In doppelter Hinsicht sind die privaten Krankenversicherer dieses Jahr von den Auswirkungen der Gesundheitsreform betroffen. Zum einen geht der Nettoneuzugang in der Krankenvollversicherung weiter zurück zum anderen steigt der Zugang von zuvor Nichtversicherten mit oft „schlechten“ Risiken und auch deutlichen Zahlungsausfällen. Dies geht aus dem nun vom PKV-Verband vorgelegten Jahresbericht 2007/2008 hervor. Wichtigste Erkenntnis der 47 PKV-Unternehmen welche im PKV Verband organisiert sind, der Nettozuwachs in der Krankenvollversicherung betrug im ersten Halbjahr +23.400 (1. Halbjahr 2007: +37.700). Dies deutet darauf hin, dass sich die Rückläufige Tendenz aus dem Jahr 2007 mit einem Nettoneuzugang von 59.900 nochmals unterboten wird.
Zum Vergleich, in 2006 konnten die PKV noch 116.100 Neuzugänge erreichen. Dieser Rückgang ist nicht nur für die PKV Unternehmen schmerzlich, sondern auch für die PKV Vermittler welche mit den Abschlüssen Ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Der PKV Verband sieht die Gründe für den starken Rückgang der Neuzugänge vor allem in der Gesundheitsreform mit den deutlich erschwerten Wechselbedingungen für Angestellte.
Wie schon hinlänglich bekannt, gilt seit dem 2. Februar 2007 für Arbeitnehmer die drei Jahresregelung, in der diese in Folge über der Versicherungspflicht-Grenze gelegen haben müssen. Vermutlich wird dieser Effekt ab 2010 wieder an Wirkung verlieren weil dann die möglichen Neukunden welche die 3 Jahre seit 2007 an dem Wechsel in die private Krankenversicherung gehindert wurden, dann endlich wechseln können.
Der zweite Effekt ist der Ausfall, welcher durch die Aufnahme der Nichtversicherten die der PKV zuzuordnen sind, entstand. Der Zugang dieses Klientels lag Ende 2007 noch bei 2898 und stieg nun im Laufe des Jahres auf 5000 Kunden. Diese Neumitglieder seien zumeist „betagt und krank“ so ein Sprecher des PKV-Verbands. Auch die Ausfallquote bei den Beiträgen liegt mit 13 Prozent bedenklich hoch, zum Vergleich, die normale Ausfallquote beträgt 0,1 Prozent.
In diesem Zusammenhang sind natürlich auch die Finanzergebnisse interessant. Nach der Schätzung des PKV Verband werden die Beitragseinnahmen auf 30,3 Milliarden Euro und damit um 2,9 Prozent ansteigen, davon im ersten Halbjahr ca. 15,2 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Versicherungsleistungen lagen erstem Halbjahr bei ca. 10 Milliarden Euro, für 2008 werden 19,9 Milliarden Euro erwartet. Dies entspricht einem Kostenanstieg von 5,3 Prozent. Immerhin konnten die PKV Unternehmen in 2007 den Alterungsrückstellungen in der PKV 8,93 Milliarden Euro und in der Pflegeversicherung 1,28 Milliarden Euro zugeführen. Damit erhöhen sich die Alterungsrückstellungen in der PKV auf immerhin 106,50 Milliarden Euro und17,15 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung.
Ich bin gespannt wann die Alterungsrückstellungen wieder die bekannten Begehrlichkeiten der Politik wecken.



Wer kann mir einen Tip geben ? Bin Normalrentner mit gut über 1,000,-€ Rente,
67 J. und in PKV seit über 20 J. versichert. Die damaligen Zusagen, daß im Alter,
mittels Rückstellungen, die Beiträge zur PKV bezahlbar bleiben, stimmt nicht mehr. Bei mir macht die PKV schon rund 30 % meiner Rente aus und vielen geht es
noch dreckige. wohin geht die Reise? Gerade wieder eine deftige Anpassung
bekommen, noch eine und man kann mit Fug und Recht sagen, der Lebendsabend
ist zerstört! Was kann man tun…….? Versuche nun zu wechseln, weil ich noch
gesund bin, jeder rät mich ab, Rückstellungen gehen verloren und die andere PKV
wird auch ganz schnell anziehen…….????? Basistarif ist für seine Leistung zu teuer,
weil man Ausfallquoten mitfinanziert…….Also…..?????
Hallo Arno,
ich erlaube wie in das Blog üblich beim Vornamen zu bleiben. Ja, Ihre Situation ist leider mehr als alltäglich, habe auch des Öfteren solche Gespräche am Telefon. Deshalb empfehl ich grundsätzlich zur PKV eine Rückdeckung um genau Ihre Situation zu vermeiden, Die PKV wird wie das gesamte Gesundheitswesen teuer werden. In der GKV werden wir noch erhebliche Einschnitte sehen, ich vermute in Form von weiteren Selbstbeteiligungen, in der PKV werden schlicht die Beträge steigen.
Die PKV zu wechseln kann ich auch nur abraten, möglicherweise kann man mit einer höheren Selbstbeteiligung, oder Herabsetzung der Leistungen etwas erreichen. Für eine Rückdeckung ist es für sie leider zu spät.
Grüße
manfred
Hallo Manfred,
wäre schön Deine Expertenmeinung zu meinem Problem zu hören.
Ich bin seit 2000 in der PKV. Zum 01.02.2010 wurde ich Arbeitslos, habe mich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. Zum 01.06.2010 fange ich wieder einer Stelle an, über der Pflichtgrenze.
Nun wurde mir aber gesagt das ich in die GKV wechseln muß und die 3 Jahresfrist über der Pflichtgrenze erfüllen muss um wieder in die PKV zu wechseln.
Kann das wirklich sein ?
Da ich 2010 nicht über die Grenze komme, da ALG I ja nicht gezählt wird, muss ich dann ja quasi 4 Jahre warten…
Freue mich auch eine Antwort
Danke
Hans
Hallo Hans,
wenn die Bundesarbeitsagentur sie tatsächlich in der GKV als Pflichtig gemeldet hat und sie einen entsprechenden Antrag auf Befreiung gestellt bei der GKV gestellt haben, ist die Aussage ein Schmarrn. Ich hoffe nur, sie haben das Schreiben der GKV über die Befreiung von der Versicherungspflicht. Falls nicht, sind sie tatsächlich pflichtig.
Wenn sie seit 2000 als Angestellter über der besonderen JAEG lagen, dann können sie sich , wie sie das getan haben, nach SGB V § 8 Nr.(1) 1a von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Dann gibt es noch den SGB V § 6 Versicherungsfreiheit unter Nr. (4) finden wir folgenden Text:
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. ….Für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld …, ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird; dies gilt auch für Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a, …
Auf gut Deutsch heißt das, wenn sie von der Versicherungspflicht während der Arbeitslosigkeit befreit waren, ist diese Zeit so zu rechen als ob sie in dieser Zeit über der JAEG lagen. Siemüssen nur das Schreiben in der Ihnen die Befreiung von der Versicherungspflicht von der GKV bestätigt wurde, in Kopie dem Arbeitgeber vorlegen und sie können in der PKV bleiben.
Gruß
Manfred