You Gov Psychonomics, ein Institut für Marktforschung aus Köln, stellt in einer aktuellen Studie fest, dass kein massenhafter Wechsel festzustellen ist. Wie bekannt, gibt es für Private Krankenversicherung Altkunden im ersten halben Jahr 2009 die Möglichkeit mit Übertragung eines Teiles der Alterungsrückstellungen über den Umweg in den Basistarif zu einem andern PKV Unternehmen zu wechseln.
Mit der Gesundheitsreform wurde eine 18-monatige Bindungsfrist für wechselwillige PKV-Altkunden im Basistarif des neuen Unternehmens beschlossen. Diese bittere Pille dämpfte offensichtlich deutlich die in Fachkreisen befürchtete Wechselwelle. In Folge des Beschlusses über die Bindungsfrist verringerte sich die Wechselbereitschaft drastisch von 14% auf nur noch ca. 8%, so die Studie.
Nachdem seitens der Verantwortlichen klargestellt wurde, dass der Basistarif nicht als eine juristische Durchgangsstation zwischen zwei Vollkrankenversicherungstarifen missbraucht werden kann, in diesem Zusammenhang wurde ja im Vorfeld von machen PKV Unternehmen die sog. juristische Sekunde ist Spiel gebracht, würden auch die Versicherungsmakler nicht mehr gezielt mit diesem Instrument werben .



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