Aktuelles vom Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse für Selbstständige

Wie meinen werten Lesern bekannt ist, soll das erst zum 01.01.2009 abgeschaffte Krankengeld in der GKV für Selbständige wieder eingeführt werden. Nun sind weitere Details bekannt geworden. Es wurde ein Kabinettsbeschluss verabschiedet der vermutlich im Juni 09 im Berliner Bundestag und danach voraussichtlich im Juli im Bundesrat zu Debatte steht und vermutlich auch beschlossen wird. Ob die bisherigen Vereinbarungen noch verändert werden bleibt abzuwarten. Folgendes ist bis heute bekannt:

  1. Die Alte, bis 31.12.2008 bestehende Regelung wird wieder in Kraft gesetzt. Damit besteht für freiwillig gesetzlich Versicherte Selbstständige, welche den allgemeinen Beitragssatz zahlen ab dem 43. Tag Krankheitstag der Anspruch auf Krankengeld
  2. Die darf bis zur Verabschiedung und Inkrafttreten dieser neuen Regelung weiterhin einen Wahltarif anbieten. Die zu zahlende Prämie muss aber neu berechnet werden, weil es keine Staffelung der Prämie nach Altersstufen mehr geben darf
  3. Dieser neue Wahltarif endet dann mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung automatisch.
  4. Die GKV darf mit einem Wahltarif andere Karenzzeiten Krankengeld anbieten

Ich sehe es als ein typisches Durcheinander dieser Bundesregierung an. Das damit auch das Geld der GKV-Versicherten verprasst wird, daran denkt unsere privat Versicherte geehrte Frau Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vermutlich nicht. Das Erstellen der neuen Wahltarife und der damit verbundenen Verwaltungskosten für die Einführung der Wahltarife und dann für die Abschaffung der selbst müssen letztendlich alle GKV-Versicherten zahlen. Natürlich werde ich meine Leser auf das Blog über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten

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