Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) macht mal wieder von sich reden. Nun gut ich muss zugestehen, dass ich da etwas befangen bin, nachdem ich 1990 vom MDK in Bayern als MTA- Laborleiter in einem kleinen 2 Mann Labor eingestellt wurde. Ich hatte meine Stelle an der Uni in Erlangen gekündigt und bin mit fliegenden Fahnen zum MDK gewechselt. Nachdem ich das Labor ca. 4 Jahre geleitet hatte, wurden dieses aufgelöst, dass hatte man bei MDK schon 1990 gewusst nur vergessen mir das mitzuteilen. Möglicherweise hätte ich mich unter diesen Umständen entschlossen in Erlangen zu bleiben. In den nachfolgenden Jahren nach der Schließung des Labors durfte ich die Verwaltung der Pflegeversicherung mit aufbauen. Im Herbst 1996 teilte mir der Personalchef mit, dass wir unsere Arbeit im Aufbau der Verwaltung der Pflegeversicherung so gut gemacht hätten, dass diese Verwaltung nun nicht mehr von Nöten sei und meine Stelle wegfallen würde. Pikanterweise wurde einige Zeit vorher eine Dame (einige Vergütungsgruppen günstiger natürlich) eingestellt, welche ich eingearbeitet hatte, diese Dame (welcher ich natürlich keinen Vorwurf machen kann) übernahm dann meine Tätigkeit. Man bot mit eine Stelle in München an, wohl wissend, dass ich diesen auf Grund meiner familiären Situation nicht annehmen konnte. So hatte der so soziale MDK mich als seinen ungeliebten MTA los und ich stand auf der Straße. Nun das ganze hatte auch sein Gutes, wenn das damals nicht passiert wäre würde ich heute das Blog nicht betreiben und viel Menschen hätten weniger Hilfe. Nun ja, genug gelästert.
Zur Sache von Seiten der FDP wurde damals die Auflösung der kompletten MDK gefordert. Die Einführung der Pflegeversicherung und die daraus folgenden Gutachten war die Rettung des MDK. Nun folgt der nächste Schritt zur Finanzierung des MDK. Durch die Neufassung des Pflegeversicherungsgesetzes müssen sich alle Pflegeeinrichtungen welche zugelassenen sind, bis zum 31.12.2010 mindestens ein Mal der Qualitätsprüfung durch den MDK unterziehen und ab 2011 ist diese Qualitätsprüfung ein Mal pro Jahr Vorschrift. Da hat unsere Bundesgesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt SPD dem MDK ein schönes Geschenk gemacht, denn als Monopolanbieter im Bereich der Qualitätskontrolle kann dieser natürlich die Kosten für diese Dienstleistung selbst bestimmen, und das hat der MDK getan. Dem Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) schwante Fürchterliches und stellte beim Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS), der ja auch von dieser Einnahmen mit finanziert wird, eine Anfrage zu den Kosten dieser vorgeschriebenen Qualitätsprüfung. Um das mal deutlich zu sagen, ich bin sehr wohl für Qualitätskontrolle, schließlich werde ich auch mal alt und wer weiß was bis dahin passiert. Nur die Kosten für diese Dienstleistung sollten angemessen sein.
Die Antwort des MDS sprengt alle Grenzen: Bundeseinheitlich wurden für MDK-Prüfer folgenden pauschale Kostenerstattungssätze vereinbart:
- Pflegefachkraft 900 Euro/Tag
- ärztlichen Gutachter 1.200 Euro/Tag
In einem Presseartikel des bpa wird dazu folgende Rechnung aufgemacht:
„Alle 22.500 Pflegeeinrichtungen in Deutschland (rund 11.500 ambulante sowie 11.000 stationäre Einrichtungen) werden künftig ein Mal pro Jahr geprüft. – Jede einzelne Qualitätsprüfung wird in der Regel durch zwei MDK-Mitarbeiter (Pflegefachkräfte) abgenommen und erstreckt sich über zwei Arbeitstage, wodurch sich eine Vergütung von insgesamt 3.600 Euro ergibt. 3.600 Euro multipliziert mit 22.500 Pflegeeinrichtungen: Daraus ergibt sich eine jährliche Gesamtsumme von 81 Millionen Euro allein bei regulären Qualitätsprüfungen, die unmittelbar zulasten der Pflegeversicherung – und deren Beitragszahler – geht. Hinzu kommen die Kosten für Qualitätsprüfungen im Wiederholungsfall, die von den Einrichtungen selber zu tragen sind.“
Wenn dies nun stimmt, dass dann jährlich 22500 Gutachten a 2 MDK-Prüfer notwendig sind, dann kann ich mal folgende Rechnung aufmachen 220 Arbeitstage im Jahr pro (man muss ja Urlaub, Feiertage und Krankheitszeiten abziehen) . 220 Gutachten je 2 MDK Berater pro Jahr so kommt jeder MDK Berater auf 110 Gutachten mal 900 € sind das schlappe 99000€ p.a. pro fester MDK Pflegefachkraft. Es ist schon länger als 10 Jahre her ist, dass ich beim MDK gearbeitet habe, ich denke mal ,dass mit diesen Gebührensätzen die Lohnkosten mehr als bezahlt sind. Wenn das mal kein gutes Geschäft ist, das Tragische an der Geschichte ist nur, dass alle gesetzlich Pflegepflichtversicherten diesen Irrsinn durch höhere Kosten der Heime bezahlen müssen. Da wäre es meiner Ansicht nach gut gewesen, wenn sich die FDP damals mit der Abschaffung des MDK durchgesetzt hätte, dann wären wir von dieser Abzocke verschont worden.



