Warum erhöht die private Krankenversicherung die Beiträge?

November 17th, 2008 by Manfred | Filed under PKV.

Wie alle PKV Versicherten wissen werden die Beiträge des Tarifes in regelmäßigen Abständen angehoben. Haben Sie sich mal Gedanken gemacht wieso es zu solchen Beitragsanpassungen kommt. Nun, die Tarifbeiträge der PKV werden nach versicherungsmathematischen Berechnungen errechnet. In dem Tarifbeitrag werden die aktuelle Sterbetafel, die Abgangsordnung und die Alterungsrückstellungen, die Verwaltungskosten, die medizinischen Kosten und der Neukundenzugang berücksichtigt.

Im Folgenden möchte ich diese Begriffe kurz erläutern und auch die Auswirkung auf den Beitrag erklären.

1. Sterbetafel, dahinter verbirgt sich die durchschnittliche Lebenserwartung eines Versicherten, getrennt nach Mann und Frau. Allgemein bekannt ist ja, dass im Alter mehr med. Leistungen benötigt werden und damit höhere Kosten entstehen. Die Sterbetafeln werden alle paar Jahre aktualisiert, wenn nun die Lebenserwartung steigt, was ja für den einzelnen durchaus erfreulich ist, werden auch der anderen Seite auch mehr finanzielle Mittel benötigt um diese Kosten zu decken. Das bedeutet es wird eine Beitragsanpassung notwendig weil für diese Kosten mehr Rückstellungen notwendig werden. Nur alleine wegen neuen Sterbetafeln dürfen PKV Tarife nicht angepasst werden, diese werde dann mit der nächsten notwenigen Beitragsanpassung mit verrechnet. Womit dies dann etwas höher ausfällt, wenn die Lebenserwartung gestiegen ist.

2. Abgangsordnung und die Alterungsrückstellungen, das ist ein sehr entscheidender Aspekt in Bezug auf die Höhe und die Vererbung der Alterungsrückstellungen. Nun mal von Anfang, bei der Berechnung eines Tarifbeitrages muss der Aktuar (Versicherungsmathematiker) von einer bestimmten Verbleibens-Wahrscheinlichkeit ausgehen. Die Frage muss geklärt sein wie viel Versicherte sind im Alter von z.B. 60, 70, 80, 90 oder auch 100 Jahren noch in dem Tarif versichert. Geht man z.B. davon aus, dann in dem Tarif ab 70 Jahren nur noch 10 % der ursprünglich Versicherten in dem Tarif geblieben sind, dann brauchen ja für die restlichen 90% ab 70 Jahren keine Alterungsrückstellungen gebildet zu werden. Das bedeutet Tarife mit hoher Abgangsordnung werden zum einen optisch günstiger sein und Beitragsanpassungen auf Grund von neuen Sterbetafeln werden nicht so ins Gewicht fallen. Dies ist in sog. Einsteigertarifen oft der Fall. Nur wehe wenn am Ende mehr Versicherte in dem Tarif geblieben sind weil diese vielleicht unter falschen Voraussetzungen verkauft bzw. gekauft wurden. Wenn z.B. nur für 10% Alterungsrückstellungen gebildet wurden und 20% verbleiben noch in dem Tarif, dann haben diese Versicherten ein erhebliches Problem. Je höher die Alterungsrückstellungen berechnet werden je teurer ist der Tarif in jungen Jahren, dies lohnt sich dann im Alter durch dann rel. niedrige Beiträge.

3. Verwaltungskosten – darauf brauche ich nicht so intensiv einzugehen, es ist klar, dass die Verwaltungskosten durch die Beiträge bezahlt werden müssen. Interessant ist diese Frage beim Standardtarif bzw. ab 2009 dem Basistarif. Denn dieser Tarif unterscheidet sich bei den einzelnen Gesellschaften nicht, somit entscheidet in diesem Tarif nur der tatsächliche Tarifbeitrag hier wirken sich auch die Verwaltungskosten aus.

4. Medizinische Kosten – diese steigen durch die Inflation, und den med. Fortschritt. In der Krankenversicherung rechnet man mit sog. Kopfschäden, das bedeutet man hat ein Kollektiv von Versicherten in einem bestimmten Alter, in einem bestimmten Tarif, diese verursachen med. Kosten, diese Kosten werden durch die Anzahl der betroffenen Versicherten geteilt, damit hat man den Kopfschaden. Steigt dieser an muss die PKV den Beitrag für diesen Tarif anpassen. Es gibt nun Gesellschaften welche in den Tarifbedingungen eine Anpassung vorgesehen haben, wenn der Kopfschaden um mehr als 5% gestiegen ist, andere haben sogar bis zu 10% Kopfschadenanstieg bevor eine Beitragsanpassung vorgenommen werden kann. Eine Beitragsanpassung muss natürlich von einem Treuhänder genehmigt werden.

5. Neukundenzugang – damit haben vor allem junge PKV Unternehmen möglicherweise Probleme wenn die Tarife nicht sauber kalkuliert sind. Wir haben festgestellt dass eine Beitragsanpassung nur vorgenommen werden kann wenn der Kopfschaden um einen bestimmten Prozentpunkt angestiegen ist. Wenn ich nun einen Versicherer mit einem „kranken“ Bestand habe der aber viele neue Kunden gewinnt passiert folgendes. Angenommen der Versicherer müsste für seinen seit Ende 2007 bestehenden Kunden eine Beitragsanpassung von sagen wir 20% vornehmen, hätte aber in 2008 soviel neue gesunde Kunden, durch die natürlich der Kopfschaden sinkt, gewonnen, dass der Kopfschaden unter die Anpassungsgrenze fällt, dann darf der Versicherer keine (wenn auch notwendige) Beitragsanpassung vornehmen. Das können sie sich vorstellen wie eine Welle die auf den Strand zuläuft, irgendwann bricht diese Welle (in der PKV wenn der Neukundenzuwachs nicht mehr die Kosten für die bestehenden Kunden decken kann). Dann muss es irgendwann zu massiven Beitragsanpassungen kommen. Ich kenne 2 Tarife wo dies so bzw so ähnlich schon passiert ist, bis diese saniert waren mussten die Beiträge teilweise bis zu 400%, über mehrere Jahre verteilt natürlich, angepasst werden.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Aspekt ist das Thema Gesellschaftskennzahlen, hier ist die Frage wie steht das PKV Unternehmen finanziell da. Hier möchte ich nur auf einen Aspekt eingehen, wobei mir bewusst ist, dass ich damit nicht alle Aspekte berücksichtige. Ich möchte auf die Kapitalanlagequote eingehen, je mehr Kapital ein Versicherer auf der hohen Kante hat je mehr Überzinsen kann (sollte) der Versicherer erwirtschaften, diese Überzinsen kommen zum größten Teil den Versicherten zu Gute. Je nach dem ob der Versicherer eine AG oder eine VVaG ist. Bei der AG dürfen sich die Aktionäre auch noch etwas bei den Gewinnen bedienen. Die Überzinsen gehen zum überwiegenden Teil in die sog. Limitierungsmittel, diese kann das PKV Unternehmen einmal dazu benutzen die Beiträge stabil zu halten oder auch Leistungsverbesserung aus diesen Mitteln zu finanzieren.

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