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	<title>Kommentare zu: Eine weitere Folge zum Thema Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/03/19/eine-weitere-folge-zum-thema-krankentagegeld-in-der-privaten-krankenversicherung/comment-page-1/#comment-51297</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Mar 2009 16:16:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=627#comment-51297</guid>
		<description>Hallo Fragend,
Danke f&#252;r das Lob, ich m&#246;chte in keinem Fall den Anspruch erheben, alle Weisheiten zum Thema Krankenversicherung  in einem einzigen Artikel ver&#246;ffentlichen zu k&#246;nnen:-)
Die von Ihnen erw&#228;hnten 3 Monate steht in MBKT § 15 (sonstige Beendigungsgr&#252;nde)
b) mit Eintritt der Berufsunf&#228;higkeit. Berufsunf&#228;higkeit liegt vor,
wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im
bisher ausge&#252;bten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als
50 % erwerbsunf&#228;hig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt
in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunf&#228;higkeit,
so endet das Versicherungsverh&#228;ltnis nicht vor dem
Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgef&#252;hrten Leistungen f&#252;r diese Arbeitsunf&#228;higkeit zu erbringen hat, sp&#228;testens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunf&#228;higkeit.

Es ist als nicht so, dass der Versicherer nach 3 Monaten KTG- Leistung einfach sagen kann so jetzt ist Schluss. Dazu habe ich letzthin einen Artikel mit der &#220;berschrift  &lt;a href=&quot;http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/01/28/ueber-die-wichtigkeit-der-beratung-zum-krankentagegeld-in-der-privaten-krankenversicherung-pkv/&quot;&gt;Krankentagegeld-in-der-privaten-Krankenversicherung&lt;/a&gt;  geschrieben.
Der Versicherer muss die Berufsunf&#228;higkeit nachweisen. Das Problem ist, dass die Definition der Berufsunf&#228;higkeit zwischen dem KTG und der Berufsunf&#228;higkeit unterschiedlich ist dazu haben ich auch schon unter &lt;a href=&quot;http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/&quot;&gt;krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit&lt;/a&gt; berichtet
Gr&#252;&#223;e
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Fragend,<br />
Danke f&#252;r das Lob, ich m&#246;chte in keinem Fall den Anspruch erheben, alle Weisheiten zum Thema Krankenversicherung  in einem einzigen Artikel ver&#246;ffentlichen zu k&#246;nnen:-)<br />
Die von Ihnen erw&#228;hnten 3 Monate steht in MBKT § 15 (sonstige Beendigungsgr&#252;nde)<br />
b) mit Eintritt der Berufsunf&#228;higkeit. Berufsunf&#228;higkeit liegt vor,<br />
wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im<br />
bisher ausge&#252;bten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als<br />
50 % erwerbsunf&#228;hig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt<br />
in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunf&#228;higkeit,<br />
so endet das Versicherungsverh&#228;ltnis nicht vor dem<br />
Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgef&#252;hrten Leistungen f&#252;r diese Arbeitsunf&#228;higkeit zu erbringen hat, sp&#228;testens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunf&#228;higkeit.</p>
<p>Es ist als nicht so, dass der Versicherer nach 3 Monaten KTG- Leistung einfach sagen kann so jetzt ist Schluss. Dazu habe ich letzthin einen Artikel mit der &#220;berschrift  <a href="http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/01/28/ueber-die-wichtigkeit-der-beratung-zum-krankentagegeld-in-der-privaten-krankenversicherung-pkv/">Krankentagegeld-in-der-privaten-Krankenversicherung</a>  geschrieben.<br />
Der Versicherer muss die Berufsunf&#228;higkeit nachweisen. Das Problem ist, dass die Definition der Berufsunf&#228;higkeit zwischen dem KTG und der Berufsunf&#228;higkeit unterschiedlich ist dazu haben ich auch schon unter <a href="http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/06/18/krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit/">krankentagegeld-vs-berufsunfaehigkeit</a> berichtet<br />
Gr&#252;&#223;e<br />
manfred</p>
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		<title>Von: Fragend</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/03/19/eine-weitere-folge-zum-thema-krankentagegeld-in-der-privaten-krankenversicherung/comment-page-1/#comment-51289</link>
		<dc:creator>Fragend</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Mar 2009 00:05:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=627#comment-51289</guid>
		<description>Hallo Manfred,

interessanter Artikel,aber aus meiner Sicht dennoch viel unbeantwortet. PKV&#039;en schmei&#223;en einen Versicherten auch gerne ab 3 Monaten Arbeitsunf&#228;higkeit - wegen angeblich vorliegender Berufsunf&#228;higkeit - raus, gesetzliche Krankenkassen zahlen immerhin f&#252;r 18 Monate. Und eins sei angemerkt (praktisch erlebte Erfahrung): der private BU-Versicherer hat mit der BU-Feststellung der PKV nichts, aber auch gar nichts, am Hut. Bei gesetzlichem Versicherungsschutz h&#228;tte man wenigstens noch f&#252;r weitere 15 Monate Krankengeld erhalten. Es ist nicht alles Gold, was sich gl&#228;nzend darstellt...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>interessanter Artikel,aber aus meiner Sicht dennoch viel unbeantwortet. PKV&#8217;en schmei&#223;en einen Versicherten auch gerne ab 3 Monaten Arbeitsunf&#228;higkeit &#8211; wegen angeblich vorliegender Berufsunf&#228;higkeit &#8211; raus, gesetzliche Krankenkassen zahlen immerhin f&#252;r 18 Monate. Und eins sei angemerkt (praktisch erlebte Erfahrung): der private BU-Versicherer hat mit der BU-Feststellung der PKV nichts, aber auch gar nichts, am Hut. Bei gesetzlichem Versicherungsschutz h&#228;tte man wenigstens noch f&#252;r weitere 15 Monate Krankengeld erhalten. Es ist nicht alles Gold, was sich gl&#228;nzend darstellt&#8230;</p>
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