Personen, die unter chronischen Krankheiten leiden, sind dazu verpflichtet, mindestens ein Prozent ihrer jährlichen Bezüge der Krankenkasse zu zahlen, um zuzahlungspflichtige Leistungen, wie Rezepte für Therapien oder Medikamente, zu erhalten. Dabei spielt es im Regelfall keine Rolle, wie hoch die Bezüge oder Einnahmen sind. So urteilte am 22.04.08 das Bundessozialgericht (Az.: B 1 KR 10/07 R).
Gegen die Gebühr von knapp 40€ klagte ein Jobsuchender, der Hartz 4 (345€ monatlich, plus Warmmiete) bezieht. Trotz einer Teilzahlung von knapp 3½€ im Monat sah der Kläger die Zuzahlungspflicht in seiner Situation als menschenunwürdig und als ein Verstoß gegen die Verfassung an, da seine Einkünfte unter dem Existenzminimum lägen. Allerdings sah das Bundessozialgericht (welches nach einigen Berufungsverfahren für den Fall zuständig war) die Sache anders und verdonnerte den Arbeitslosen zur Zahlung der Eigenbeteiligung. Denn schließlich könne er nicht die selben Privilegien wie ein Bürger und Beitragszahler genießen, ohne selbst etwas dafür zu geben.
Dass es im Grundgesetz ein Recht auf Existenzminimum gibt, steht außer Frage, allerdings ist diese Regelung rein für das leibliche Wohl zuständig und nicht etwa für Bedürfnisse, die über ein körperliches Bestehen hinaus gehen. Darum ist dieser Begriff auch extrem dehnbar und die Regierung hat in der Hinsicht viele Freiheiten, selbst zu bestimmen, ab wann das Existenzminimum erreicht sei. Daher könne die Legislative auch solch eine Selbstbeteiligung, wie sie vor Gericht angefochten wurde, verlangen.
Da gesunde GKV-Versicherte insgesamt 2 % Zuzahlung in der GKV leisten müssen, kann es gerade bei freiwillig Versicherten Arbeitnehmer zu einem bösen Erwachen kommen, denn die Zuzahlung ist nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze beschränkt. Je höher das Einkommen je höher die Zuzahlung. Bei einem freiwillig versicherten Arbeitnehmer, mit sagen wie einem Einkommen von 50.000 € im Jahr, kann die Zuzahlung jährlich bis zu 1000 € betragen. Ich denke das ist auch ein gewichtiges Argument für die private Krankenversicherung und diese vor allem mit einer vernünftigen Selbstbeteiligung zu versehen.



Ich zitiere: “Denn schließlich könne er nicht die selben Privilegien wie ein Bürger und Beitragszahler genießen, ohne selbst etwas dafür zu geben.”
Pech gehabt! Würde er z.B. in der Türkei inmitten seiner Großfamilie leben, von der ein Mitglied in Deutschland (auch von Sozialhilfe etc.) lebt, dann wäre er IN DER TÜRKEI KOSTENLOS und OHNE ZUZAHLUNGEN versichert. Der deutsche Steuerzahler ist so dämlich und zahlt das alles.
Von wegen, vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich…