Wie meine werten Leser ja längst wissen, wurde mit Beginn diesen Jahres das Krankengeld für Selbständige, welche freiwillig in der GKV versichert sind, abgeschafft. Ein Versicherungsschutz in der GKV ist seither nur in Verbindung mit einem Wahltarif oder in der privaten Krankenversicherung möglich. Der PKV-Verband schätzte damals, dass rund eine Millionen Bundesbürger von dieser Regelung betroffen seien.
Kaum hat das Superwahljahr 2009 begonnen sinnt die große Koalition auf Abhilfe für diesen Missstand. Nun eine Million Bundesbürger sind natürlich eine umworbene Wahlklientel.
Aus einem aktuellen Gesetzentwurf, welcher der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, geht hervor, dass Arbeitnehmer mit Kurzzeitverträgen und Selbstständige, ab der siebenten Krankheitswoche einen Anspruch auf Lohnersatzleistung erhalten sollen. Voraussetzung für diese Wohltat sei nur, dass die betroffenen den normalen Kassenbeitrag von 15,5 Prozent zahlen. Für die Betroffenen welche auf das Krankengeld verzichten, solle der verringerte Beitragssatz gelten.
Weiter meldet Reuters, dass gerade bei Selbständigen eine erhebliche Versorgungslücke während einer Krankheitsphase in den ersten siebten Woche bestehe, Angestellte sind durch die Lohnfortzahlung in dieser Zeit durch den Arbeitgeber geschützt. Weiteren Verhandlungsbedarf bestehe über Details des Krankengeldes, so die Agentur weiter. Auch der Spitzenverband GKV hält diese Lösung für einen „guten Schritt“.
Gegenüber Reuters erklärte Frau Carola Reimann (SPD) Gesundheitsexpertin, Ihre Partei sei mit der Nachbesserung zufrieden.
Was ich persönlich nicht so ganz auf die Reihe bekomme ist die Frage weshalb nun genau 10 Tage nach in Kraft treten des Gesetzes, der Wegfall des Krankengeldes wieder rückgängig gemacht wird. Warum um alles in der Welt wurde dieses Gesetz dann mit den Stimmen der großen Koalition überhaupt beschlossen???
Was mich so nebenbei interessiert ist die Frage wenn nun das Krankengeld wieder als Regelleistung in der GKV eingeführt wird. Was passiert dann mit den GKV-Versicherten, welche inzwischen schon einen Wahltarif abgeschlossen haben, um den Anspruch auf Krankengeld weiter zu erhalten. Wird der rückabgewickelt oder bleibt der Wahltarif mit der 3-jährigen Bindung bei der Kasse bestehen
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Hallo Herr Walter,
ich vermute, das Zurückrudern hängt damit zusammen, daß diverse Interessenverbände lautstark gegen den Gesundheitsfonds protestiert haben, und vor allem mit der Klage diverser PKV-Unternehmen und -Kunden vor dem BGH. Vielleicht sind zwischenzeitlich den Machern des GKV-WSG selbst Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einiger Regelungen gekommen, und jetzt versuchen sie, die Kuh vom Eis zu bringen.
Was die Frage mit den bereits abgeschlossenen Wahltarifen betrifft, tappen meines Wissens immer noch alle im Dunkeln. Dazu findet sich im Referentenentwurf absolut nichts. Meinen Mann und mich würde auch brennend interessieren, wie das ausgeht. Er hatte als Selbständiger, der freiwillig in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld (2008) versichert war und seit einigen Monaten arbeitsunfähig ist, leider gar keine andere Wahl, als so einen Wahltarif abzuschließen. Anderenfalls hätte er 1. darauf vertrauen müssen, daß das Krankengeld ab der siebten Woche auch tatsächlich rückwirkend zum 1. Januar eingeführt wird, und 2. bis irgendwann im Frühling keinen Cent Krankengeld gesehen.
Um unnötigen Ärger oder die Annahmeverweigerung der Krankenkasse zu vermeiden, hat mein Mann den Wahltarif am 24. Dezember ohne irgendeinen Vorbehalt beantragt. Bis dahin hatte es nämlich nicht einmal so ausgesehen, als wenn er Krankengeld für 2008 bekommen würde. Deshalb haben wir keine Lust darauf, denselben Kampf schon wieder auszufechten. Es bleibt spannend …
Viele Grüße
Sabine Mahr
Hallo Sabine,
wir haben eine seit mehr als 3 Jahre alte Tradition, dass wir uns auf das Blog beim Vornamen nennen. Darauf bin ich, gerade in einer so schnelllebigen Welt wie dem Internet schon recht stolz das Blog eine so lange Zeit so attraktiv gehalten zu haben. Also Sie können mich wie alle anderen User mit Manfred ansprechen. Ich wünsche Ihrem Gatten alles erdenklich Gute, wenn er solange krank war ist das, gerade für einen selbständigen nicht sehr erfreulich, dass es noch viel mehr vergleichbare Fälle gibt, davon bin ich fest überzeugt. Wäre nett, wenn sie uns über die weiteren Ereignisse auf dem Laufenden halten, das wird so richtig interessant.
Viele Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
bin selbstständig und hab den Wahltarif abgeschlossen bei der AOK LB-Rems-Murr. Hab mich neu versichern müssen da mich der Gesetzgeber und die AOK nicht weiterversichern durfte. Dabei hab ich mich sogar höher versichert als bisher. War 11 Jahre lang versichert ohne einmal Krankentagegeld zu benötigen (Gott sei Dank). Nun bin ich nach Abschluß im November 2008 krank geworden. Die AOK weigert sich nun ab 1.1.2009 den neuen Wahltarif auszuzahlen. Wochenlang wußte niemand recht Bescheid und es kam zu widersprüchlichen Aussagen. Inzwischen muß ich die neue (höhere) Prämie zahlen erhalte aber die geringere alte Prämie. Auch dass ist eine Neuheit: Die Prämie muß man inzwischen auch bei Krankheit zahlen, daß war vorher nicht so.
Laut mündlicher Auskunft der AOK würde ich die höhere Prämie erhalten, wenn ich am 01.01.2009 gesund gewesen wäre. Theoretisch müsste ich ein Tag gesund sein (und sei es ein Sonntag, oder Gestzlicher Feiertag) um die Leistungen des Vertrags zu erhalten den die AOK mit mir abgeschlossen hat.
Die wählen sich einfach das für günstigste Variante. Wer Widerspruch einlegt und klagt kommt an sein Recht, wer es nicht kann weil er krank ist hat schon verloren. Das bei Streitfragen Sie selbst den Patienten unterstützen und dann selbst dagegen klagen würden wäre ein echter Service Gedanken, aber darauf wollten Sie sich auch nicht einlassen.
Werde mich notfalls durch alle Instanzen klagen und werde sicherstellen dass die jeweiligen Vorgesetzten und deren Vorgesetzte von meinem Fall wissen, und wenn Sie die Verfahren verlieren sich nicht in Ihrem Apparat verstecken können, sondern Ihrer Verantwortung gerecht werden müssen. Die AOK wirbt neue Kunden mit Service, dann sollen Sie sich an Ihren eigenen Regeln messen lassen.
Hallo Mark ,
das ist mir auch neu, dass der Beitrag in die GKV bei Krankheit weiter gezahlt werde muss. Das wäre wieder ein Punkt in die PKV zu wechseln, bei einem Wahltarif müssen sie aber noch die nächsten 3 Jahre in der AOK aushalten.
Das die GKV grundsätzlich die günstigere Variante wählen ist normal, ich würde das an deren Stelle auch nicht anders machen.
Das habe ich so richtig nicht verstanden hatten sie der GKV vorgeschlagen gegen sich selbst zu klagen??? Ich denke das ist nicht unbedingt zu erwarten. Dazu benötigt man einen vernünftige Rechtschutzversicherung der diese Kosten übernimmt.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg wäre nett, wenn sie uns auf dem Laufenden halten.
Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
Der Beitrag für die Krankenversicherung muss nicht weitergezahlt werden, aber den Beitrag für das Krankentagegeld. Das war vor dem 01.01.2009 nicht so.
Hab nun einen Termin beim Chef der Bezirksdirektion beantragt. Ich möchte das die Chefs zu Ihrer Verantwortung stehen. Niemand soll sich im Apparat verstecken können.
Falls sich dort keine Einigung ergibt folgt der Widerspruchsausschuß, dannach kann ich noch an das Sozialgericht, und dann gibt es glaube ich noch ein Europäisches Gericht. Leider kenn ich mich nicht gut genug aus, und weil ich krank bin kann ich nur an “guten” Tagen arbeiten.
Lieber Manfred,
vielen Dank für diese Seite! Ich bin seit meiner Kindheit an in der PKV, selbst seit 1986. Nun würde mich gerne einer meiner Auftraggeber anstellen – ich möchte aber meine PKV nicht verlieren – gilt auch da die Beitragsbemessungsgrenze oder gibt es da noch andere Urteile/Möglichkeiten. Das monatliche Bruttoeinkommen soll unter 3600 liegen.
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo Mark,
um den Terminus richtig zu definieren, wir sprechen in der PKV vom Krankentagegeld und in der GKV vom Krankengeld, das ist ein wesentlicher Unterscheid. Wenn Sie also vom Krankentagegeld sprechen dann haben sie dieses bei der PKV versichert. Das Krankentagegeld muss schon immer weitergezahlt werden auch im Krankheitsfall. In sofern ist Ihre Information nicht ganz richtig.
Auch die Intervention bei dem Bezirksdirektort wird daran nichts ändern. Ich vermute einen Fehler in dem Gespräch als sie dieses Versicherung gekauft haben.
Grüße
Manfred
Hallo Evelyn,
bitte schön, dieser Blog ist sozusagen mein Kind, dass ich Hege und Pflege (neben einem anderen 3 echten Kindern und vor allem meiner leiben Frau).
Ich lese aus Ihrer Frage, dass sie z.Zt. selbständig tätig sind. Das bedeutet sie fallen gnadenlos in die GKV- Versicherungspflicht und müssen 3 Jahren über der JAEG von 48600 € liegen um in die PKV wechseln zu können. Die einzige Möglichkeit dies zu umgehen wäre, wenn Sie überwiegend Selbständig bleiben. Sie müssen zeitlich und vom Einkommen her in der Selbständigkeit mehr Verdiehen als in besagten angestellten Verhältnis. Dann könnten sie im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlichen Gutachtes prüfen lassen welchen Status sie haben. Je nach dem wie dieses Gutachten, welches von der GKV erstellt werden muss, ausfällt wäre sie pflichtig oder eben nicht.
Grüße
Manfred