Wie ich schon berichtet habe sind sowohl die PKV Unternehmen als auch das Bundesgesundheitsministerium guter Dinge über den Ausgang der Verfassungsbeschwerden. Nun scheint es erste „Wasserstandsmeldungen zu geben. Unter dem Titel „Wenig Chancen für Klagen gegen Gesundheitsreform“ in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), berichtet die Zeitung, dass der Senat an der Zulässigkeit einiger Verfahren zweifle. Besonders wurde die 3 Jahresregelung hervorgehoben, nach dieser neuen Regelung müssen freiwillig GKV-versicherte Angestellte 3 Jahre in der GKV ausharren, bevor diese in die PKV wechseln können. Das führt in meiner täglichen Praxis zu fast schon grotesken Ergebnissen, dass z.B. ein seit Jahrzehnten PKV Versicherter Selbstständiger der ein lukratives Angebot als Angestellter erhält für 3 Jahr in die GKV muss, obwohl die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erheblich überschritten wird. Diese Regelung könnte sich als unzulässig erweisen, hieß es in dem Artikel der FAZ
Auch die Financial Times Deutschland (FTD) will von zwei weiteren Punkten erfahren haben, welche das Gericht für unzulässig hält:
- die gesetzliche festgeschriebene Subventionierung der GKV
- die Möglichkeit der GKV Wahltarife anzubieten
Dies will die FTD von Herrn Papier persönlich erfahren haben.
Auch in der Stuttgarter Zeitung findet man Interessantes zum Thema, hier kommen die Sachverständige, die Professoren Dr. Bert Rürup und Dr. Ulrich Meyer, welche vom BVG hinzu gezogenen wurden, zu Wort. Die beiden Sachverständigen bezeichnen die Berechnungen der PKV, wonach sich „die Beiträge der traditionellen Kunden durch die Gesundheitsreform um 25 bis 45, womöglich gar um 50 Prozent“ erhöhen würden als „nicht nachprüfbar“. Dafür fehle verlässliches Zahlenmaterial, deshalb seinen nur „Plausibilitätsüberlegungen“ möglich. Beide Sachverständige konnten eine substanzielle Gefährdung der PKV durch die Gesundheitsreform nicht erkennen.
Auch der Bund der Versicherten e.V. (BdV) will in diesem Spiel mitmischen. Bekanntlich zählt diese Verbraucherschutz-Organisation nicht unbedingt zu den versicherungsfreundlichen Organisationen. Diesmal springt der BdV der PKV im Sinne des Verbraucherschutzes zur Seite. Fest stehe, dass die Gesundheitsreform die PKV teurer mache. Schon alleine der Basistarif könne nicht kostendeckend sein, somit sei mit Quersubventionen durch die Bestandskunden zu rechnen. Schwere Geschütze werde in Form eines Gutachtens welches Herr Professor Wolfgang Römer erstellt herangezogen. Grundsätzlich positiv für die Verbraucher sieht der BdV die Möglichkeit der Übertragung der Alterungsrückstellungen bei einem Anbieterwechsel. Allerdings sei die Ausgestaltung der Vorschriften optimierungswürdig, der BdV-Vorsitzende Lilo Blunck meinte, am Ende spiele das Gesetz Versicherte gegen Versicherte aus.
Ich persönlich kann der Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung nicht abgewinnen, dies habe ich ja schon hinlänglich beschrieben. Wobei ich in diesem Zusammenhang auch einen Apell an meine Berufskollegen senden muss. Wenn die Beratung zur PKV immer bedarfsorientiert wäre, dann hätten die Kunden keinen Grund den Versicherer zu wechseln. Leider wird die Beratung allzu oft nicht am Bedarf sondern an anderen Kriterien ausgerichtet, dass in solchen Fällen es zu Unzufriedenheit und Wechselbereitschaft der Kunden kommt ist ja selbstredend.
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