Wie berichtet wurden die Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Die Argumente der privaten Krankenversicherung sind nun hinlänglich bekannt. Doch unsere Sonnenscheinministerin aus dem Bundesgesundheitsministerium Frau Ulla Schmidt (SPD) ficht das nicht an, sie reiste siegessicher aus Karlsruhe ab.
Mit den Worten: „Die Veränderungen haben sich auf schonende Korrekturen bestehender Defizite und Ungleichgewichte beschränkt“ verteidigt unsere Sonnenscheinministerin die Belastungen der PKV im Rahmen der Gesundheitsreform vor dem BVG. Weiter meinte Frau Schmidt, nun sei „ein Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung endlich möglich“. Darin könne Sie keinen Verstoß gegen das Grundgesetz erkennen, „in engen Grenzen“ hielten sich Belastungen für die privat Versicherten
Der Präsident des BVG Herr Hans-Jürgen Papier sagte, „acht Musterverfahren“ seien aus den eingegangen Beschwerden zur Prüfung ausgewählt worden.



