Nun ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale zu Gunsten der Pendlerausgegangen. Nur, was hat das mit den Beiträgen zur Krankenkasse zu tun? Nach Informationen des AOK-Bundesverband kann dies in bestimmten Fällen zu einer Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur ddp, könnte auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), nachdem rückwirkend vom ersten Kilometer wieder die Pauschale gilt, zum Jahresende zu Fehlbeträge in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro in der GKV führen. Wie das Nachrichtenmagazin “Focus” berichtet sei dies eine direkte Ergebnis dieses Urteils. Unter Berufung auf die Steuerberaterin Frau Susanne Glaeske aus Bonn, könnten nun sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Beiträge zur Sozialversicherung für 2008 zurückfordern.
Hintergrund dieses Geldsegens ist die Tatsache, dass ca. 80 % der mittelständischen Unternehmen Ihren Mitarbeitern Kilometerzuschüsse zahlen, dies schätzt zumindest der Bundesverband mittelständische Wirtschaft. Diese Regelung, eine Pauschale für die Fahrten zur Arbeit zu zahlen, war bis Ende 2006 für die Unternehmen attraktiv. Die betroffenen Arbeitnehmer verzichteten darauf die 0,30€ beim Finanzamt geltend zu machen. Dafür erhielten diese Arbeitnehmer einen pauschalen Betrag, z.B. den beim Finanzamt anzurechnenden 0,30€, als Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Diesen Betrag konnten diese bevorzugten Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei vereinnahmen, es fiel nur eine pauschale Steuer in Höhe von 15% auf den ausgezahlten Betrag an, welcher der Arbeitgeber an das Finanzamt abführen musste. Mit dieser komfortablen Regelung war mit Abschaffung der Pendlerpauschale Anfang 2007 Schluss. Seitdem musste für die vom Arbeitgeber gezahlten Fahrtkosten, für die ersten 20 km des Arbeitsweges, sowohl Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden.
Nach dem BVerfG Urteil können nun für das Jahr 2008 diese „zu viel“ gezahlten Steuern und Sozialabgaben wieder zurückgefordert werden, wenn der Arbeitgeber im Gegenzug die 15% ige Pauschalsteuer übernimmt, so der Bericht. Mit der dann folgenden Rückrechnung erhielten die betroffenen Arbeitgeber den entsprechenden Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zurück und der Arbeitnehmer sowohl die zu viel entrichteten Lohn/Einkommensteuer als auch die zu viel gezahlten Sozialabgaben. Dem Bericht im „Focus“ zufolge könne alleine der entsprechende Anteil der Sozialversicherung bei einem durchschnittlichen Einkommen rund 250€ ausmachen, mit dem Arbeitgeberanteil zusammen immerhin 500€ Beiträge welche der Krankenkasse verloren gehen könnten.
Ein Sprecher des AOK-Bundesverbands kam auch zu Wort, die exakte Anzahl der Betroffenen sei nicht bekannt, es würden der GKV dazu keine Daten vorliegen, eine mögliche Rückabwicklung könnte aber leicht in die Millionen gehen. Zumindest in Bezug auf die GKV Beiträge sind natürlich Versicherte in der privaten Krankenversicherung nicht betroffen, weil diese den Beitrag nach dem individuellen Risiko zahlen und nicht nach der Höhe des Einkommens. Um mit den Worten meines hoch verehrten Herrn Prof. Raffelhüschen zu enden. Mir hat noch niemand erklären können, weshalb ein Arbeitnehmer wegen einer Gehaltserhöhung kränker werden soll.



Hallo Manfred,
Also ich könnte mir gut Vorstellen, dass das alles noch ein Nachspiel gibt. Bei dem ganzen “hin und her” blickt doch bald keiner mehr durch. Außerdem dürfte sich der Saat das Geld, was er nun durch die Pendlerpauschale verliert, anders zurück holen.
Viele Grüße