Private Krankenversicherung (PKV) gegen Bundesregierung …

High Noon vor dem Bundesverfassungsgericht BVG am 10.12.2008

Wie meine werten Leser wissen, wurde seitens der PKV Unternehmen gegen die Gesundheitsreform vor dem BVG geklagt. Die Klage wurde vom BVG zur Entscheidung angenommen nun ist der erste Termin für die mündliche Verhandlung am 10.12.2008 angesetzt. Die klagenden PKV Unternehmen gehen davon aus, dass die Eingriffe des Gesetzgebers in das Geschäftsmodell der Privaten Krankenversicherung sowohl verfassungs- wie auch europarechtswidrig sind.

Das GKV-WSG verletzt z.B. massiv die Rechte der Versicherten, da diese zwangsweise die zu erwartenden Fehlbeträge der Basisversicherten mitfinanzieren müssen. Dabei werden die Lasten von der normalerwiese zuständigen Sozialhilfe auf die PKV Versicherten abgewälzt. Im Abschlussvortrag, beim 26. Münsterischen Versicherungstag der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster, ging Dr. Jan Boetius, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der DKV und Mitglied der VVG-Reformkommission, auf die Folgen des GKV-WSG ein.

Dr. Boetius führte aus, dass die Folgen der Umsetzung des GKV-WSG teilweise kurios seinen, z.B. könne die Umsetzung des GKV-WSG entweder zu einer Diskriminierung ausländischer Versicherer führen, wenn diesen Versicherern der Basistarif und damit die substitutive Krankenversicherung verweigert würde oder aber eine Diskriminierung der inländischen Krankenversicherer, wenn die Bestimmungen des GKV-WSG europarechtskonform umgedeutet würden. In diesem Falle hätten ausländische Versicherer das Wahlrecht, ob diese den Basistarif mittragen wollten oder eben nicht, die Diskriminierung besteht nun darin dass den inländischen PKV Unternehmen dieses Wahlrecht nicht zusteht.

Allerdings werden diese europarechtlichen Fragen nicht der Gegenstand der Verhandlung vor dem BVG sein, denn das BVG ist dafür schlicht nicht zuständig. Möglicherweise ist das der nächste Weg, falls das BVG das GKV-WSG durchwinkt. Nach Ansicht Dr. Boetius wollen die PKV Versicherern beweisen, dass die Eingriffe durch das GKV-WSG so widersprüchlich seinen, dass diese so nicht ausführbar sind.

Wichtig sei es, dass es nicht nur auf die Betrachtung einzelner Eingriffe, welche für sich alleine genommen möglicherweise noch unterhalb der Schwelle eines verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriffs in Rechte der Versicherten ankommt. Sondern es müsse eine Gesamtbetrachtung aller gesetzgeberischen Maßnahmen geben, welche im Rahmen des GKV-WSG durchgeführt werden. Wenn dieser Vorgehensweise kein Einhalt geboten würde, könnte der Gesetzgeber diese „Salamitaktiken“ anwenden um mit lauter Einzelmaßnahmen, welche jeweils verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind, in Summe aber „Eingriffe von einer beispiellosen Radikalität“ darstellen, durchsetzen, so Dr. Boetius

Wie auch immer das BVG entscheidet die bisherigen Kosten, welche das GKV-WSG verursacht hat, bleiben an den PKV Unternehmen und damit an den Versicherten hängen, es bleibt weiter spannend

Trackbacks

  1. [...] der Anhörung der Beteiligten vor dem BVG am 10.12.2008, darüber habe ich schon in einem Artikel berichtet. Das werden spannende 3 Wochen bis die für die PKV richtungsweisende Entscheidung [...]

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