Im vorangegangenen Beitrag wurde speziell auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung eingegangen, für welche im Rahmen der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 neue Richtwerte festgesetzt wurden. Diesmal werfen wir einen Blick auf die Versicherungspflichtgrenze 2009.
Erste Frage: Wozu dient dieser Wert?
Die Versicherungspflichtgrenze, gemeinhin auch unter der Bezeichnung Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt, entscheidet darüber, ob und ab welchem Brutto-Einkommen ein Arbeitnehmer in die Private Krankenversicherung wechseln kann bzw in der Gesetzlichen Krankenkasse bleiben muss.
Zweite Frage: Wo liegen die neuen Richtwerte?
Versicherungspflichtgrenze 2009 für Krankenversicherung und Pflegeversicherung |
Dritte Frage: Wen betrifft es?
Die Voraussetungen für den Wechsel in die Private Krankenversicherung sind etwas komplizierter als früher. Seit dem Jahr 2007 wird den Wechselwilligen ein weiterer Stolperstein in den Weg gelegt. Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer/Arbeiter muss nun in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, um im Jahr darauf in die PKV wechseln zu dürfen. Eine Ausnahme in Form der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze gibt es für jenen Personenkreis, der am 31. Dezember 2002 bereits privat versichert war. Für diese Personen wird die Beitragsbemessungsgrenze als Rechengrundlage genommen.
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Hallo Herr Walter,
eine kurze Frage.
Ich werde dies Jahr wohl endlich von meiner Firma als freiwillig gesetzlich Versicherter eingestuft und könnte somit in die PKV wechseln.
Früher ist es immer daran gescheitert, dass mein variabler Anteil nur mit dem Mindestwert angesetzt wurde, der reale Anteil dann aber stets wesentlich höher lag.
Meine Frage ist nun, wie es mit der Regel bzgl. der vergangenenen drei Jahre aussieht in denen man ebenfalls über der Pflichtversichertengrenze liegen muss, um wechseln zu können.
Welcher Wert wird hier zu Grunde gelegt – der in dem jeweiligen Jahr geltenden oder den momentan geltenden oder gar den in 2009?
Besten Dank im voraus für Ihre Antwort!
Viele Grüße
Ralf Mathmann
hallo – nachdem ich gestern den ganzen abend erfolglos recherchiert habe (internet allgemein und auch ihre site hier), hierzu “mein fall” der sicher kein einzelfall bleiben wird – stichwort “wiederaufnahme eines angestellten verhältnis nach arbeitslosigkeit” ;
kurz die fakten – bin seit 1999 privat versichert und seit dieser zeit jedes jahr über der JAE (auch der z.z. gültigen) ; arbeitslos vom 1.10.07-30.06.08 ; auch in 2007 über der JAE (bei 9 monats-gehältern) ; dementsprechend auch während der arbeitslosigkeit von der vers.-pflicht befreit ; aufnahme neues angestellten-verhältnis am 01.07.08 ;
nach “intensiven” diskussionen konnte ich meine firma überzeugen, dass bezgl. der JAE für 2008 die “vorausschauende betrachtung” gilt – also das gehalt mit 12 derzeitigen monats-gehältern errechnet und mit dem JAE verglichen wird – mithin ich also seit 01.07.08 weiterhin privat versichert bleibe ;
jetzt kommt’s
) – trotz allem behauptet meine firma, dass bei der neu-einschätzung, welche im neuen jahr ansteht, stur die rückwirkende betrachtung des ausbezahlten gehalts der letzten 3 jahre gilt – ich mithin für 2008 unter die JAE fallen würde ! somit also ab 2009 gesetzlich versicherungspflichtig bin ! und das natürlich dann für 3 jahre !
dabei verweise ich, sowohl auch meine firma auf ein rundschreiben der gesetzlichen krankenkassen vom 08.03.07 – nur die auslegung ist diametral anders ;
wie sehen sie den fall ?
gibt’s da schon gültige urteile ? (ich hab nix gefunden – was mich verwudnert, weil ich ja sicher nicht der einzige solche “fall” bin) ;
sonst irgendeine belastbare stellungnahme eines sozialgerichts oder versicherungs-trägers ?
für eine antwort wär’ ich dankbar ;
gruss aus münchen,
gerhard koelz
Hallo Nisa,
bitte schön mach ich gerne, auch wenn ich Ihnen keine sonderlich gute Antwort geben kann.
Soweit mir bekannt ist soll die besondere JAEG welche mit der Beitragsbemessungsgrenze übereinstimmt, auf 3675 € steigen, damit wären sie bei einem Einkommen von 3660 € in der GKV versicherungspflichtig. Zur JAEG können sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazurechnen.
Steuerfreie Zulagen und Zuschläge ( z. B. Zuschläge für Sonntags, Feiertags- und Nachtarbeit) sind nicht auf das Jahresarbeitsentgelt anzurechnen.
Auch der Ortszuschlag hat so seine Tücken: Der Unterschied zwischen dem Ortszuschlag von Verheirateten und ledigen Angestellten im öffentlichen Dienst ist ein Zuschlag, der “mit Rücksicht auf den Familienstand” gezahlt wird. Er ist daher nicht auf das maßgebende Jahresarbeitsentgelt anzurechnen.
Am besten sie fragen in der Personalabteilung wie diese Sie mit Beginn der Beschäftigung anmeldet , ich vermute, dass Sie GKV pflichtig werden.
Grüße
manfred
Hallo Sarah,
hier werden Sie geholfen wenn auch wegen meiner Urlaubes etwas später.
Da muss ich schon etwas berichtigen. Sie sind private versichert und haben über Ihre Mutter Anspruch auf Beihilfe, das bedeutet aber auch, dass Sie nicht familienversichert sind, diese gibt es nur in der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse beträgt 355 € in 2008 nur diese gilt für Sie nicht, weil sie nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Soweit ich weiß gilt der Anspruch auf Beihilfe solange wir Ihre Mutter Kindergeldanspruch hat. Das ist i.d.R. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Das bedeutet sie müssen Ihre Mutter fragen, ob Sie noch Kindergeld für Sie erhält, solange ist alles palletti sozusagen. Allerdings könnte auf Grund Ihres Einkommens aus selbständiger Tätigkeit der Anspruch auf das Kindergeld und damit der Beihilfeanspruch wegfallen. Wie die Regelungen in Bezug auf den Anspruch auf Kindergeld sind kann ich nicht sagen.
Grüße
Manfred
Hallo Andreas,
danke für das Lob, auch wenn meine Antwort nicht positiv sein wird.
Mit einer Heirat besteht wie gesagt „grundsätzlich“ Anspruch auf die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Grundsätzlich bedeutet hier, wenn alle anderen Voraussetzungen für den Anspruch auf die Familienversicherung erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass das Familienmitglied welche in die Familienversicherung möchte:
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind
Da Sie aber von der Versicherungspflicht als Student befreit sind, besteht leider der Anspruch auf die Familienversicherung nicht. Sie müssen in der privaten Krankenversicherung bleiben bis Sie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnen.
Grüße
manfred
Hallo Waltrud,
nein in die gesetzliche Krankenkasse gibt es für sie kein Zurück mehr.
Genau das ist aber das Problem was ich immer wieder anspreche, mit dem Abschluss einer PKV sollte dringend ein Sparvertrag abgeschlossen werden der hilft die im Alter gestiegenen Beiträge zu finanzieren.
Vielleicht bringt eine Vertragsumstellung was das könnte ich gerne für Sie klären,
Grüße
manfred
Hallo Gerhard,
leider ist es so, dass das Arbeitslosengeld nicht zur JAEG hinzugezählt wird. Außerdem zählt nur das tatsächliche Einkommen. So leid wie mir das tut, ich hab e die bescheuerten Gesetze nicht gemacht. Nachdem sie in 2008 mit dem tatsächlichen Einkomme vom 01.07-31.12 die JAEG offensichtlich nicht überschreiten wurden sie mit Beginn der Beschäftigung also zum 01.07.2008 versicherungspflichtig.
Die Frage ob die 3 jährige Versicherungspflicht rechtens ist wird z.Z. vor dem BGH geprüft, die PKV Unternehmen habe ja gegen die Gesundheitsreform vor dem BGH geklagt, die Klage wurde angenommen. Ich vermute dass wir vielleicht in 2015 eine Entscheidung bekommen.
Was Sie nun mit der PKV zu tun ist, kann ich Ihnen gerne weiterhelfen, wenn Sei die PKV von mir betreuen lassen.
Grüße
manfred
Hallo Ralf,
das kommt im Wesentlichen darauf an wie Ihr Personalbüro die entsprechenden Einkommensteile gemeldet hat. Das kann ich so als Ferndiagnose natürlich nicht sagen. Normalerweise kommt es auf das tatsächliche Einkommen an. Somit sollten sie zum 01.01l.2009 in die private Krankenversicherung wechseln können. Wichtig bei einem Wechsel ist die Frage welche Leistungen Sie von der privaten Krankenversicherung erwarten. Ich biete Ihnen gerne ein Beratungsgespräch zum Thema private Krankenversicherung an. Ich verdiene meine Brötchen damit, dass ich Interessente die passende private Krankenversicherung vermittle.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
vielen Dank für die Antwort! 2 Fragen habe ich noch:
Obwohl ich erst im Januar anfangen soll, habe ich heute einen Brief von der Deutschen BKK bekommen. Ich vermute der Arbeitgeber hat mich jetz schon angemeldet. Ich bin aber noch, und würde gerne bis Januar noch privat bleiben, geht das ?? Darf der Arbeitgeber mich jetzt schon anmelden?
Ich bin immer wieder für das Gericht als Gutachterin tätig, also nebenberuflich. Teils muss ich einen Teil an die Klinik entrichten, teils behalte ich die komplette Summe. Kann man das irgendwie mir zu Gute halten, dass ich noch in der PKV bleiben kann??? Die wöchentlichen Stundenanzahl ist aber unter der Angestelltenstundenzahl.
Wenn nicht, sollte ich von einer Anwartschaft Gebrauch machen, um so später bei Gehaltssteigerung die 3 Jahres Regel zu umgehen, und wieder sofort privat versichert zu werden?
Ich bedanke mich voraus für Deine Mühen.
Grüße
Nisa
Hallo Nisa,
Sie müssen eine Anmeldung bei der GKV unterschreiben. Diese Mitgliedschaft in der GKV kann auch erst mit Beginn des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses beginnen.
Wenn Ihre angestellten Tätigkeit eine Vollzeitstelle ist kann man vermutlich nicht von einer zusätzlichen Vollzeit freiberuflichen Tätigkeit ausgehen, deshalb denke ich, dass ein sozialversicherungsrechtliches Gutachte immer zu dem Schluss kommt, dass Sie als Angestellte zu sehen sind.
Eine Anwartschaft macht immer sinn wenn die gewählten Leistungen passen. In diesem Falle empfehle ich Ihnen eine große Anwartschaft. Zum Thema Leistungen und auch Anwartschaft der PKV kann ich Ihnen gerne ein Beratungsgespräch anbieten.
Grüße
manfred
herr walter ich hab’ jetzt unsere mail COM hier reingestellt ;
alles zwischen
>
>
ist von mir, alles ohne von ihnen ;
wäre schön, wenn wir hier weiter diskutieren können – einige sachen sind ja noch offen – z.b. meine letzte anmerkung (ganz oben) ;
offen ist auch folgendes :
1. die privaten müssten da doch auch an einer klärung in deren sinne interessiert sein – machen die was ?
2. entgegen ihrer auffassung habe ich eine schriftliche bestätigung meiner zuständigen gesetzlichen, dass ich für 2008 NICHT pflichtig bin ; weil hier NUR die vorausschauende betrachtung (12 monate) massgebend ist ;
sie sehen, die sache ist eben NICHT klar und wird eben nicht von allen beteiligten gleich beurteilt ;
die beiden herren von DAK und AOK die ich unten erwähnt habe, sind nicht “irgendwelche” nicht des lesens fähige leute (z.b. aus der hot line oder so), sondern abteiluingsleiter, welche genau solche fälle auch zu beurteilen haben und das wohl auch schon getan haben – und zwar in dem sinne dass keine pflicht ab 2009 besteht ;
ich denke auch, dass die angelegenheit zu wichtig und teuer ist, als das so auf sich beruhen zu lassen und klein bei zu geben ?
für eine weitere ansicht aufgrund der neuen informationen wäre ich dankbar ;
danke und gruss aus münchen – gerhard koelz
>Herr Walter,
>jetzt kommen wir glaub’ auf den knackpunkt
>sorry ich hab’ das nich’ explizit erwähnt – ich habe mich in der tat während meiner arbeitslosigkeit von der versicherungs-pflicht befreien lassen ;
>ändert das dann die situation aus ihrer sicht ? in welche richtung ?
>gruss – gerhard koelz
>
Hallo Herr Koelz
>
)
>es ist richtig, dass auf seite 15 steht, “…. fiktive entgelte werden nicht angesetzt ..” – das hab’ ich auch nich’ behauptet
>abschn. 5.4.5 und 5.4.6 sagen aber, dass “…… ein überschreiten der JAEG unterstellt.” wird und dies auch für zeiten von arbeitslosigkeit gilt, sofern innerhalb eines jahres wieder eine beschäftigung über JAEG >aufgenommen wird ;
>
5.4.5 trifft auf Sie nicht zu, weil es hier ausschließlich um die Beurteilung von: Bezug von Erziehungsgeld oder Elterngeld, Inanspruchnahme der Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst, Entwicklungsdienst… deshalb ist es falsch die dort getroffenen Aussagen auf Ihre Situation zu beziehen.
In 5.4.6 geht es um Befreiungstatbestände, wenn Sie sich während der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht hätte befreien lassen, wäre alles paletti gewesen, soweit ich das verstanden habe, waren Sie aber vom Arbeitsamt in der GKV versichert, somit kommen dieses Aussagen auch nicht für sie in Betracht
>
>normalerweise müssten ja die privaten versicherungen daran interessiert sein, diese sachlage zu klären – ich habe hierzu aber noch keine >informationen ;
>
Wie gesagt bisher ist die sachlage klar, die frage ist nur ob die Klage vor dem BVG erfolg hat.
>
>wie sieht das denn die “private” mit denen sie zusammen arbeiten ?
>
mit freundlichen Grüßen
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Versicherungsmakler*
Manfred Walter
>
>Von: Gerhard Koelz
Gesendet: Montag, 10. November 2008 18:18
An: ‘Manfred Walter’
Betreff: AW: {Filename?} WG: Ihre Frage im Blog
>
>herr walter,
>
>danke für die antwort ;
>
>es geht ja um zwei verschiedene problem-stellungen – 1. versicherungs-pflicht für 2008, 2. versicherungs-pflicht ab 2009 ;
>
>zu 1. das hab’ ich bereits geklärt – versicherungs-pflicht für 2008 besteht NICHT – weil hier eine vorausschauende betrachtung der >folgernden 12 monate greift – NICHT das kalenderjahr !
>
Das ist schon richtig, aber es muss auch in Rückwärtiger Betrachtung die 3 Jahre die JAEG erfüllt sein. Nur dann ist es nach meiern Auffassung noch möglich mit beschäftigungsbeginn in der PKV zu bleiben.
>
>zu 2. das ist noch offen – hier geht’s um die neu-einschätzung die jede firma am jahresbeginn für jeden mitarbeiter machen muss ; hier wird jetzt argumentiert, dass ich im kalenderjahr 2008 unetr JAEG verdient habe und somit die 3-jährige rückschauende betrachtung nicht erfülle ;
>
>aussagen welche ich heute von abteilungs-leitern 2er “gesetzlicher” (DAK und AOK) bekommen habe, sagen klar, dass ich nicht “pflichtig” werde ; es wird bezug genommen auf ein rundschrieben der gesetzlichen vom 08.03.07 wo die sachlage für deren mitarbeiter geklärt wird (gibt’s >irgendwo im internet zum download) ;
>
in diesem dokument steht auf auf Seite 15: Für sonstige Zeiten der Unterbrechung der Beschäftigung im Drei-Kalenderjahres-Zeitraum (z. B. beim unbezahlten Urlaub von Beginn des zweiten Monats an, vgl. Beispiel 9) oder für Zeiten ohne Beschäftigung (z. B. bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit oder bei Ar-beitslosigkeit, vgl. Beispiel 10) sind fiktive Arbeitsentgelte nicht anzusetzen
Bingo damit sind Sie mit beginn Ihrer Tätigkeit für 3 Jahre in der GKV.
>
>beide beziehen sich auf besagtes schreiben vom 08.03.07 und beurteilen gemäss abschn. 5.4.5 und 5.4.6, wo es heisst :
>
>1. “Abschn. 5.4.5 – ….. Anders als bei den unter Abschnitt 5.4.4 genannten Unterbrechungstatbeständen [Mutterschaft, Kurzarbeit, Arbeitskampf ..] wird in den hier genannten Fällen ….. ein Überschreiten der JAEG unterstellt.” [JAEG = Jahresentgeltgrenze]
>
>2. ” Abschn. 5.4.6 – ….. Für Zeiten der Befreiung von der Versicherungspflicht …… gelten aufgrund § 6 SGB [nicht Abschn. 6 diese Rundschreibens !!] …. die Aussagen unter Abschn. 5.4.5 entsprechend. Das bedeutet, dass derartige zeiten ohne weitere Prüfung als zeiten anzusehen sind, in denen das regelmässige JAE die JAEG überstiegen hat, wenn innerhalb eines Jahres danach eine Beschäftigung mit einem >regelmässigen Arbeitsentgelt oberhalb der JAEG aufgenommen wird.”
>
Hallo Herr Walter,
auch von meiner Seite zunächst ein dickes Lob für so viel Kompetenz und Engagement.
Ich habe gleich mehrere Fragen zum Thema PKV, auf die ich leider unterschiedliche Antworten von Steuerberatern, PKV-Anbietern etc. bekommen habe.
Hintergrund ist, dass ich mich gerne PKV-versichern möchte und nicht sicher bin, wann ich die Voraussetzung dafür (3 Jahre über JAEG) erreicht habe.
1.
Werden variable Gehaltsanteile (Spesen, Prämien) mit eingerechnet?
Als angestellter IT’ler bekomme ich eine personenbezogene Prämie, die ich in den letzten Jahren immer zu mindest 100% erhalten habe, und eine unternehmensbezogene, die zwischen 3% und 100% geschwankt hat. Ohne die Prämie liege ich 2006 noch unter der JAEG, könnte also erst 2010 in die PKV wechseln (denke über eine kleine Anwartschaft nach).
Ein Steuerberater sagte, dass alle sozialversicherungspflichtigen Einkünfte zählen, ein PKV’ler hingegen, dass nur fixe Anteile zählen.
2.
Vom 01.10.2006 bis 15.01.2007 war ich zwischen einem Stellenwechsel kurz arbeitslos. Seitdem bin ich auch mit dem Fixgehalt über der JAEG.
Bedeutet dies, dass ich frühestens zum 15.01.2010 in die PKV kann, weil ich kurz versicherungspflichtig war?
Diesbzgl. habe ich Aussagen bekommen, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht gewertet werden (ich also über der JAEG bin, wenn die anderen 9 Monate über der JAEG waren) und dass das Arbeitslosengeld 1 mit in die Berechnung der JAEG fließe.
Bin verwirrt und hoffe auf Lichtung des Nebels,
Daniel
Hallo Daniel,
wir habe schon eine mehr als 3 jährige Tradition auf das Blog mit dem Vornamen anzusprechen, das biete ich Ihnen auch an.
Danke für Ihr Lob, da werde ich mal Licht in das Dunkel bringen.
1. Alle Gehaltsbestandteile (außer die welche in bezug auf den Familienstatus gezahlt werden)welche mit Sicherheit auch zukünftig gezahlt werden zählen zur JAEG. Spesen sind ja Aufwandsentschädigungen somit gehe ich davon aus, dass nicht als Gehalt anzusehen ist. Prämien ja, wenn diese regelmäßig wieder kehrend Lohneinkünfte sind. Wenn der Arbeitgeber die Prämie immer wieder zahlt, kann diese zur JAEG gerechnet werden hier kommt es auf den Arbeitgeber an. Gleiches gilt für die Unternehmensbezogene Prämie
2. Wenn Sie in absehbarer Zeit in die PKV wechseln können macht eine Anwartschaft Sinn.
3. Es zählen alle mit Sicherheit wiederkehrenden Lohnbestandteile zur JAEG. Zum Beispiel Überstunden, wenn diese regelmäßig Pauschal gezahlt werden zählt dieses Einkommen zur JAEG, wenn Überstunden genau nach den geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet werden kann man von eine wiederkehrenden Auszahlung nicht ausgehen, deshalb zählt diese nicht zur JAEG.
4. Wenn Sie Arbeitslos waren können, Sie davon ausgehen, dass erst an 2007 das 1. Jahr der Ihnen bevorstehende 3 Jahre erfüllt haben. Das könnten wir in einem Beratungsgespräch noch genau besprechen. Es ist richtig, dass die Arbeitslosenunterstützung nicht zur JAEG gerechnet wird.
5. Ich kann Ihnen gerne ein Beratungsgespräch anbieten.
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
zu allererst möchte ich Sie zu diesem tollen Blog gratulieren, der viel Licht in das Dickicht der PKV Gesetzgebegung gibt.
Ich habe allerdings zu meinem Fall auch Fragen, zu denen ich vom Steuerberater, GV und PKV Berater unterschiedliche Antworten bekommen habe.
- ich war bis zur Arbeitslosigkeit von 1999 – 06.2002 in der PV. Die PV stellte die Versicherung bis 2005 Beitragsfrei bzw. auf Anwartschaft. Durch die Arbeitslosigkeit habe ich leider die reduzierte JAG nicht überschritten.
- erst im Jahr 2006 hätte ich, wenn das Jahresgehalt trotz 3 monatigem Kurzarbeitergeld zählen würde, die reduzierte JAG überschritten.
Meine Frage ist nun, besagt die reduzierte JAG, dass eine Anwartschaft bzw, Beitragsfreistellung auch zur Anwendung der reduzierten JAG führt und muss man dazu weiter privat versichert sein. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass ich die reduzierte JAG 2006 überschritten haben könnte.
Vielen Dank für die Hilfe und Viele Grüße
Andreas
Hallo Andreas,
danke für das Lob, dann werde ich auch noch meinen Senf dazugeben
Die Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten, da gibt es ein Rundschreiben der Spitzenverbände der GKV, darin ist folgendes zu lesen:
…geschaffen worden. Danach gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze….
Die Frage ist, ob Sie am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze in der PKV waren? Wenn ja, gilt für Sie die Besitzstandsregelung
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
vielen Dank für die Antwort.
Dann sieht es wohl leider schlecht für mich aus.
Ich habe durch die Arbeitslosigkeit 2002 die damalige Grenze nicht überschreiten können. Ich war zum 31.12.2002 in de GKV und in der PV nur auf Anwartschaft bzw. mit Beitragsfreistellung.
Somit befürchte ich, dass ich mich dann erst am 01.01.2012 privat versichern kann, da ich es wohl auch nicht schaffen werden für 2008 die regelmäßig bezahlten Überstunden als pauschal gezahlte Überstunden geltend zu machen. Ab 2009 werde i h dann die JEAG mit Fix Gehalt überschreiten. Ich werde mich dann gerne wenn es so weit ist wieder an Sie wenden.
Vielen Dank für die Hilfe
Viele Grüße
Andreas
Hallo Manfred,
ich bin seit 1988 in der PKV krankenversichert. Möchte 2009 in die GVK wechseln indem ich meine Arbeitszeit und damit mein Einkommen reduziere.
Meine Fragen an Dich:
- wieviel darf ich höchsten pro Monat verdienen und wie lange muss ich die Arbeitszeitreduzierung ansetzen damit der Wechsel dauerhaft ist?
- Inwiefern wird eine Erfolgsbeteiligung angerechnet?
Viele Grüsse
Gert
Hallo Andreas,
für eine Beratung in Sachen private Krankenversicherung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Sinn macht eine Beratung schon heute, denn Sie sollten sich mit einer Anwartschaft den Zugang zur für Sie passenden PKV sichern. Muss leider immer wieder feststellen, dass mögliche Kunden wegen einer Vorerkrankung nicht mehr in die PKV aufgenommen werden. Mit einer Anwartschaft wird der Gesundheitszustand heute geprüft und entfällt in 2012.
Grüße
manfred
Hallo Gert,
Meine erste Frage wäre wohl nach dem Grund der Sie bewegt aus der PKV in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Ich kann Ihnen dazu gerne ein Gespräch anbieten, möglicherweise erübrigt sich nach einem Gespräch alles Weitere.
Nun zu Ihrem Anliegen, wenn Sie die Arbeitszeit reduzieren, muss Ihr Einkommen unter die besonderen JAEG in 2009 von 44.100€ fallen. Damit werden Sie in der GKV versicherungspflichtig, falls Sie bisher keinen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt haben. Sie müssen dann insgesamt 12 Monate in der GKV versicherungspflichtig bleiben, um anschließend die Möglichkeit zu haben in der GKV als freiwilliges Mitglied bleiben zu können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Weihnachtliche von Grüße
manfred
Hallo Manfred,
danke für Ihre schnelle Antwort. Meine Gründe für den Wechsel wären:
- Kostenexplosion durch die optimierten Abrechnungsprogramme,
- der geringe Zugang an neuen Vollversicherten in die PKV,
- die Beiträge werden stärker steigen als in der GKV
- ich bin knapp über 50J (Zeit zum Wechseln wird knapp)
- imo wird sich die PKV von der Vollversicherung bald verabschieden
- ab 55J wäre ich für immer in der PKV gefangen etc
zB gerade denkt unsere Regierung darüber nach die 0,9% Direktanteil der GKV Versicherten aus Steuermittel zu finanzieren – dies wäre wieder teuer für die PKV Versicherten.
Manfred, nochmals indirekt zu meiner Frage oben:
- Was wäre wenn ich meine PKV auf Anwartschaft umstelle und anschließend nach 13 Monaten bei der GKV an die Türe klopfe?
- Muss ich 12 Monate in der GKV pflichtversichert sein oder nur 12 Monate nicht in der PKV versichert gewesen sein
Ein spannendes Thema …
vorweihnachtliche Grüsse
Gert
Hallo Gert,
das die PKV in Zukunft teurer wird steht außer Zweifel, wobei es hier auch auf die PKV Gesellschaft ankommt, einer meiner Schwerpunkte ist neben dem Thema Leistungen der PKV auch das Thema Betragsstabilität und in diesem Zusammenhang auch das Thema Gesellschaftskennzahlen.
Das der Anteil der an Neukunden weniger geworden sind tritt auf der anderen Seite genauso auf die GKV zu. Das demografische Problem trifft die GKV härter als die PKV weil die GKV keine Rückstellungen bildet und zusätzlich immer mehr von der Politik gegängelt wird. Das die PKV sich von der Vollversicherung verabschiedet glaube ich nicht, auch wenn es unter den PKV Unternehmen so mache Totengräber gibt. Diese Horrormeldungen hatten wir ja schon mit Einführung der 10 % gesetzlichen Zuschlages.
Die Regierung will die GKV mal wieder subventionieren, nur was machen Sie wenn diese versprochenen Subventionen in ein paar Jahren nicht mehr gewünscht sind ich möchte in diesem Zusammen hang nur an das Thema Tabaksteuer erinnern, von der Kohle hat die GKV bis heute nur einen Bruchteil erhalten. Genau das ist der Punkt, in der GKV haben Sie überhaupt keine Sicherheit weder in bezug auf den Beitrag noch in Bezug auf die Leistungen.
In der PKV habe Sie wenigstens die Sicherheit, dass die vertraglich festgelegten Leistungen auch erstattet werden.
Wir können uns gerne mal über das WSG GKV unterhalten was in den gut 500 Seiten dieses Gesetzes so alles steht.
Nicht umsonst gegen die niedergelassenen Ärzte allenthalben auf die Straße weil diese um Ihre Existenz bangen, 3 mal dürfen Sie raten warum und welche Auswirkungen dies auf die GKV Versicherten haben wird.
Im Grunde ist das doch ganz einfach, in der PKV werden die Beiträge nach versicherungsmathematischen Gesichtspunkten mit Alterungsrückstellungen berechnet.
Wir haben ca. 120 MRD € für ca. 8% der Bevölkerung rechnen Sie mal aus wie viel Geld für die restlichen 92 % der GKV Versicherten Bevölkerung notwendige wären. Sie dürfen ruhig eine Abschlag für die in der PKV üblichen Mehrleistungen berechnen, dafür eine Zuschlag für die in der GKV übliche versicherungsfremden Leistungen. Sie werden wie auch immer Sie dieses Thema wenden auf Beträge kommen die niemals finanzierbar sind. Nun Frage ich Sie, was wird unser Politik tun, wenn den Politikern die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen um die Ohren fliegen…
Meine Empfehlung wäre 2 Punkte:
1. In der PKV belieb und diese in bezug auf die Leistungen und die beitragsstabilität zu prüfen
2. Eine Rückdeckung abzuschließen um die Kosten im Alter auch zahlen zu können. Es macht doch überhaupt keinen Sinn in jungen Jahren wo die PKV i.d.R nicht benötigt wird, bestens versichert zu sein und im Alter wenn die Leistungen gebraucht werden in den Basistarif zu müssen.
Zu Ihren Fragen.
Es spielet keine Rolle was Sie mit der PKV machen, Sie müssen 12 Monate als Pflichtmitglied in der GKV versichert sein um in der GKV als freiwilliges Mitglied bleiben zu können. Die Frage ist ob bis dahin noch die 3 Jahresregelung greift. Nach dieser wären Sie für 3 Jahr in der GKV versicherungspflichtig, wenn sie in 2009 die JAEG nicht erreichen.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
120 Milliarden € wecken sicher auch Begehrlichkeiten bei unseren Umverteilungspolitikern. Doch diese enorme Summe ist nur das 4fache der jährlichen PKV Beiträge. Dies zeigt wie hoch die PKV Beiträge wirklich sind. Und diese werden mit 5-10% oder noch mehr jährlich weiter steigen.
Falls den Politikern die Kosten der GKV heute um die Ohren fliegt, wird es morgen ein Gesetz über einen Ausgleich von der PKV zur GKV geben …
In meinem Umfeld kenne ich einen Allgemeinmediziener. Dieser war sehr froh als er über seine Praxisausgaben seinen Verdienst unter den seiner Ehefrau rechnen konnte. Somit waren seine Kinder über seine Ehefrau in der GKV versichert.
Vor Jahren war die PKV sicher eine Alternative für einen Angestellten wie mich – heute passt sie meiner Meinung nach nur noch zu Selbstständigen und Politikern. Denn die einen können die Beiträge abschreiben die anderen werden extrem bezuschusst.
ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachstfest
Gert
Hallo Gert,
über die Begehrlichkeiten der Politik kann ich Ihnen nur zustimmen. Nur wenn unseres geehrte Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt (SPD) eine Möglichkeit der Enteignung der PKV / PVN Versicherten, auch nur im Ansatz für möglich gehalten hätte, dann hätte Frau Schmidt das schon lange durchgezogen.
Das Vermögen der Rückstellungen in der PKV gehört eigentumsrechtlich den Versicherten und eine Enteignung würde entsprechende Schadenersatzforderungen an den Bund zur Folge haben. Dzu gibt es gesicherte Gutachten.
Nein, das ist kein gangbarer Weg. Der einzige Weg ist die Leistungen in der GKV den finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Es ist nun einmal ein Naturgesetz, das man einen Euro nur einmal ausgeben kann.
Wenn Sie sich in Europa umsehen z.B. in Spanien oder England, dann werden Sie einen Eindruck davon gewinnen was uns in Deutschland noch bevor steht. In diesen Ländern liegt der Anteil an Vollversicherten Personen bei ca. 12 %, obwohl keiner dort aus der staatlichen Gesundheitsvorsorge austreten kann. Fragen Sie in diesen Ländern mal nach weshalb das so ist.
Ihr Beispiel mit dem Arzt glaube ich Ihnen sofort, auch dies ist ein Argument für die PKV, weil solche Leistungen auf Dauer nicht finanzierbar sind. Wobei ich von einem Arzt mehr erwarten würde. Ein solcher müsste eigentlich die von mir permanent gepredigten Argumente für die PKV kennen und sollte deshalb die Kinder (und auch die Mutter) auch entsprechend versichern.
Damit wären wir wieder bei dem Thema Leistungen angelangt, welche in der PKV für die Zukunft festgeschrieben sind, während diese in der GKV zur Disposition der Politiker stehen. In Bezug auf die Leistungen ist es wurscht ob es um einen Politiker, Selbständigen oder Arbeitnehmer geht.
Diese Problematik trifft für alle auch heute schon zu.
Googeln Sie mal nach der „Mars Methode“, mit etwas Geduld werden sie dann entsprechende Berichte finden. Ich denke, wenn Sie zu Lebzeiten mit den betroffenen Patienten gesprochen hätten, ob diese lieber in der passenden PKV versichert gewesen wären, hätten Sie vermutlich die entsprechende Antworten erhalten.
Auch Ihnen ein wunderschönes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2009
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
Ich war bis zum 1.3.2007 mein Leben lang privat versichert, also auch vor 2002. Musste dann nach dem Studium in die GKV. Habe dann eine Anwartschaft bei der PKV abgeschlossen. Jetzt überschreite ich die Versicherungspflichtgrenze und möchte wieder in die PKV zurück.
Ich bin verwirrt, da ich zu meinem Fall im Internet nichts gefunden habe und die Servicekraft bei meiner PKV mir nicht gerade kompetent erschien, um mit mir diesen FAll zu diskutieren. Bevor ich weitere Schritte unternehme, möchte ich gerne wissen, wie der Stand genau ist. Falle ich aus der 3 Jahresgrenze raus, da ich vorher schon immer in der PKV war und die Anwartschaft abgeschlossen habe?
Würde mich freuen, ein wenig Klarheit von Ihnen zu bekommen!
Hallo Ina,
Ulla kennt keine Gnade, jeder der als Angestellter anfängt zu arbeiten muss die 3 Jahre in der GKV „absitzen“. Also auch Sie, in Bezug auf die Anwartschaft kann ich ihnen gerne ein Beratungsgespräch anbieten, ob die von Ihnen gewählte PKV auch die für sie passende PKV ist. Das kann ich nur nach einer eingehenden Beratung feststellen.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
vielleicht können Sie mir weiter helfen.
Mein Mann ist privat versichert, ich bin seit 03,2009 freiwillig bei der GKV versichert. Davor war ich wegen (Studium) pflichtversichert und unser 3 jähriger Sohn ist seit 2006 bei der GKV familienversichert. Jetzt bekam ich von GKV ein Brief, wo ich das Einkommen ab 2. September 2007 meines Mann eintragen soll (bzw.2007 Einkommensbescheid) damit die Familienversicherung geprüft wird.
Da wir bald die Einkommenssteuererklärung 2008 zurück bekommen werden, und da das Einkommen viel weniger war, als im 2007.(Einkommensbescheid 2007 haben wir Mai 2009 zurück bekommen), habe ich gedacht, das ich den letzten Bescheid schicken sollte.
Meine Frage ist jetzt, wenn ich den Bescheid 2008 einreiche, darf/wird die GKV die Familienversicherung für 2007 und für 2008 rückwirkend mit Bescheid 2008 prüfen, weil, das ja der letzte ist. Oder brauchen sie auch den Bescheid für 2007.
Oder wird die GKV das Einkommen von dem Bescheid 2007 bis Mai 2009 berücksichtigen und ab Mai den Bescheid 2008.
Ich hoffe sie können mir weiter helfen.
P.S. :SUPER SEITE
Eveline
Hallo Eveline,
danke für das Lob, auch wenn meine Antwort nicht beruhigend sein wird.
Die Familienversicherung besteht nur solange wie das Einkommen nach Ihres Gatten unter der JAEG liegt. Wenn dieses darüber liegt (als angestellter ist das ja zwingend) muss ein Kind entweder in der GKV freiwillig oder in der PKV versichert werden.
Die GKV Versicherungspflicht greift ab dem 04.2007 das bedeutet die GKV wird die Beiträge seit diesem Zeitpunkt für Ihr Kind als freiwilliges Mitglied verlangen, wenn das Einkommen Ihres Gatten in dieser Zeit über der Grenze lang. Hier macht es möglicherweise Sinn Ihr Kind privat zu versichern.
Dies könnten wir in einem Beratungsgespräch besprechen, welches ich Ihnen hiermit gerne anbiete.
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
ich hadere gerade mit meiner Firma, weil ich gerne in die PKV möchte. Im Jahr 2008 und 2009 ist das keine große Sache jedoch habe ich Probleme in 2007. Meine Firma rechnet hier die Erfolgsbeteiligung raus, die ich seid ich in der Firma bin (9Jahre) bekomme. Ich muss aber dazu sagen, dass die Erfolgsbeteilgigung nicht tariflich geregelt ist und in einer Betriebsvereinbarung drin steht. Das heißt, wenn meine Firma mal ein Minus macht bekommen wir nichts. Und jeder Mitarbeiter in unsrer Firma bekommt die gleiche Summe. Problem ist, dass ich die Erfolgsbeteiligung für 2007 brauch (2008 und 2009 komm ich auch ohne drüber^^) aber der Arbeitgeber das rausrechnet. Komisch ist, dass hier trotzdem die SV – Beträge Anteilsmäßig abgezogen wurden (KV und PV ja nicht, da ich über Beitragsbemessungsgrenze von 42500euro war) und dann rausgerechnet wird. Kannst du mir das erklären?
MfG
Dennis
Hallo Dennis,
für die Zurechnung der Erfolgsbeteiligung zur JAEG muss die Frage beantwortet werden, ob dies mit hinreichender Sicherheit auch zukünftig gezahlt wird.
Das entscheidet alleine der Arbeitgeber, der muss dies rechtsverbindlich an die GKV melden. Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, dass die Erfolgsbeteiligung für die Zukunft nicht mit hinreichender Sicherheit gezahlt wird. Ist diese zwar Steuer, und Sozialversicherungspflichtig, wird aber nicht zur JAEG hinzugerechnet.
Wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen ist es besonders wichtig auf die einzelnen Leistungen zu achten. Mein Ansatz in der Beratung zur PKV ist, dass ich in einem telefonischen Beratungsgespräch die wichtigsten Leistungen der PKV im Detail erläutere und dann auch Grund des gewünschten Leistungsprofils einen Vergleich erstelle. Dazu gibt es noch ein paar wichtige Regeln welche man in der PKV beachten sollte. Hat der Mandant sich eingehen mit den Leistungen auseinandergesetzt und ist auf Grund meiner Empfehlung einem passenden Tarif gefunden sende ich die für den Antrag notwendigen Unterlagen per Post zu. Meine Vorgehensweise ist zwar etwas mühsamer, hat aber den Vorteil, dass sich meine Mandaten mit den Leistungen der PKV und des gewählten Tarifes auseinander gesetzt haben und wissen weshalb Sie genau in den Tarif gewählt haben. Diese Vorgehensweise schützt zukünftig davor von einem “Fachmann“ etwas vom Pferd erzählt zu bekommen
Ein solches Beratungsgespräch möchte ich auch Ihnen anbieten, denn mit dem Verkauf der PKV bestreite ich meinen Lebensunterhalt.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
Prima Forum hier! Meinen “Fall” konnte ich leider noch nicht nachlesen. Fogendes:
Ich war die letzten vier Jahre in England tätig und habe am 01.12.09 fließend auf einen deutschen Arbeitsvertrag in der gleichen Firma umgestellt und wohne nun in Deutschland. Mit meinem vereinbarten €-Einkommen für 2010 liege ich ohne Bonus über den 49950 Euro, also kein Problem. Für die vergangenen drei Jahre habe ich nur für 2009 das Problem, dass ich durch den Kursverfall (bzgl. Britisches Pfund) 2009 nur inklusive des im Januar 2009 gezahlten Bonus (für 2008) über der aktuellen Grenze von 48600€ Brutto liege.
Die Personaler wollen mich nun pflichtversichern, weil ein Bonus in die ‘Voraussage’ für das Bruttojahreseinkommen nicht herangezogen wird. Für 2010 macht das für mich auch Sinn, aber für die vergangenen Jahre sind das ja reale Gehaltszahlungen, die ich erhalten habe und die auch versteuert wurden. Ist es wirklich richtig, das die gezahlten Boni (für Zielerreichung) nicht zu dem Bruttoeinkommen zählen? Möchte ungern noch mal 3 Jahre warten.
Viele Grüße,
Björn
Hallo,
hätte mal eine Frage in Bezug auf Kurzarbeit und Wechsel in eine PKV. Ich erfülle für 2007 und 2008 die Voraussetzungen für einen Wechsel, jedoch in 2009 durch Kurzarbeit in unserem Betrieb liege ich theoretisch unter dem Mindestsatz. Vertraglich wäre aber ein Bruttogehalt vereinbart, dass über den € 4050 liegt. Ist es richtig, dass der vertraglich vereinbarte Betrag massgebend ist? Könnte ich zum 1.1.09 in eine PKV wechseln?
Vielen Dank und Grüße
Jochen
Hallo Bernd,
danke für das Kompliment.
Möglicherweise habe ich eine Lösung wie, sie im Ausland gearbeitet haben.
Dazu fehlen mir noch ein paar Informationen, vermutlich müsste ich das mit Ihrem „Personaler“ noch besprechen. Dies kann ich natürlich nur dann leisten, wenn ich damit auch etwas für meinen Lebensunterhalt betragen kann.
Deshalb mein Vorschlag,. Sie lassen sich von mir beratene und schleißen dann die PKV über mich ab und ich sprech mit der Personalabteilung und versuche sie zum 01.01.2010 in die PKV zu bekommen.
Was halten sie davon?
Grüße
Manfred
Hallo Jochen,
maßgeblich ist das tatsächliche Einkommen. Wenn dies unter der JAEG lag beginnt die 3 Jahresfirst neu, doch Hoffnung ist in Sicht die Koalition will diese Regelung abschaffen, vermutlich zum 2011
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
auch wenn ich bereits Mitglied einer PKV bin, hoffe ich auf Ihre Hilfe in einer verzwickten Situation:
Ich bin seit April 2005 Mitglied in der PKV und lag seitdem stets über der JAEG. Bei meinem letzten Arbeitgeber war ich nur nur 01.01.2009 bis 31.09.2010 beschäftigt. In dieser Zeit lag ich mit meinem monatlichen Einkommen ebenfalls über dem monatlich erforderlichen Durchschnittslohn für die PKV. Durch die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses habe ich dennoch nicht die JAEG in 2009 überschritten. In der Zeit vom 01.10.2009 bis 31.12.2009 hatte ich mich NICHT arbeitslos gemeldet, da ich in diesem Fall in die GKV hätte wechseln müssen, blieb demnach in der PKV. Seit 01.01.2010 bin ich nun wieder in einem Angestelltenverhältnis, in welchem ich erneut über der JAEG liege. Die Personalverwaltung will nun eine Bescheinigung der letzten Arbeitgeber, dass ich in den letzten drei Jahren ebendiese Grenze überschritten habe, ansonsten könne die PKV nicht aufrecht erhalten werden.
Meine Fragen an Sie:
1) Gilt denn nun in diesem Fall nur die tatsächliche Beschäftigungszeit, da ich mich nicht arbeitslos gemeldet hatte, somit nicht in die GKV musste und fortan in der PKV geblieben bin?
2) Kann ich evtl. den Verdienst der letzten drei Jahre zusammenrechnen und hoffen, trotz der fehlenden drei Monate auf eine Gesamtsumme zu kommen, welche mich über die JAEG hievt?
3) Hätte mich eine wie auch immer geartete Befreiung von der Versicherungspflicht (welche ich nicht unbedingt anstrebe) für diese drei Monate vor den nun in Aussicht stehenden Konsequenzen bewahrt und kann ich diese dann ggf. auch nachträglich beantragen?
4) Plan B? Welche Tipps können Sie mir geben? Warten auf 2011?
Falls es tatsächlich eine Lösung dafür gibt, in der PKV zu bleiben, geben Sie mir bitte unbedingt einen Hinweis, wo ich dieses Urteil oder einen Gesetzestext finde, welchen ich meinem aktuellen Arbeitgeber vorlegen kann. Ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung, da ich sonst nirgends kompetente Hilfe zu diesem speziellen Fall finden konnte.
Mit herzlichem Dank für Ihre Mühe im Voraus!
Marc
Hallo Marc,
dann ist das dumm gelaufen, sie hätten sie arbeitslos melden können.
Wenn sie in 2009 mit dem tatsächlichen Einkommen die JAEG nicht erreicht haben, erfüllen sie die 3 Jahresregelung nicht und sind somit GKV pflichtig.
Nun zu Ihren konkreten Fragen:
1. Es gilt das Jahreseinkommen liegen sie in 2009 drunter fallen sie der GKv Pflicht anheim
2. nein die JAEG muss jährlich neu erfüllt werden
3. Grundsätzlich ja, wenn sie schon 5 Jahre in der PKV gewesen wären, hätten sie sich während der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Nachträglich geht das in Bezug auf die Befreiung nur 3 Monate.
4. Somit bleibt Ihnen nur zu warten und zu hoffen, dass die Regierung die Aussagen der Koalitionsvereinbarung (das die 3 Jahresregelung abgeschafft werden soll) zum 2011 umsetzt.
Was Sie mit Ihrer PKV in dieser Zeit machen sollte in einem Beratungsgespräch geklärt werden
VG
manfred
hallo,
ich werde ab 1.8.2010 ggf. arbeitslos, wenn ich bis dahin nicht noch irgendeinen adäquaten Job bekomme. bis zu diesem termin habe ich allerdings inkl. meiner abfindung bereits die beitragsbemessungsgrenze von 2010 überschritten. kann ich dann trotz einer hoffentlich nur kurzen arbeitslosigkeit bis ende 2010 in der pkv bleiben? Zumal ich dort nur ca. die hälfte von der gkv bezahle?
und wie hoch ist zur zeit die beitragsbemessungsgrenze? ich habe von 45000 – 49500 € fast alles im internet gefunden…
Hallo Antje,
das ist leider zunächst keine Frage des Einkommens, sondern der Versicherungspflicht. Wenn sie arbeitslos werden, sind sie grundsätzlich GKV versicherungspflichtig.
Wenn sie schon 5 Jahre in der PKV sind können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
In diesem Fall wird die Zeit der Arbeitslosigkeit so gerechnet als ob sie über der JAEG gelegen wären, wenn Ihr Einkommen in Ihrem nächsten Job über der JAEG liegt.
Wie das Procedere abläuft kann ich mit Ihnen gerne telefonisch besprechen.
Die JAEG liegt in 2010 bei 49650 € und die besondere JAEG liegt bei 45000 €.Die besondere JAEG gilt für Arbeitnehmer die vor 2003 schon PKV versichert waren. Ich weiß es ist alles nicht so einfach, auch in der heutige Internetzeit.
VG
manfred
Hallo Manfred,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit 2005 privat krankenversichert und habe in den Jahren 2005 bis mindestens 2008 durchgängig die JAE-Grenze überschritten.
Im Oktober 2009 wurde ich arbeitslos und habe mich von der Versicherungspflicht befreien lassen, was auch ohne Probleme klappte.
Im November 2009 habe ich eine neue Arbeit aufgenommen, allerdings dauerte die nur bis Ende Februar 2010, also etwa 4 Monate. Das Gehalt beim neuen AG lag monatlich unter der Grenze von 4050 Euro monatlich, allerdings akzeptierte der AG meine Befreiung und zahlte meinen KV-Anteil sowie die AG-Zuschüsse an mich aus.
Im Juli 2010 fiel dem Ex-Arbeitgeber plötzlich ein, dass ich ja im November 2010 versicherungspflichtig geworden sei und fordert die Zuschüsse für die Monate Nov. 2009 bis Feb. 2010 zurück.
Nun meine Fragen:
1. Im Jahr 2009 lag ich zusammen mit dem Gehalt des vor-vorigen Arbeitgebers über der JAE-Grenze, allerdings eindeutig nur, wenn man eine gezahlte Abfindung dazuzählt. Zählt die Abfindung mit zur JAE-Grenze?
2. Ohne die Abfindung liege ich unter der JAE-Grenze für 2009, allerdinhs habe ich auch mehrere Monate Kurzarbeitergeld bezogen.
3. Seit März 2010 bin ich wieder arbeitslos und beziehe ALG I, die Arbeitsagentur akzeptierte meine Befreiung und zahlt die Beiträge zur PKV an mich aus.
War meine Befreiung durch die Arbeitsaufnahme im November 2009 beendet oder war sie nur unterbrochen, weil die ALG-I-Zahlungen sich ausschließlich auf das Beschäftigungsverhältnis bis einschließlich September 2009 beziehen und seit 01.10.2009 bin ich ja von der Versicherungspflicht befreit gewesen.
Danke im Vorraus für die Antwort!!
R.
Hallo Ralf,
wenn sie seit 2005 in der PKV waren und in 2009 eine Befreiung wegen Arbeitslosigkeit beantragt haben, sollte diese nicht problemlos klappen. Die Voraussetzung für eine Befreiung wegen Arbeitslosigkeit ist dass Sie in den letzten 5 Jahre nicht GKV versichert waren. Diese Vorgabe haben sie nicht erfüllt. Allerdings ist es so, dass eine Befreiung (sie müssen von der GKV ein schrieben bekommen haben mit dem sie ausdrücklich von der Versicherungspflicht befreit wurden) auch wenn diese zu Unrecht ergangen ist Rechtskraft erlangt. Von daher war die weitere Versicherung in der PKV o.K.
Da hat der Arbeitgeber bei dem sie unter JAEG beschäftigt waren, einen Fehler gemacht. Die Befreiung gilt nur für die Arbeitslosigkeit. Eine Abfindung zählt nicht zur JAEG weil diese eine Einmalzahlung darstellt. Grundsätzlich beginnt die Versicherungspflicht im Oktober 2009 mit Beginn der Tätigkeit unter JAEG.
Die Befreiung gilt grundsätzlich immer nur für den Status für den diese ausgesprochen war. Das bedeutet für die gesamte berufliche Tätigkeit sein 10.2009 bestand GKV Pflicht bei allen Arbeitgebern. Ich denke sie sollte diese Thematik mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht besprechen, damit Sie nicht den Kürzeren ziehen.
VG
manfred
Hallo Manfred,
vielen Dank für die Antwort.
Ja, ich habe im September 2009 ein Schreiben von der GKV bekommen, nachdem ich ausdrücklich ab Oktober 2009 von der Versicherungspflicht befreit bin.
Was ist mit meinem jetzigen Zustand, ich bin seit März 2010 wieder arbeitslos, besteht die Versicherungsfreiheit jetzt fort, wurde sie durch die 4-monatige Tätigkeit unter der JAE-Grenze nur unterbrochen oder auch beendet?
Ich bin laut Schreiben der GKV für die Dauer des Bezuges von ALG I oder ggf. ALG II befreit.
Ich habe mir bereits einen Anwalt genommen, nur scheint der mit der Thematik auch überfordert zu sein…
VG
Ralf
Hallo Ralf,
Die Fragen ob eine Befreiung nur für eine Phase des Bezuges von ALG 1 oder auch zukünftige Phasen des Bezuges von ALG 1 gilt, ist nicht klar. Soweit ich informiert bin kommt das auf die GKV an. Manche GKV sind der Meinung, einmal befreit immer befreit, andere GKV sehen den Statuswechsel von Bezug ALG 1 in ein Arbeitsverhältnis als Ende der Befreiung an. Diese Frage ist bisher noch nicht vor einem Gericht gelandet, demnach kann das jede Kasse für sich entscheiden, bis ein Versicherter mal gegen eine von der GKV gefällt Entscheidung klagt.
Das bedeutet sie müssen mit der GKV reden und Fragen ob die damalige Befreiung weiterhin Gültigkeit hat. Lassen sie sich die Antwort am besten schriftlich geben.
Wenn sie wieder in Lohn und Brot sind, werden sie definitiv GKV Pflichtig, weil die 3 Jahresregel greift. Wie gesagt, sie sind seit der ersten Tätigkeit unter der JAEG GKV pflichtig gewesen.
Grundsätzlich ist das ein Versäumnis des Arbeitgebers, in solchen Fällen werden die Mitarbeiter nach meiner Erfahrung oft untergebuttert, weil diese, wenn noch beschäftigt, Angst um den Arbeitsplatz haben.
In Bezug auf einen Anwalt ist es wichtig einen Fachanwalt in diesem Bereich zu konsultieren. Das muss ein Anwalt sein der solche Fälle schon bearbeitet hat. Wenn sie wünschen kann ich ihnen da gerne eine Adresse nennen.
Übrigens werde ich auch von Anwälten angerufen, die Fälle in Fragen der GKV und PKV bearbeiten. Darauf bin ich schon etwas Stolz.
Vg
manfred
Hallo Manfred,
jede GKV kann nach Gutdünken entscheiden, wie sie weiter verfährt? Das muss doch irgendwo geregelt sein, der gute Staat regelt doch sonst alles und jedes und er will ja auch bestimmen, welche Krankenversicherung ich haben darf…
Das ist ja hochinteressant und ich sehe es schon kommen, dass ich der erste bin, der dagegen klagt – Mist!
Mit meiner Ex-GKV kann ich ganz bestimmt nicht mehr reden, die hat ja den Stein überhaupt erst ins rollen gebracht, meinem Ex-AG war das egal und der hätte das vermutlich bis heute nicht gemerkt, wenn die GKV nicht “gepetzt” hätte.
Es ist “aufgeflogen”, weil der Ex-AG eine Abmeldung an die Ex-GKV geschickt hatte, warum auch immer, denn ich war dort seit 2005 nicht mehr versichert.
Ich habe mich schon an eine Kanzlei mit einen lt. Website Fachanwalt für Sozialrecht gewandt, doch ich wurde an eine Anfängerin mit nicht mal einem Jahr Berufpraxis vermittelt und die ist wirklich damit total überfordert, alles was sie mir bisher sagen konnte, wusste ich bisher auch schon, aber eben mit den entscheidenden Sachen kommt sie nicht weiter…
Vielen Dank trotzdem für Ihre Bemühungen, auch wenn es mich nicht viel weiter gebracht hat.
Wenn Sie möchten, können sie die Adresse des Anwalts an meine E-Mail schicken, wenn Sie diese haben, wenn nicht, bitte noch mal kurz melden.
R.
Hallo Ralf,
nun geregelt ist das im SGB V §10 dieser ist eigentlich eindeutig, manche GKV interpretieren das halt anders. Das ist wie im wahren Leben. Ich kann alles machen, solange sich niemand daran stört. Erst wenn ein Richter sagt wie es gemacht werden muss gibt es eine verbindliche Auslegung des ganzen. In Bezug auf die Befreiung während ALG Bezug gibt es eben 2 Rechtsauffassungen. Erst wenn ein Sozialgericht hier eine Entscheidung fällt welche Rechtsauffassung die richtige, ist gibt es eine Sicherheit. Solange das aber nicht vor Gericht ausgefochten ist bleibt alles beim Alten, wäre möglich, dass Sie der erste sind. Da wäre ich aber gespannt wie das ausgeht.
Das die Kasse interveniert hat glaube ich eher nicht. Der AG ist verpflichtet ein Beschäftigungsverhältnis zu melden. Die Kasse nimmt das normalerweise so wie die Meldung erfolgt. Das kommt i.d.R. raus, wenn bei dem AG ein Prüfer der Dt. Rentenversicherung die Sozialversicherungsdaten prüft. Ich nehme stark an, dass Ihr alter AG eine Besuch von einem solche Prüfer hatte.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
§ 10 SGB V ist doch “Familienversicherung”, was hat das mit meinem Fall zu tun…???
Es war wirklich die GKV, die den Stein ins Rollen brachte, dann musste der Ex-AG wohl so reagieren, ich habe mir den Schriftverkehr zuschicken lassen. Der Sachbearbeiter des AG sagte mir aber wörtlich am Telefon, dass es ihm “egal” sei, wo ich versichert bin, er müsse sich nur an die Gesetze halten.
Mit der PKV kommt auch der AG oft günstiger weg, weil die Beiträge meist deutlich niedriger sind, zumindest ist das bei mir so.
Tja, es ist wirklich seltsam in diesem Land, es gibt die Versicherung erster Klasse (PKV) und die zweiter Klasse (GKV), nur ist die erste Klasse billiger, aber man darf die nicht nehmen, weil Vater Staat alles, aber auch alles regeln will und keine Selbstbestimmung für jeden Einzelnen zulassen möchte…
VG
Ralf
Hallo Ralf,
Entschuldigung habe ich mich verschrieben das ist natürlich SGB V §6 (1).
Nee, ich denke nicht dass die PKV günstiger ist als die GKV. Dass die PKV in allem erster Klasse ist kann ich auch nicht wirklich bejahen.
Das ist oft ein Irrtum, dass man meint, dass die PKV wie die GKV ist nur ein bisschen besser.
Die PKV ist aber nicht so die PKV ist anders als die GKV und das komplett, da gibt es Bereiche wo die GKV besser ist als die PKV, dass sind zwar wenige, aber durchaus kostspielig wenn man diese braucht.
In anderen Bereichen ist die PKV besser als die GKV. Die Kosten sind bei der PKV auf jeden einzelnen abgestimmt, das bedeutet jeder Versicherte zahlt seinen Beitrag. In der GKV gibt es die Familienversicherung. Außerdem bürdet der Staat der GKV sehr viele Versicherungsfremdeleistungen auf, die grundsätzlich wünschenswerte sind, aber in der GKV nix zu suchen haben. Damit wird das Geld der GKV Versicherten verplempert. Ist natürlich auch ein Wahlkampfmittel, aber diese Diskussion würde zu weit führen.
VG
manfred
Hallo Manfred,
erstmal ein dickes Lob für die Super Seite!
Ich schildere mal mein Problem und hoffe Sie können mir helfen.
Die Bundesregierung hat ja ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wahr gemacht und die 3-Jahres-Frist abgeschafft. Da ich 2010 mit meinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze lag, wollte ich mich auch privat versichern. Hab das auch meiner Personalsachbearbeiterin erzählt und sie meinte, dass der Durchlauf zur Überprüfung des Versicherungsstatus im Januar passiert… nun bekam ich gestern ihren Rückruf… mit (für mich) vernichtenden Aussagen. Sie meinte, ich wäre weiterhin versicherungspflichtig.
Ich hab bei mir in der Firma (Ingenieurbüro/Ingenieurverleiher) ein Grundgehalt. Da ich seit Eintritt in die Firma beim gleichen Kunden eingesetzt bin, habe ich das Glück von dessen Betriebsvereinbarung zu profitieren und bekomme das gleiche Gehalt wie feste Mitarbeiter. Auf meinen Gehaltsabrechnungen hab ich einmal “Gehalt Entgeld-gruppe XX” (ist das mir tariflich zustehende Gehalt, dann “Übertarifliche Zulage” (ist die Differenz zu dem, was ich im Arbeitsvertrag ausgehandelt hab) und “ANÜ-Zulage” (wegen der Betriebsvereinbarung des Unternehmens in dem ich tätig bin.
Meine Personalsachbearbeiterin meinte, dass die ANÜ-Zulage nicht dazu zählen würde… Ich bekomme es seit 2 Jahren, es ist jeden Monat das gleiche und mein Einsatz beim Kunden ist auch unbefristet und nicht gekündigt. Wieso zählt das dann nicht zum regelmäßigen Einkommen? Gibts dir Möglichkeit, der das mit der guten Frau zu klären oder muss ich mich damit abfinden in der GKV gefangen zu sein?
vielen Dank im Vorraus!!!
Gruß
Matthias
Hallo Matthias,
danke für das Lob, das ist eine schwierige Frage, die die Zusatzvergütung des Arbeitgebers zu bewerten ist.
Ich vermute aber, dass das Personalbüro recht hat.
Sie sind ja bei dem Personaldienstleister angestellt, Ihr Einkomme liegt so wie ich das verstanden habe, unter der JAEG.
Mit der Zusatzvergütung von dem Unternehmen für das sie tätig sind, liegen sie über JAEG. Ich vermute, dass die Argumentation die ist, dass der Arbeitgeber sagt, dass das Zusatzeinkommen nicht mit hinreichender Sicherheit auch zukünftig bezahlt wird, weil die Arbeitnehmerüberlassung ja auch kurzfristig beendet werden kann.
Diese Argumentation ist schwer zu widerlegen, wenn sie mögen, können wir das auch nochmals telefonisch besprechen,
Vg
manfred