Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (eBRE) wird im Gegensatz der vertraglich garantierten BRE jährlich von den Krankenversicherungen festgelegt. Aktuell teilt die HALLESCHE mit, dass kostenbewusstes Verhalten auch in 2009 belohnt wird. Die eBRE beträgt bis zu drei Monatsbeiträgen Rückerstattung, damit werden bis zu 50 % des eigenen Beitrages zurückerstattet. Da sich die Beitragsrückerstattung grundsätzlich aus dem vollen Tarifbeitrag berechnet. Es wird also auch ein möglicher Arbeitgeberzuschuss mit in die Beitragsrückerstattung eingerechnet. Sinn dieser Art der Überschussverwendung ist das kostenbewusste Verhalten der Mitglieder zu fördern, die wirkt sich wiederum positiv auf die Beitragsentwicklung aller Versicherten aus.
Da die Hallesche als VVaG alle Überschüsse letztendlich an die Mitglieder zurückgeben muss, verwendet die HALLESCHE den weitaus größten Anteil der Überschüsse für Limitierungen bzw. Vermeidung von Beitragsanpassungen und für beitragssenkende Maßnahmen im Alter. Dies ist für langjährig Versicherte sehr positiv zu werten.
Wie hoch wird die eBRE?
| Leistungsfreiheit | Rückerstattung in Monatsbeiträgen (MB) |
| 2009 | 1 MB |
| 2008 -2009 | 1,5 MB |
| 2007-2009 | 2 MB |
| 2006-2009 | 2,5 MB |
| 2005-2009 | 3 MB |
Auch in der privaten Krankenversicherung lohnt es sich, genauso wie in der KFZ Versicherung, in bestimmten Fällen entstandene Schäden selbst zu zahlen. Am besten ist das Sammeln der Rechnungen des laufenden Jahres. Solange der Anspruch auf eBRE und der vereinbarte jährlicher Selbstbehalt
zusammen höher sind als die Rechnungssummen, macht es Sinn die Rechnungen nicht einzureichen.
Folgenden Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf die eBRE erfüllt sein. Der Anspruch besteht für jede versicherte Person getrennt, wenn die folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Versicherungsschutz bestand uneingeschränkt während des ganzen Kalenderjahres 2009 nach den folgenden Tarifen bzw. Tarifkombinationen:
- Vollversicherung: NK, KS, AV, PRIMO (Bonus) (Z), PRIMO (Bonus) (Z) plus, BT, LR, MG 1 und MG 2, Kombination CA, CAN und CZ
- Mediziner: PRIMO M, MA, MAN, MAS, ZV, ZV und CZ, ZV und ZVH
- Beamte: PRIMO B, MA%, MA% und CEB, Kombination CAB,CABS und CZ oder CZB, CEB und CAB und CZB, CEB und CABS und CZB
- Studenten: SV
- Die Krankenversicherung muss während des ganzen Kalenderjahres
2009 bestand haben und noch weiter bis mindestens 30.09.2010 bestehen. - Wird bis zum 30.09.2010 eine ordentliche Kündigung der Versicherung ausgesprochen, entfällt der Anspruch auf die eBRE.
- Wird die Versicherung nach dem 31.12.2009 wegen gesetzlicher Versicherungspflicht oder Tod der versicherten Person beendet, bleibt der Anspruch auf die eBRE für 2009 bestehen.
- in 2009 darf keine Leistungen aus der Versicherung (bei Tarifkombinationen aus keinem der Einzeltarife) in Anspruch genommen werden
Für alle besonders Schlaue: Entscheidend ist das Datum der Behandlung, nicht das Rechnungsdatum - In dem Zeitraum vom 01.01.2009 bis 30.09.2010 müssen die Beiträge pünktlich und vollständig bezahlt sein.
- Der im Januar 2009 gültige Tarifbeitrag ist die Basis für die Berechnung der eBRE. Berechnet wird der tarifliche Monatsbeitrag einschließlich eventueller Beitragszuschläge. Beiträge für den gesetzlichen Zuschlag, private Pflegeversicherung oder Krankentagegeld werden nicht berücksichtigt
- Ändert sich im Jahr 2009 der Beitrag, z.B. durch Vereinbarung eines höheren Selbstbehalt oder Wechsel in einen anderen Tarif gilt der neun niedrigere Beitrag als Grundlage für die eBRE Berechnung.
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