Anfang naechsten Jahres komme ich nach D zurueck und werde weiter drueber liegen. In D lief die ganze Zeit eine Anwartschaftsvers. einer GKV.
1) Muss ich trotzdem erst drei Jahre in Deutschland vollmachen bevor ich mich privat versichern kann?
2) Was, wenn ich in Oesterreich angestellt bin, aber hauptsaechlich in D arbeite? Bin ich dann sozialversicherungspflichtig in D? Wie sieht es dann mit der PKV aus?
Danke!
Gruss,
Waschtel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,<br />
super Seite, vielen Dank.<br />
Ich arbeite seit vier Jahren in China, zahle in Deutschland keine Sozialabgaben und versteuere hier in China. Mein Jahresgehalt lag die ganze Zeit ueber der JAEG. Anfang naechsten Jahres komme ich nach D zurueck und werde weiter drueber liegen. In D lief die ganze Zeit eine Anwartschaftsvers. einer GKV.<br />
1) Muss ich trotzdem erst drei Jahre in Deutschland vollmachen bevor ich mich privat versichern kann?<br />
2) Was, wenn ich in Oesterreich angestellt bin, aber hauptsaechlich in D arbeite? Bin ich dann sozialversicherungspflichtig in D? Wie sieht es dann mit der PKV aus?<br />
Danke!<br />
Gruss,<br />
Waschtel</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Matthias</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52595</link>
		<dc:creator>Matthias</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 09:05:28 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred,

Danke f&#252;r die Beantwortung meiner beiden Fragen.
Sollten es sich in Richtung Wechselm&#246;glichkeit entwickeln, komme ich gerne wegen einer Beratung auf Sie zu.

Viele Gr&#252;&#223;e,

Matthias</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>Danke f&#252;r die Beantwortung meiner beiden Fragen.<br />
Sollten es sich in Richtung Wechselm&#246;glichkeit entwickeln, komme ich gerne wegen einer Beratung auf Sie zu.</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e,</p>
<p>Matthias</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52593</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Aug 2010 16:48:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/#comment-52593</guid>
		<description>Hallo Matthias,
ein Zweiteinkommen z&#228;hlt nur dann, wenn es auch Sozialversicherungspflichtig w&#228;re.
Das bedeutet ein Einkommen aus freiberuflicher T&#228;tigkeit z&#228;hlt grunds&#228;tzlich nicht zur JAEG, weil dieses Einkommen nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Auch Einkommen aus sog. Minijobs unter 400 € sind nicht sozialversicherungspflichtig und z&#228;hlen damit nicht zur JAEG. Erst wenn ein Zweiteinkommen in Angestelltenverh&#228;ltnis sozialversicherungspflichtig w&#252;rde diese zur JAEG z&#228;hlen.
Allerdings w&#252;rde auch noch die 3 Jahresregelung im Wege stehen.  M&#246;glicherweise gibt es einen Lichtblick, zum einen will unser Gesundheitsminister Herr Dr. R&#246;sler die 3 Jahresregelung abschaffen und zum anderen soll die JAEG wegen des niedrigeren Durchschnittseinkommens in Deutschland in 2011 sinken. Ist dies der Fall w&#228;re nur noch eine geschickte Lohnverhandlung mit dem Argument niedrigere Lohnnebenkosten zum 2011 notwendig und der Wechsel in die PKV w&#228;re zum 01.01.2011 perfekt.
Um mit dem Wechsel  in die PKV nicht entt&#228;uscht zu werden, ist es wichtig sich intensiv mit den Leistungen in der PKV auseinander zu setzten. F&#252;r ein Beratungsgespr&#228;ch stehe ich gerne zur Verf&#252;gung

VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Matthias,<br />
ein Zweiteinkommen z&#228;hlt nur dann, wenn es auch Sozialversicherungspflichtig w&#228;re.<br />
Das bedeutet ein Einkommen aus freiberuflicher T&#228;tigkeit z&#228;hlt grunds&#228;tzlich nicht zur JAEG, weil dieses Einkommen nicht sozialversicherungspflichtig ist.<br />
Auch Einkommen aus sog. Minijobs unter 400 € sind nicht sozialversicherungspflichtig und z&#228;hlen damit nicht zur JAEG. Erst wenn ein Zweiteinkommen in Angestelltenverh&#228;ltnis sozialversicherungspflichtig w&#252;rde diese zur JAEG z&#228;hlen.<br />
Allerdings w&#252;rde auch noch die 3 Jahresregelung im Wege stehen.  M&#246;glicherweise gibt es einen Lichtblick, zum einen will unser Gesundheitsminister Herr Dr. R&#246;sler die 3 Jahresregelung abschaffen und zum anderen soll die JAEG wegen des niedrigeren Durchschnittseinkommens in Deutschland in 2011 sinken. Ist dies der Fall w&#228;re nur noch eine geschickte Lohnverhandlung mit dem Argument niedrigere Lohnnebenkosten zum 2011 notwendig und der Wechsel in die PKV w&#228;re zum 01.01.2011 perfekt.<br />
Um mit dem Wechsel  in die PKV nicht entt&#228;uscht zu werden, ist es wichtig sich intensiv mit den Leistungen in der PKV auseinander zu setzten. F&#252;r ein Beratungsgespr&#228;ch stehe ich gerne zur Verf&#252;gung</p>
<p>VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Matthias</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52587</link>
		<dc:creator>Matthias</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 14:59:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/#comment-52587</guid>
		<description>Hallo Manfred,

wie ist das denn bei einem gemischten Einkommen?
Ich bin Festangestellter, verdiene aktuell 49000€ p.a. also knapp unter der JAEG. Nebenbei arbeite ich seit ca. 2 Jahren als freier Autor. Das Einkommen daraus, ca. 300 € im Monat muss bei der Einkommensteuer angegeben, also auch versteuert werden. Z&#228;hlt das dazu? Oder m&#252;sste man einen bruttopflichtigen Zweitjob haben, (kein 400€-Job) damit das angerechnet und die JAEG &#252;berschritten ist?

Viele Gr&#252;&#223;e,

Matthias</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>wie ist das denn bei einem gemischten Einkommen?<br />
Ich bin Festangestellter, verdiene aktuell 49000€ p.a. also knapp unter der JAEG. Nebenbei arbeite ich seit ca. 2 Jahren als freier Autor. Das Einkommen daraus, ca. 300 € im Monat muss bei der Einkommensteuer angegeben, also auch versteuert werden. Z&#228;hlt das dazu? Oder m&#252;sste man einen bruttopflichtigen Zweitjob haben, (kein 400€-Job) damit das angerechnet und die JAEG &#252;berschritten ist?</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e,</p>
<p>Matthias</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52584</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 16:29:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/#comment-52584</guid>
		<description>Hallo Reinhold,
nach der derzeitigen Rechtslage m&#252;ssen sie 3 Jahre die JAEG &#252;berschreiten um in der PKV versichert werden zu k&#246;nnen.
Die Frage ist wie hoch Ihr Einkommen in den Jahren 2007-2010 war. Wenn Sie f&#252;r diese Zeit Eine Bescheinigung vorlegen k&#246;nnen, dass Ihr Einkommen &#252;ber der jeweils in Deutschland g&#252;ltigen JAEG lag und der neue Arbeitgeber in Deutschland die variablen Lohnbestandteile zur JAEG z&#228;hlt, k&#246;nnen sie mit Beginn der T&#228;tigkeit in Deutschland in die PKV wechseln.
Einen Tipp kann ich Ihnen so einfach nicht geben, das w&#228;re etwa so als wenn sie von mir eine Tipp f&#252;r ein, f&#252;r sie passenden Auto, haben wollten. Sowas muss schief gehen.
Ich kann Ihnen Vorschlagen, dass wir diese Fragen im Rahmen eines Beratungsgespr&#228;chs kl&#228;ren.
VG
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Reinhold,<br />
nach der derzeitigen Rechtslage m&#252;ssen sie 3 Jahre die JAEG &#252;berschreiten um in der PKV versichert werden zu k&#246;nnen.<br />
Die Frage ist wie hoch Ihr Einkommen in den Jahren 2007-2010 war. Wenn Sie f&#252;r diese Zeit Eine Bescheinigung vorlegen k&#246;nnen, dass Ihr Einkommen &#252;ber der jeweils in Deutschland g&#252;ltigen JAEG lag und der neue Arbeitgeber in Deutschland die variablen Lohnbestandteile zur JAEG z&#228;hlt, k&#246;nnen sie mit Beginn der T&#228;tigkeit in Deutschland in die PKV wechseln.<br />
Einen Tipp kann ich Ihnen so einfach nicht geben, das w&#228;re etwa so als wenn sie von mir eine Tipp f&#252;r ein, f&#252;r sie passenden Auto, haben wollten. Sowas muss schief gehen.<br />
Ich kann Ihnen Vorschlagen, dass wir diese Fragen im Rahmen eines Beratungsgespr&#228;chs kl&#228;ren.<br />
VG<br />
manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Reinhold</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52581</link>
		<dc:creator>Reinhold</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 06:49:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/#comment-52581</guid>
		<description>Hallo Manfred, 

im Moment bin ich noch in &#214;sterreich besch&#228;ftigt und fange ab 1.10.2010 in Deutschland an. Ich komme mit meinem Fixgehalt ganz knapp unter die Beitragsbemessungsgrenze und bin mit meinem Variablen dann dr&#252;ber. Mein neuer Arbeitgeber hat mir auch schon gesagt, dass ich im die Krankenkassendaten bekannt geben soll. Kann ich jetzt eine private Krankenkassenversicherung abschlie&#223;en? Wenn &quot;JA&quot; ich w&#228;re sehr dankbar wenn Sie mir einen Tipp geben k&#246;nnten welche gut sind, da in &#214;sterreich das System anders l&#228;uft.  VG Reinhold</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred, </p>
<p>im Moment bin ich noch in &#214;sterreich besch&#228;ftigt und fange ab 1.10.2010 in Deutschland an. Ich komme mit meinem Fixgehalt ganz knapp unter die Beitragsbemessungsgrenze und bin mit meinem Variablen dann dr&#252;ber. Mein neuer Arbeitgeber hat mir auch schon gesagt, dass ich im die Krankenkassendaten bekannt geben soll. Kann ich jetzt eine private Krankenkassenversicherung abschlie&#223;en? Wenn &#8220;JA&#8221; ich w&#228;re sehr dankbar wenn Sie mir einen Tipp geben k&#246;nnten welche gut sind, da in &#214;sterreich das System anders l&#228;uft.  VG Reinhold</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52476</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jun 2010 15:10:36 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Maggie,
es kommt darauf an wie der Arbeitgeber die Provisionsanteile ausweist. Normalerweise z&#228;hlen solche Provisionsanspr&#252;che zur JAEG. Wenn diese, wie bei Ihnen sehr unterschiedlich sind, muss der Arbeitgeber diese zu Jahresbeginn sch&#228;tzen. Die Sch&#228;tzung erfolgt aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit. Sprechen sie einfach mal mit dem Personalb&#252;ro wie sie dann in den letzen Jahren bei der GKV gemeldet wurden. Hat der Arbeitgeber sie als &#252;ber der JAEG gemeldet, dann k&#246;nne sie, wenn sie die 3 Jahresregelung erf&#252;llt haben in die PKV wechseln. Hat der Arbeitgeber die Provisionsanteile bei der Meldung unter den Tisch fallen lassen, dann sind sie pflichtig.
Wenn Sie nicht weiterkommen kann ich mich auch mal mit dem Personalb&#252;ro unterhalten, das hilft des &#214;fteren. Dann k&#246;nnte ich sie auch im Bereich der PKV beraten.
VG
Manfred Walter</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Maggie,<br />
es kommt darauf an wie der Arbeitgeber die Provisionsanteile ausweist. Normalerweise z&#228;hlen solche Provisionsanspr&#252;che zur JAEG. Wenn diese, wie bei Ihnen sehr unterschiedlich sind, muss der Arbeitgeber diese zu Jahresbeginn sch&#228;tzen. Die Sch&#228;tzung erfolgt aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit. Sprechen sie einfach mal mit dem Personalb&#252;ro wie sie dann in den letzen Jahren bei der GKV gemeldet wurden. Hat der Arbeitgeber sie als &#252;ber der JAEG gemeldet, dann k&#246;nne sie, wenn sie die 3 Jahresregelung erf&#252;llt haben in die PKV wechseln. Hat der Arbeitgeber die Provisionsanteile bei der Meldung unter den Tisch fallen lassen, dann sind sie pflichtig.<br />
Wenn Sie nicht weiterkommen kann ich mich auch mal mit dem Personalb&#252;ro unterhalten, das hilft des &#214;fteren. Dann k&#246;nnte ich sie auch im Bereich der PKV beraten.<br />
VG<br />
Manfred Walter</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Maggie</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52469</link>
		<dc:creator>Maggie</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 12:00:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/#comment-52469</guid>
		<description>Hallo Manfred,

ich habe einen Job mit einem durchschnittlichen Grundgehalt (unter der Versicherungspflichtgrenze f&#252;r private KK) und einem hohen Provisionsanteil. Im Jahresbrutto komme ich bei weitem &#252;ber die Versicherungsgrenze, im monatlichen Brutto allerdings nicht immer, da die Provision nicht jeden Monat gleichm&#228;ssig ausgezahlt wird, sondern in unterschiedlichen Betr&#228;gen - d.h. in manchen Monaten bekomme ich nur Grundgehalt. Kann ich mich trotzdem privat versichern lassen oder wird aufgrund des monatlichen Bruttos gerechnet?

Lg und danke,
Maggie</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>ich habe einen Job mit einem durchschnittlichen Grundgehalt (unter der Versicherungspflichtgrenze f&#252;r private KK) und einem hohen Provisionsanteil. Im Jahresbrutto komme ich bei weitem &#252;ber die Versicherungsgrenze, im monatlichen Brutto allerdings nicht immer, da die Provision nicht jeden Monat gleichm&#228;ssig ausgezahlt wird, sondern in unterschiedlichen Betr&#228;gen &#8211; d.h. in manchen Monaten bekomme ich nur Grundgehalt. Kann ich mich trotzdem privat versichern lassen oder wird aufgrund des monatlichen Bruttos gerechnet?</p>
<p>Lg und danke,<br />
Maggie</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Carolin</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52053</link>
		<dc:creator>Carolin</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Dec 2009 14:06:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/10/30/beitragsbemessungsgrenze-2009/#comment-52053</guid>
		<description>Hallo,
ich bin als angestellte Zahn&#228;rztin t&#228;tig und &#252;berleg mir in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Bei einer evtl. Schwangerschaft w&#252;rde in meinem Fall ein sofortiges Berufsverbot ausgesprochen werden. Die GKV erstattet in diesem Fall mein Bruttogehalt meinem Arbeitgeber zur&#252;ck. 
Wird dies auch bei der PKV so gehandhabt ?
LG</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich bin als angestellte Zahn&#228;rztin t&#228;tig und &#252;berleg mir in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Bei einer evtl. Schwangerschaft w&#252;rde in meinem Fall ein sofortiges Berufsverbot ausgesprochen werden. Die GKV erstattet in diesem Fall mein Bruttogehalt meinem Arbeitgeber zur&#252;ck.<br />
Wird dies auch bei der PKV so gehandhabt ?<br />
LG</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
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