Gerade wurde der Verordnungsentwurf für die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom Bundesgesundheits-Ministerium (BMG) vorgelegt, die neue GOZ soll nach dem Willen des BMG schon im kommenden Jahr in Kraft treten. Im Rahmen des Verfahrens muss nun der Bundesrat diesen Entwurf absegnen. Der stellvertretende Vorsitzende des PKV-Verbandes Herr Günter Dibbern ist der Meinung, dass die neue GOZ in der jetzigen Form zu Kostensteigerungen von mehr als 10% führen werde, diese Befürchtung äußerte Herr Dibbern in Berlin vor der Presse. Positiv bewertete der Direktor des PKV-Verbands Herr Volker Leienbach, dass der neue GOZ-Entwurf des BMG über eine Öffnungsklausel verfüge, mit der die PKV Unternehmen von den strikten staatlichen Vorgaben abrücken können. Wichtig sei, das es „nicht um Preisdumping“, gehe versicherte Herr Leienbach. Verständlicherweise sieht die Bundeszahnärztekammer diesen Sachverhalt ganz anders. Die Bundeszahnärztekammer befürchtet durch die neue GOZ Honorarverluste von 2,5 % und einen ruinöser Preiswettbewerb durch die besagte Öffnungsklausel.
Die Bundeszahnärztekammer und Bundesärztekammer traten in einer gemeinsamen Pressekonferenz auf. In dieser Veranstaltung lamentierten die Standesvertreter heftig gegen den vorliegenden GOZ-Verordnungsentwurf: „Würde er rechtskräftig, wären Zahnmediziner in erheblichen Maß zu betriebswirtschaftlich nicht gedeckter Mehrarbeit gezwungen, um Qualitätseinbußen zu Lasten der Patienten zu verhindern.“ Außerdem setze dieser GOZ-Entwurf „das deutsche Gesundheitswesen der Gefahr eines ruinösen Preiswettbewerbs der Behandlungserbringer untereinander aus“.
Mit der geplanten Öffnungsklausel wäre es zum erstem mal möglich, dass die privaten Krankenversicherungen mit den Vertretern der Zahnärzte für bestimmte Leistungen auch von der neuen GOZ abweichende Vereinbarungen treffen können. Natürlich immer auf „fair und auf freiwilliger Basis“ sagte Herr Dibbern um den Vorhaltungen der Bundeszahnärztekammer den Wind aus den Segeln zu nehmen. Entscheidend wäre das Prinzip der Freiwilligkeit, welches sowohl für die PKV und deren Versicherten als auch für die Zahnärzte gelte, deshalb hatte auch Herr Leienbach kein Verständnis für die ablehnende Haltung der Bundeszahnärztekammer, dazu meine er: „Ich sehe nur Chancen und kein Risiko.“
Einen „Nachholbedarf bei den Zahnarzthonoraren“ konnte Herr Dibbern (er ist auch Vorsitzender des Leistungsausschusses im PKV-Verband) nicht erkennen. Immerhin seien die Kosten für die med. zahnärztliche Versorgung von 1995 mit 238,90 € auf 317,80 € in 2007 gestiegen, dies entspricht immerhin einer Steigerung von 33% in diesem 12 jährigen Zeitraum. Weil die Gesamtkosten der Zahnmedizin in diesem Zeitraum gar um 64 % zugelegt hätten sei eine kostenneutrale Novellierung der GOZ zwingend erforderlich.
Ich bin der Meinung, dass diese Öffnungen der gesetzlich vorgegebenen Honorarsysteme sich sehr positiv für die PKV und deren Versicherten auswirken. Damit könnte die PKV Preise und Behandlungsstandards mit Ärzten vereinbaren und damit vom reinen Payer zum Player und Gestalter auf der Seite der Leitungserbringer werden. Weiterhin könnte ich mir vorstellen, dass solche Vereinbarungen auch Auswirkungen auf die GKV-Versicherten haben könnten, wenn die PKV dieses Instrument im Sinne aller Beteiligten nutzt und die positiven Aspekte dieser Vereinbarungen zum Vorschein kommen.



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