Signal Iduna mehr als nur ein weißer Ritter?

Nun meldet die Bâloise-Holding, dass die Signal Iduna-Gruppe nun 3,88 Prozent der Aktien die Bâloise-Holding hält. Mit dieser Meldung kam die Bâloise-Holding mit Sitz in Basel (Aeschengraben 21, 4002 Basel) der Mitteilungspflicht als Aktiengesellschaft nach, weil die Signal Iduna-Gruppe aus Hamburg nun mehr als den meldepflichtigen Schwellenwert von drei Prozent an der Bâloise-Holding hält.

Gekauft wurden diese Aktien von den Tochtergesellschaften der Signal Iduna-Gruppe, Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG und Hansainvest Hanseatische Investment GmbH aus Hamburg. Nun befinden sich 50 Millionen Namensaktien der Bâloise-Holding im Umlauf, davon besitzen nun die drei Unternehmen Iduna Vereinigte Lebensversicherung a.G. für Handel, Handwerk und Gewerbe, Signal Unfallversicherung a.G. und Signal Krankenversicherung a.G.1,94 Millionen dieser Namensaktien.

Der Vorstand der Signal Iduna-Gruppe Herr Reinhold Schulte begründet den Erwerb so: „Der Erwerb der Aktien an der Bâloise Holding AG ist vor dem Hintergrund eines interessanten Investments erfolgt“. Eine ähnliche Meinung vertrat auch der für den Bereich Kapitalanlagen in Dortmund zuständige Vorstand Ulrich Leitermann: „Wir haben die Aktien gekauft, weil der Aktienkurs seit Anfang des Jahres stark rückläufig war und wir eine attraktive Dividendenrendite erwarten“.

Vermutlich wird dieses Engagement bei der Bâloise-Holding von der Signal Iduna-Gruppe noch erweitert. Dies würde auch vor dem Hintergrund Sinn machen, dass der Deutscher Ring Krankenversicherung a.G. sich mit der Signal Iduna Gruppe zu einem Gleichordnungskonzern verbunden hat. Möglicherweise wird nun der Zank zwischen dem Deutscher Ring Krankenversicherung a.G. und der Bâloise-Holding um die von der Bâloise-Holding ungeliebten Töchter der Deutscher Ring Lebens- und Deutscher Ring Sachversicherung AG anderes gelöst als ursprünglich von der Bâloise-Holding gedacht. Vielleicht stellt sich am Ende heraus, dass der große Fisch, der den kleinen fressen wollte, von einem noch größeren Fisch gefressen wird. Ob man in diesem Falle schadenfroh sein darf?

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