Heute, Mittwoch, den 12. November 2008, begann um 11.00 Uhr in Berlin die 534. Sitzung des Gesundheitsausschusses. Punkt 3 der Tagesordnung war die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2009 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009) / Drucksache: 761/08 / Beteiligung: AS – Fz – G. Der Ausschuss stimmte der Verordnung zu. Damit wurden die am 15. Oktober 2008 vom Bundeskabinett in der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen verabschiedeten Zahlen vom Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, dem Finanzausschuss und nunmehr auch vom Gesundheitsausschuss abgesegnet und es bedarf nur noch der Verabschiedung durch den Bundesrat in seiner 851. Sitzung am Freitag, dem 28. November 2008, 9.30 Uhr, um die Verordnung in Kraft treten zu lassen.
Für die Jahresarbeitsentgeltgrenze / JAEG in der Krankenversicherung bedeutet das
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Par. 6 Absatz 6 des 5. Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2009 beträgt 48.600 Euro.
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Par. 6 Absatz 7 des 5. Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2009 beträgt 44.100 Euro.
ad 1 – die normale JAEG wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet.
ad 2 – wird auch als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet und liegt auf Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.
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