Steuerliche Behandlung der Krankenversicherungsbeiträge ab 2010

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte Anfang letzten Jahres, wie schon berichtet, die bisherige Regelung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung als verfassungswidrig erklärt. Grund war, dass die Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung nur in geringem Umfang steuerlich möglich war. Das BVerfG sah darin einen Verstoß gegen die Steuerfreiheit des Existenzminimums. Das Gericht stellte fest, dass das “sächliche” Existenzminimum und die Beiträge für private Versicherungen, welche für den Krankheits- und Pflegefall schützen, existenznotwendig sind und deshalb von der Steuer freigestellt werden müssen. Das BVerfG gab der Regierung auf, bis spätestens zum 01.01.2010 eine steuerliche Regelung zu schaffen welche diese Vorgaben erfüllen. Der nun beschlossene Gesetzentwurf kann noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Deshalb hat das Kabinett mit dem Bürgerentlastungsgesetz einen Gesetzentwurf beschlossen, in diesem wird die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich verbessert. Wie vom BVG vorgeschrieben, wirkt das Gesetz ab 2010. Ab diesem Jahr dürfen alle Beiträge, welche für ein Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse und der sozialen Pflegeversicherung aufgebracht werden müssen, steuerlich geltend gemacht werden. Auch der Gleichbehandlung soll Rechnung getragen werden, indem die Beiträge von GKV und PKV sowie deren Ehepartner und mitversicherten Kinder steuerlich Berücksichtigung finden. Die daraus resultierende Steuerentlastung soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) ca. 9,3 Milliarden Euro jährlich betragen.

GKV-Versicherte sollen die Beiträge zur Krankenkasse nur mit einem Abschlag von 4% absetzen können, während die soziale Pflegeversicherung in voller Höhe absetzbar sein wird. Ob das BVerfG diese Regelung nicht auch wieder einkassiert bleibt abzuwarten. Wie das Bundesfinanzministerium auf diese 4 % igen Abschlag gekommen ist, würde mich schon interessieren. Für PKV Versicherte wird noch per Rechtsverordnung entschieden, wie die über dem GKV Niveau liegenden Leistungen wie z.B. Wahlleistungen im Krankenhaus steuerlich geltend gemacht werden können. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wollte den Bürokraten-Hengst wiehern lassen, zuerst forderte das BMG, dass für jeden PKV-Versicherten die Kosten der steuerfreien Basisversicherung ausgerechnet würden. Auf Grund des befürchteten Bürokratie Aufwandes weigerten sich aber die betroffenen Ministerien, zu Recht.

Eine bittere Pille müssen wir dennoch schlucken, wegen der „großzügigen“ Steuerbefreiung der Krankenversicherungsbeiträge werde im Gegenzug die Absetzbarkeit von anderen Versicherungen wie z.B der Haftpflichtversicherung abgeschafft.

Comments

  1. Ralf says:

    Hallo,
    interessanter Artikel bzw. Thema, dass ich auch länger verfolge.
    Die derzeitigen Regelungen halte ich auch für unzureichend.
    Auch meine eigene Familienlage wegen steuerlicher Abzugsfähigkeit ist derzeit strittig im Einspruchsverfahren (für 2006 und 2007).
    Da sehe ich derzeit keine Lösung.

    Situation:
    Ich: PKV-versichert, Angestellter
    Ehegattin: PKV-versichert, Hausfrau, keine Einkünfte
    Sohn: PKV-versichert, keine Einkünfte.

    Die steuerliche Anerkennung sonstiger Vorsorge sieht mein FA wie folgt:
    - 1500 Euro absetzbar für mich
    - 1500 Euro absetzbar für meine Gattin
    - 0 Euro für meinen Sohn

    Ich bekomme den vollen Zuschuss vom Arbeitgeber zur KV. (Beiträge sind: 380 € / 300 € /100 €)

    Das FA bezieht sich auf das SGB und das Stichwort Familienversicherung. Der Zuschuss vom Arbeitgeber würde sich auf alle Beiträge aller Familienmitglieder beziehen, weshalb meiner Frau auch nur 1500 Euro zustünden.

    Bin mal gespannt wie das Verfahren ausgeht und poste das gerne hier.
    Haben Sie eine Meinung dazu?

  2. manfred says:

    Hallo Ralf,

    soweit ich das Urteil mitbekommen habe hat das BVG die neue Regelung ab 2010 angemahnt. Somit steht zu befürchten, dass Ihre Widerspruch auf Grund der geltenden (wenn auch verfassungswidrigen) Rechtslage abgelehnt wird. Das ist hat das Problem wenn sich der Souverän (bei uns zum Glück das Volk) nicht entscheiden kann wer regieren soll. Dann bekommt man eben das was eigentlich so recht überhaupt keiner will, dass hat man ja die letzten 3,5 Jahre gesehen. Ich hoffe nur, dass im Herbst dieses Trauspiel beendet wird.

    Grüße
    Manfred

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