Der wesentliche Unterschied zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse

November 9th, 2008 by Manfred | Filed under GKV, Krankenversicherung, PKV.

Als regelmäßiger Leser meines Blogs wissen sie ja schon recht viel über die PKV und die GKV. Nur was ist der wesentliche Unterschied zwischen diesen Gesundheitssystemen. Einmal die Finanzierung diese funktioniert in der GKV (Gestzliche Krankenversicherung ) nach dem Umlageverfahren und in der PKV (Private Krankenversicherung) nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet je nach dem über wie viel Rückstellungen eine PKV verfügt, kann dies die zukünftige Beitragsentwicklung beeinflussen.

Der wesentliche Punkt aber ist, dass die Leistungen in der privaten Krankenversicherung für die Zukunft festgeschrieben sind, deshalb ist es auch so wichtig sich vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung intensiv mit dem Thema Leistungen der jeweiligen PKV und natürlich des Tarifes auseinander zu setzten. Ich meine damit nicht das Übliche wie z.B. Chefarzt oder Höhe des Zahnersatzes. Was noch viel wesentlicher ist sind die Themen wo die PKV mit unter schlechtere Leistungen bietet als die GKV. Um nur ein Beispiel zu nennen im Bereich Heilmittel wird in der PKV oft auf den Abschnitt E in der GOÄ verwiesen. Wenn man hier nicht näher hinschaut könnte man der Ansicht sein, naja Abschnitt E in der GOÄ klingt doch ganz gut. Nur dass in diesem Abschnitt nur von der Physiotherapie und ähnlichen Behandlungen die Rede ist, nicht aber von der Logopädie oder Ergotherapie. Das bedeutet (was ich auch schon aus guten Grunde des Öfteren erwähnt habe), dass in Tarifen welche sich nur auf den Abschnitt E in der GOÄ verwiesen, diese Behandlungen nicht versichert sind. Hat der PKV Kunde nun einen Schlaganfall erlitten und muss diese Behandlungen, sagen wir nur je einmal pro Woche für 2 Jahre, selbst bezahlen, kann man folgende Rechnung aufmachen:

Behandlungseinheit a 50 € x2 Behandlungen die Woche macht 100 € mal 100 Wochen (ca. 2 Jahre) sind mal so locker 10.000 € nicht gedeckter Behandlungskosten. Wobei gedeckt sind die Behandlungskosten schon, denn der PKV Versichert ist ja im Grunde Selbstzahler, das bedeutet der privat Versicherte kann jede Leistung in Anspruch nehmen, ist eben nur die Frage ob die PKV als Rückversicherung diese Kosten übernimmt. Also werte Leser wenn Sie in die PKV wechseln, nicht einfach die 3 günstigsten in einen PKV Vergleich zur Auswahl nehmen, sondern genau in die tariflichen Leistungen hineinschauen. Zu diesem Thema könnte ich einen Roman schreiben, am besten ist es einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren und die gefundene PKV dann auch über mein Maklerbüro abschließen, ist ja klar, weil ich muss ja auch von etwas leben.

Stellt sich nun die Frage, wie steht es mit den Leistungen in der GKV aus, vor allem aber mit welcher Entwicklung werden wir hier zu rechnen haben. Fakt ist, dass die Leistungen in der GKV nicht für die Zukunft gesichert sind und der Gesetzgeber die Leistungen einschränken darf. Auf Grund des Finanzierungssystems wird es in Zukunft einfach auf Grund der schlichten finanziellen Notwenigkeit zu Leistungskürzungen kommen müssen. Dass dies heute schon der Fall ist, zeigt ein aktuelles Urteil.
Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 6. November 2008 (Az.: B 1 KR 6/08 R), dass der Ausschluss von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV rechtens ist. Dies hatte der Gesetzgeber entschieden, nach o.a. Urteil verstößt diese Entscheidung weder gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes noch gegen europäisches Recht. Geklagt hatte ein GKV Versicherter, welcher an chronischer Bronchitis litt. Die Behandlung erfolgte seit 1983 mit dem nicht verschreibungspflichtigen Medikament Gelomyrtol forte

Mit Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 01.01.2004 wurden von der damaligen Regierung nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen. Somit wurde das Medikament Gelomyrtol forte von der GKV auch nicht mehr erstattet. Die GKV musste die Übernahme der Medikamentenkosten für die Behandlung mit Gelomyrtol forte ablehnen weil dieses auch nicht in den Ausnahmekatalog der dennoch verordnungsfähigen Arzneimittel übernommen wurde. Darin sah der GKV Versicherte einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz und auch gegen europäisches Recht und zog deshalb erfolglos vor Gericht.
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2 Responses to “Der wesentliche Unterschied zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse”

  1. Maren sagt:

    Endlich mal jemand, der auf die ungewünschten Nebenwirkungen des Privatversichert-Seins hinweist!

    Ich hätte hier noch ein weiteres gutes Beispiel für eine Unterversicherung gegenüber der gesetzlichen Versicherung, nämlich im Bereich der Psychotherapie. Gegenüber den gesetzlichen Kassen, die jede medizinisch notwendige Behandlung bei einem approbierten Arzt mit Zusatzausbildung oder einem psychologischen Psychotherapeut erstatten, gibt es unter den PKVs Versicherungen, die Kosten für Psychotherapie erst gar nicht übernehmen oder aber streng beschränken (auf z.B. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr). Fast immer sind außerdem nur ärztliche Therapeuten zugelassen (angesichts der Tatsache, dass die meisten Therapeuten Psychologen sind, erkennt man sehr schnell, dass hiermit ein weiterer Mechanismus der Kostenregulation durch die PKV vorliegt).

    Angesichts der Häufigkeit und Zunahme von Erkrankungen wie Burnout und Depressionen sollte ein Wechsel von der GKV in die PKV also sehr gut überlegt sein!

    Hier spricht übrigens jemand aus Erfahrung: Ich bin seit meiner Kindheit privat versichert gewesen und bin psychisch erkrankt, was langwierige Klinikaufenthalte nach sich zog. Nicht nur weigerte sich meine Krankenversicherung, die Debeka, zunächst gänzlich die Kosten zu übernehmen, sondern es wurden auch die Kosten für oben genannte Heilbehandlungen (Ergo- und Arbeitstherapie) als Nachfolgetherapie nach dem Klinikaufenthalt nicht übernommen. Die Therapieeinrichtung staunte nicht schlecht darüber, denn sie hätten noch bei keiner gesetzlichen Kasse Probleme bei der Kostenerstattung gehabt.

  2. manfred sagt:

    Hallo Maren,

    die PKV ist anders, es gibt Vor-, und auch Nachteile, genauso wie es in der GKV Vor und nachteile gibt.
    In Bezug auf Ihr angesprochenes Thema Psychotherapie sehe ich das so, dass es in der PKV erhebliche Unterschiede in den Tarifbedingungen gibt. Das fängt damit an, dass es Tarife gibt welche überhaupt keine Psychotherapieleistungen vorsehen. Bis hin zu Tarifen wo Psychotherapie bestens versichert ist. Deshalb sehe ich dieses Thema nicht als Problem in der PKV, sondern als Beratungsproblem. Wenn ich mit dem Mandanten nicht über dieses Thema spreche, habe ich als Versicherungsmakler ein Haftungsproblem. Wenn man die PKV bei einem Ausschließlichkeitsvertreter abgeschlossen hat, dann hat der Versicherte ein Problem.
    Meine persönliche Meinung ist, dass die ambulante Psychotherapie schon auf eine bestimmte Sitzungszahl begrenzt sein kann. Meiner Ansicht nach sollten das nicht weniger als 30 Sitzungen im Jahr sein, das wäre o.k., die Wahl des Behandlers sollte freigestellt sein.
    Besonders wichtig ist auch das Thema stationäre Psychotherapie, hier gibt es auch erhebliche Leistungsunterschiede. Dieser Bereich darf keine sehr großen Beschränkungen unterworfen sein. Wenn eine stationäre Psychotherapie notwendig ist und diese über Monate erfolgen muss entstehen ganz erheblich Kosten. Der Tagessatz einer entsprechenden Klinik kann 500 € und mehr betragen, solche Kosten sind auf Dauer von einzelnen i.d.R. nicht zu tragen. Nun, damit haben Sie ja genügend Erfahrungen gemacht.

    Grundsätzlich sollte der Wechsel von der GKV in die PKV immer sehr gut überlegt sein. Wenn man sich von einem erfahrenen Versicherungsmakler beraten lässt, gehören diese Fragen und noch viel andere, immer in das Beratungsgespräch.

    Nun, die Debeka arbeitet nicht mit Versicherungsmakler zusammen. Das bedeutet wenn siche jemand bei der Debeka versichert, muss dieser selbst alle relevanten Themen prüfen.

    Lässt man sich von einem Versicherungsmakler beraten, obliegt diesem im Rahmen des Beratungsgespräches über die relevanten Punkte in der PKV zu sprechen. Meine Mandanten haben jedenfalls mit diesen Themen keine Probleme.

    Viele Grüße

    Manfred

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