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	<title>Kommentare zu: Private Krankenversicherung und Wegfall der Besch&#228;ftigung</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/04/09/private-krankenversicherung-und-wegfall-der-beschaeftigung/comment-page-2/#comment-53470</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 19:53:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=707#comment-53470</guid>
		<description>Hallo Achim,
die Leistungsunterschiede zwischen der PKV und der GKV sind nicht in drei S&#228;tzen erkl&#228;rt. Dies k&#246;nnte gerne telefonisch besprechen. Nun zu Ihren Fragen:
1.a) haben Sie v&#246;llig recht, mit Bezug des Arbeitslosengeld I sind sie in der GKV versicherungspflichtig und ihre Familie in der Familienversicherung.
b) eine Anwartschaft macht Sinn, weil sie mindestens ein Jahr in der GKV versicherungspflichtig sein m&#252;ssen, um anschlie&#223;end sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiter zu versichern. Das bedeutet wenn sie innerhalb eines Jahres einen neuen Job &#252;ber der JEAG bekommen, sind sie wieder versicherungsfrei und haben keinen Anspruch auf die freiwillige GKV Mitgliedschaft. Dann m&#252;ssen sich wieder privat versichern.
2. +2a) das sollten Sie aber, aus den O. A. Gr&#252;nden so gestalten, dass sie mindestens zw&#246;lf Monate arbeitslos sind, damit sie mit Beginn der Selbstst&#228;ndigkeit Anspruch auf die freiwillige GKV Versicherung haben. M&#246;glicherweise geht das &#252;ber den Gr&#252;nderzuschuss, diese Fragen m&#252;ssen sie aber mit der Bundesagentur f&#252;r Arbeit besprechen. Wie sie richtig festgestellt haben, wird der Beitrag in der GKV einkommensabh&#228;ngig berechnet, was gerade zu Beginn einer Selbstverst&#228;ndlichkeit ein gro&#223;er Vorteil ist.
3) Sie k&#246;nnen, wenn die freiwillige GKV Mitgliedschaft m&#246;glich ist, ihren Vertrag auf eine Zusatzversicherung umstellen. Dabei werden die Alterungsr&#252;ckstellungen angerechnet.

Viele Gr&#252;&#223;e
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Achim,<br />
die Leistungsunterschiede zwischen der PKV und der GKV sind nicht in drei S&#228;tzen erkl&#228;rt. Dies k&#246;nnte gerne telefonisch besprechen. Nun zu Ihren Fragen:<br />
1.a) haben Sie v&#246;llig recht, mit Bezug des Arbeitslosengeld I sind sie in der GKV versicherungspflichtig und ihre Familie in der Familienversicherung.<br />
b) eine Anwartschaft macht Sinn, weil sie mindestens ein Jahr in der GKV versicherungspflichtig sein m&#252;ssen, um anschlie&#223;end sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiter zu versichern. Das bedeutet wenn sie innerhalb eines Jahres einen neuen Job &#252;ber der JEAG bekommen, sind sie wieder versicherungsfrei und haben keinen Anspruch auf die freiwillige GKV Mitgliedschaft. Dann m&#252;ssen sich wieder privat versichern.<br />
2. +2a) das sollten Sie aber, aus den O. A. Gr&#252;nden so gestalten, dass sie mindestens zw&#246;lf Monate arbeitslos sind, damit sie mit Beginn der Selbstst&#228;ndigkeit Anspruch auf die freiwillige GKV Versicherung haben. M&#246;glicherweise geht das &#252;ber den Gr&#252;nderzuschuss, diese Fragen m&#252;ssen sie aber mit der Bundesagentur f&#252;r Arbeit besprechen. Wie sie richtig festgestellt haben, wird der Beitrag in der GKV einkommensabh&#228;ngig berechnet, was gerade zu Beginn einer Selbstverst&#228;ndlichkeit ein gro&#223;er Vorteil ist.<br />
3) Sie k&#246;nnen, wenn die freiwillige GKV Mitgliedschaft m&#246;glich ist, ihren Vertrag auf eine Zusatzversicherung umstellen. Dabei werden die Alterungsr&#252;ckstellungen angerechnet.</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Achim</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/04/09/private-krankenversicherung-und-wegfall-der-beschaeftigung/comment-page-2/#comment-53467</link>
		<dc:creator>Achim</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 11:14:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=707#comment-53467</guid>
		<description>Hallo Manfred,

vielen Dank f&#252;r die &#228;u&#223;erst informativen Beitr&#228;ge. Ich bin seit 1989 privat versichert (da die GKV damals f&#252;r beruflich zeitweise im Ausland T&#228;tige keine Leistungen bot).  Ich habe das Gl&#252;ck gehabt, in den vergangenen 22 Jahren keine Leistungen beanspruchen zu m&#252;ssen, deshalb kann ich den Unterschied zwischen GKV und PKV auch nicht unmittelbar bewerten. Mittlerweile zur&#252;ck in Good Old Germany steht mein jetziger Arbeitgeber vor der Insolvenz, ich werde nach derzeitiger Lage ab Jan 2012 arbeitslos. Zudem sind zwischenzeitlich Frau und 2 Kinder mitzuversichern, so da&#223; sich f&#252;r mich die GKV als eine beitrags-kosteneffiziente Option darstellt.
Meine Fragen:
1.	a) Mit Bezug von Arbeitslosengeld I werde ich (von der Versicherungspflicht habe ich mich nicht befreien lassen) + Frau + 2 kids durch die Arbeitsagentur familienversichert, richtig?
b) Die PKV kann ich f&#252;r diesen Zeitraum auf kleine Anwartschaft stellen, richtig?
2.	Falls sich Anfang 2012 keine ad&#228;quate Position findet, werde ich 2012 in die Selbst&#228;ndigkeit gehen.
a) Kann ich mich in diesem Fall bei der GKV freiwillig familienversichern lassen? Wenn ja, wie berechnen sich die Beitr&#228;ge?
b) Wenn nein, was w&#228;re eine kosteng&#252;nstige Alternative f&#252;r die Familie?
3.	Welch M&#246;glichkeiten gibt es, die in der PKV angesammelte Altersr&#252;ckstellung zu nutzen?
VG
Achim</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>vielen Dank f&#252;r die &#228;u&#223;erst informativen Beitr&#228;ge. Ich bin seit 1989 privat versichert (da die GKV damals f&#252;r beruflich zeitweise im Ausland T&#228;tige keine Leistungen bot).  Ich habe das Gl&#252;ck gehabt, in den vergangenen 22 Jahren keine Leistungen beanspruchen zu m&#252;ssen, deshalb kann ich den Unterschied zwischen GKV und PKV auch nicht unmittelbar bewerten. Mittlerweile zur&#252;ck in Good Old Germany steht mein jetziger Arbeitgeber vor der Insolvenz, ich werde nach derzeitiger Lage ab Jan 2012 arbeitslos. Zudem sind zwischenzeitlich Frau und 2 Kinder mitzuversichern, so da&#223; sich f&#252;r mich die GKV als eine beitrags-kosteneffiziente Option darstellt.<br />
Meine Fragen:<br />
1.	a) Mit Bezug von Arbeitslosengeld I werde ich (von der Versicherungspflicht habe ich mich nicht befreien lassen) + Frau + 2 kids durch die Arbeitsagentur familienversichert, richtig?<br />
b) Die PKV kann ich f&#252;r diesen Zeitraum auf kleine Anwartschaft stellen, richtig?<br />
2.	Falls sich Anfang 2012 keine ad&#228;quate Position findet, werde ich 2012 in die Selbst&#228;ndigkeit gehen.<br />
a) Kann ich mich in diesem Fall bei der GKV freiwillig familienversichern lassen? Wenn ja, wie berechnen sich die Beitr&#228;ge?<br />
b) Wenn nein, was w&#228;re eine kosteng&#252;nstige Alternative f&#252;r die Familie?<br />
3.	Welch M&#246;glichkeiten gibt es, die in der PKV angesammelte Altersr&#252;ckstellung zu nutzen?<br />
VG<br />
Achim</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/04/09/private-krankenversicherung-und-wegfall-der-beschaeftigung/comment-page-2/#comment-53325</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Jul 2011 18:55:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=707#comment-53325</guid>
		<description>Hallo Christiane,
auf Grund gesundheitlicher Einschr&#228;nkungen kam ich in der letzten Zeit nicht dazu die Fragen zu beantworten, daf&#252;r bitte ich um Verst&#228;ndnis.
Also grunds&#228;tzlich kann die PKV die Krankenversicherung wegen Krankheit nicht k&#252;ndigen, es sei denn, sie h&#228;tten bei Antragstellung eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen. Da sie nun seit neun Monaten schon krank sind, gehe ich davon aus das die PKV, wenn &#252;berhaupt, diese Frage schon l&#228;ngst gepr&#252;ft h&#228;tte.
Von daher k&#246;nnen sich beruhigt zur&#252;cklehnen, sie bleiben weiter in der PKV, da sie mit der Selbstst&#228;ndigkeit nicht GKV werden.
Zu beachten ist, dass sie nur solange Anspruch auf Krankentagegeld haben solange sie besch&#228;ftigt sind. Ab dem Zeitpunkt wo sie sich arbeitslos melden und weiterhin krank sind, f&#228;llt der Anspruch auf Krankentagegeld weg. Das bedeutet sie m&#252;ssten mit dem Arbeitsamt reden, dass sie f&#252;r die &#220;bergangszeit dann den Gr&#252;nderzuschuss, oder was es auch immer dann gibt, erhalten.
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christiane,<br />
auf Grund gesundheitlicher Einschr&#228;nkungen kam ich in der letzten Zeit nicht dazu die Fragen zu beantworten, daf&#252;r bitte ich um Verst&#228;ndnis.<br />
Also grunds&#228;tzlich kann die PKV die Krankenversicherung wegen Krankheit nicht k&#252;ndigen, es sei denn, sie h&#228;tten bei Antragstellung eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen. Da sie nun seit neun Monaten schon krank sind, gehe ich davon aus das die PKV, wenn &#252;berhaupt, diese Frage schon l&#228;ngst gepr&#252;ft h&#228;tte.<br />
Von daher k&#246;nnen sich beruhigt zur&#252;cklehnen, sie bleiben weiter in der PKV, da sie mit der Selbstst&#228;ndigkeit nicht GKV werden.<br />
Zu beachten ist, dass sie nur solange Anspruch auf Krankentagegeld haben solange sie besch&#228;ftigt sind. Ab dem Zeitpunkt wo sie sich arbeitslos melden und weiterhin krank sind, f&#228;llt der Anspruch auf Krankentagegeld weg. Das bedeutet sie m&#252;ssten mit dem Arbeitsamt reden, dass sie f&#252;r die &#220;bergangszeit dann den Gr&#252;nderzuschuss, oder was es auch immer dann gibt, erhalten.<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Christiane</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/04/09/private-krankenversicherung-und-wegfall-der-beschaeftigung/comment-page-2/#comment-53319</link>
		<dc:creator>Christiane</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Jul 2011 12:53:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=707#comment-53319</guid>
		<description>Hallo Manfred,
erstmal Kompliment zu dieser informativen Seite. Auch ich habe eine Frage, zu der ich noch keine Antwort gefunden habe.
Ich bin momentan angestellt, in der PKV, seit 9 Monaten krank und beziehe Krankengeld. Ich werde in K&#252;rze arbeitslos (Aufhebungsvetrag), m&#246;chte mich dann selbst&#228;ndig machen. Ich m&#246;chte weiterhin in der PKV bleiben, also die M&#246;glichkeit der Befreiung w&#228;hlen. Wie sieht es seitens der PKV aus? Kann sie mich k&#252;ndigen, also nicht mehr als Versicherten haben wollen, da ich in der letzten Zeit krank war? Was sollte ich beachten?
Herzlichen Dank f&#252;r Ihre Antwort und viele Gr&#252;&#223;e, Christiane</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,<br />
erstmal Kompliment zu dieser informativen Seite. Auch ich habe eine Frage, zu der ich noch keine Antwort gefunden habe.<br />
Ich bin momentan angestellt, in der PKV, seit 9 Monaten krank und beziehe Krankengeld. Ich werde in K&#252;rze arbeitslos (Aufhebungsvetrag), m&#246;chte mich dann selbst&#228;ndig machen. Ich m&#246;chte weiterhin in der PKV bleiben, also die M&#246;glichkeit der Befreiung w&#228;hlen. Wie sieht es seitens der PKV aus? Kann sie mich k&#252;ndigen, also nicht mehr als Versicherten haben wollen, da ich in der letzten Zeit krank war? Was sollte ich beachten?<br />
Herzlichen Dank f&#252;r Ihre Antwort und viele Gr&#252;&#223;e, Christiane</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse / Teil 1 - PKV Financial</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/04/09/private-krankenversicherung-und-wegfall-der-beschaeftigung/comment-page-2/#comment-52986</link>
		<dc:creator>Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse / Teil 1 - PKV Financial</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Dec 2010 05:02:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=707#comment-52986</guid>
		<description>[...] der daraus folgenden Versicherungspflicht, m&#246;chte ich diesen Themenkomplex exemplarisch an dem Fall von Karl erl&#228;utern. Die K&#252;rzung in Karls Fall ist noch etwas komplizierter, weil hier auch noch [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] der daraus folgenden Versicherungspflicht, m&#246;chte ich diesen Themenkomplex exemplarisch an dem Fall von Karl erl&#228;utern. Die K&#252;rzung in Karls Fall ist noch etwas komplizierter, weil hier auch noch [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/04/09/private-krankenversicherung-und-wegfall-der-beschaeftigung/comment-page-2/#comment-52982</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Dec 2010 13:08:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=707#comment-52982</guid>
		<description>Hallo Karl,
die Antwort war so umfangreich, dass ich diese als Artikel ver&#246;ffentlichen werde. Diese ehalten sie vorab per mail
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Karl,<br />
die Antwort war so umfangreich, dass ich diese als Artikel ver&#246;ffentlichen werde. Diese ehalten sie vorab per mail<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Karl</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/04/09/private-krankenversicherung-und-wegfall-der-beschaeftigung/comment-page-2/#comment-52975</link>
		<dc:creator>Karl</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Dec 2010 18:07:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=707#comment-52975</guid>
		<description>Hallo Manfred, ich habe ausf&#252;hrliche auf Ihrer Seite gelesen, aber keine passende Antwor auf meine Probleme gefunden.
Ich bin Angestellter und seit 1998 in der PKV. Mein monatliches regelm&#228;&#223;iges Einkommen lag bis zum Jahr 2005 &#252;ber der BBG. Danach &#252;bertraf ich die BBG nur mit meinen unregelm&#228;&#223;igen Provisionszahlungen.  Die Basis und H&#246;he der Provision ist Im Arbeitsvertrag  geregelt. Die Provision wird aber erst nach Zahlung der von mir gestellten Schlussrechnung f&#252;r das betreute Bauvorhaben f&#228;llig. Somit erfolgt meine Provisionszahlung unregelm&#228;&#223;ig,  jedoch st&#228;tig ca. 3 bis 4 x J&#228;hrlich. Auf diese Weise habe ich jedes Jahr die BBG &#252;bertroffen. 

Im Jahr 2010 hatte ich Eink&#252;nfte in dieser Reihenfolge 
•	Arbeitgeber 1-  Lohn aus nichtselbstst&#228;ndiger Arbeit inkl. Sachbez&#252;ge und Provision 
•	Insolvenzgeld,
•	Arbeitslosengeld 
•	Arbeitgeber 2 -  Lohn aus nichtselbstst&#228;ndiger Arbeit inkl. Sachbez&#252;ge und Provision 

Addiere ich das SV-Brutto von Arbeitgeber 1 und 2, das Bruttoarbeitsentgelt gem&#228;&#223; Insolvenzgeld-bescheinigung  und das Produkt aus Bemessungsentgelt x Leistungstage des ALG I, &#252;bertreffe ich die BBG f&#252;r das Jahr 2010. 

Im Jahr 2011 werde ich wieder die JAEG mit regelm&#228;&#223;igen Eink&#252;nften erreichen.
F&#252;r mich ergeben sich aus dieser Konstellation folgende Fragen:

•	Ist meine Berechnung der BBG korrekt. 
•	H&#228;tte mich AG 2  in der GKV anmelden m&#252;ssen? 
•	Besteht die Gefahr, dass ich noch r&#252;ckwirkend GKV-pflichtig werde?
•	Kann ich zur&#252;ck in die GKV wechseln z. B. wenn ich im Jahr 2012  oder 2013 die JAEG nicht mehr erreichen sollte und unter 55 Jahre alt bin?

Ich w&#228;re Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen beantworten k&#246;nnten. Meine PKV hat eine Aussage zu meinem Problem auf Grund der undurchsichtigen Rechtslagen abgelehnt, und mich an mein Personalb&#252;ro verwiesen. Bevor ich mich aber dort melde, wollte ich noch eine unabh&#228;nnige Meinung einholen. 
Vielen Dank f&#252;r Ihre Bem&#252;hungen im Voraus
VG
Karl</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred, ich habe ausf&#252;hrliche auf Ihrer Seite gelesen, aber keine passende Antwor auf meine Probleme gefunden.<br />
Ich bin Angestellter und seit 1998 in der PKV. Mein monatliches regelm&#228;&#223;iges Einkommen lag bis zum Jahr 2005 &#252;ber der BBG. Danach &#252;bertraf ich die BBG nur mit meinen unregelm&#228;&#223;igen Provisionszahlungen.  Die Basis und H&#246;he der Provision ist Im Arbeitsvertrag  geregelt. Die Provision wird aber erst nach Zahlung der von mir gestellten Schlussrechnung f&#252;r das betreute Bauvorhaben f&#228;llig. Somit erfolgt meine Provisionszahlung unregelm&#228;&#223;ig,  jedoch st&#228;tig ca. 3 bis 4 x J&#228;hrlich. Auf diese Weise habe ich jedes Jahr die BBG &#252;bertroffen. </p>
<p>Im Jahr 2010 hatte ich Eink&#252;nfte in dieser Reihenfolge<br />
•	Arbeitgeber 1-  Lohn aus nichtselbstst&#228;ndiger Arbeit inkl. Sachbez&#252;ge und Provision<br />
•	Insolvenzgeld,<br />
•	Arbeitslosengeld<br />
•	Arbeitgeber 2 &#8211;  Lohn aus nichtselbstst&#228;ndiger Arbeit inkl. Sachbez&#252;ge und Provision </p>
<p>Addiere ich das SV-Brutto von Arbeitgeber 1 und 2, das Bruttoarbeitsentgelt gem&#228;&#223; Insolvenzgeld-bescheinigung  und das Produkt aus Bemessungsentgelt x Leistungstage des ALG I, &#252;bertreffe ich die BBG f&#252;r das Jahr 2010. </p>
<p>Im Jahr 2011 werde ich wieder die JAEG mit regelm&#228;&#223;igen Eink&#252;nften erreichen.<br />
F&#252;r mich ergeben sich aus dieser Konstellation folgende Fragen:</p>
<p>•	Ist meine Berechnung der BBG korrekt.<br />
•	H&#228;tte mich AG 2  in der GKV anmelden m&#252;ssen?<br />
•	Besteht die Gefahr, dass ich noch r&#252;ckwirkend GKV-pflichtig werde?<br />
•	Kann ich zur&#252;ck in die GKV wechseln z. B. wenn ich im Jahr 2012  oder 2013 die JAEG nicht mehr erreichen sollte und unter 55 Jahre alt bin?</p>
<p>Ich w&#228;re Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen beantworten k&#246;nnten. Meine PKV hat eine Aussage zu meinem Problem auf Grund der undurchsichtigen Rechtslagen abgelehnt, und mich an mein Personalb&#252;ro verwiesen. Bevor ich mich aber dort melde, wollte ich noch eine unabh&#228;nnige Meinung einholen.<br />
Vielen Dank f&#252;r Ihre Bem&#252;hungen im Voraus<br />
VG<br />
Karl</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/04/09/private-krankenversicherung-und-wegfall-der-beschaeftigung/comment-page-2/#comment-52833</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Nov 2010 17:45:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=707#comment-52833</guid>
		<description>Hallo Michael, 
da ich in der letzten Zeit krank war, komme ich erst heute dazu die Fragen zu beantworten. Die grunds&#228;tzliche Frage ob ihre Partnerin in der PKV bleiben sollte kann ich im Rahmen des Blogs nat&#252;rlich nicht beantworten, dies muss in einem Beratungsgespr&#228;ch gekl&#228;rt werden.
Nun zu Ihren Fragen:
1. die Basis welcher das Arbeitsamt f&#252;r den Zuschuss zur PKV bemisst ist die gleiche, welche auch f&#252;r die GKV z&#228;hlen w&#252;rde. Das bedeutet die Bemessungsgrenze ist das Arbeitslosengeld.
2. auch hier ist die Basis die H&#246;he der gezahlten Leistungen sowohl beim ALG 1 als auch beim ALG 2 wird nur der Beitrag erstattet der analog in der GKV f&#228;llig geworden w&#228;re. Falls Ihre Partnerin in ALG 2 fallen w&#252;rde, w&#228;re dann eine M&#246;glichkeit der Basistarif. Wobei in Bezug auf ALG 2 zu pr&#252;fen w&#228;re ob sie eine Bedarfsgemeinschaft sind, in diesem Fall w&#252;rde m&#246;glicherweise der Anspruch auf ALG 2 wegfallen, aber das ist ein anderes Thema.
3. die Befreiung gilt nur f&#252;r den Status f&#252;r die in dieser ausgestellt ist. Das bedeutet wird eine Befreiung f&#252;r den Status Arbeitslosigkeit beantragt und gew&#228;hrt, gilt diese nur f&#252;r die Arbeitslosigkeit und nicht f&#252;r eine sp&#228;tere Besch&#228;ftigung. Wenn Ihre Partnerin also sp&#228;ter eine T&#228;tigkeit unter der JAEG beginnt ist sie GKV pflichtig. In Bezug auf die Befreiung w&#228;hrend der Arbeitslosigkeit ist noch nicht gekl&#228;rt ob diese bei einer erneuten Arbeitslosigkeit wieder gilt oder ob die Befreiung dann bei einer neuen Arbeitslosigkeit wieder beantragt werden muss. Das machen die gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit nach Gutd&#252;nken, da dies noch nicht gerichtlich entschieden ist.
VG 

Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michael,<br />
da ich in der letzten Zeit krank war, komme ich erst heute dazu die Fragen zu beantworten. Die grunds&#228;tzliche Frage ob ihre Partnerin in der PKV bleiben sollte kann ich im Rahmen des Blogs nat&#252;rlich nicht beantworten, dies muss in einem Beratungsgespr&#228;ch gekl&#228;rt werden.<br />
Nun zu Ihren Fragen:<br />
1. die Basis welcher das Arbeitsamt f&#252;r den Zuschuss zur PKV bemisst ist die gleiche, welche auch f&#252;r die GKV z&#228;hlen w&#252;rde. Das bedeutet die Bemessungsgrenze ist das Arbeitslosengeld.<br />
2. auch hier ist die Basis die H&#246;he der gezahlten Leistungen sowohl beim ALG 1 als auch beim ALG 2 wird nur der Beitrag erstattet der analog in der GKV f&#228;llig geworden w&#228;re. Falls Ihre Partnerin in ALG 2 fallen w&#252;rde, w&#228;re dann eine M&#246;glichkeit der Basistarif. Wobei in Bezug auf ALG 2 zu pr&#252;fen w&#228;re ob sie eine Bedarfsgemeinschaft sind, in diesem Fall w&#252;rde m&#246;glicherweise der Anspruch auf ALG 2 wegfallen, aber das ist ein anderes Thema.<br />
3. die Befreiung gilt nur f&#252;r den Status f&#252;r die in dieser ausgestellt ist. Das bedeutet wird eine Befreiung f&#252;r den Status Arbeitslosigkeit beantragt und gew&#228;hrt, gilt diese nur f&#252;r die Arbeitslosigkeit und nicht f&#252;r eine sp&#228;tere Besch&#228;ftigung. Wenn Ihre Partnerin also sp&#228;ter eine T&#228;tigkeit unter der JAEG beginnt ist sie GKV pflichtig. In Bezug auf die Befreiung w&#228;hrend der Arbeitslosigkeit ist noch nicht gekl&#228;rt ob diese bei einer erneuten Arbeitslosigkeit wieder gilt oder ob die Befreiung dann bei einer neuen Arbeitslosigkeit wieder beantragt werden muss. Das machen die gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit nach Gutd&#252;nken, da dies noch nicht gerichtlich entschieden ist.<br />
VG </p>
<p>Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/04/09/private-krankenversicherung-und-wegfall-der-beschaeftigung/comment-page-2/#comment-52794</link>
		<dc:creator>Michael</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 16:09:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=707#comment-52794</guid>
		<description>Hallo Manfred, meine Partnerin ist als Angestellte seit 15 Jahren in der PKV. Nun tritt im November Arbeitlosigkeit ein. Sie stellt sich die Frage, ob sie in die GKV wechsel soll, oder sich befreien lassen soll. Folgende Fragen sind bisher nicht zu kl&#228;ren:

1.) Zuschuss zur PKV: Die BA &#252;bernimmt die Beitr&#228;ge zu Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung - allerdings nur bis zur H&#246;he der Beitr&#228;ge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Welche Beitr&#228;ge sind damit gemeint, die auf Basis einen Arbeitloseneinkommens oder h&#246;here Beitr&#228;ge auf Basis des fr&#252;heren Gehalts bis zur Entgeltgrenze?


2.) Wenn sie l&#228;nger arbeitslos ist und in ALG II f&#228;llt und sich von der GKV befreien hat lassen, was wird dann von den PKV-Beitr&#228;gen &#252;bernommen?

3.) Wenn sie sich anl&#228;sslich der Arbeitlosigkeit von der GKV befreien hat lassen und nach der Arbeitslosigkeit wieder einen Job unterhalb der Entgeltgrenze annimmt, kann sie dann in der GKV bleiben?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred, meine Partnerin ist als Angestellte seit 15 Jahren in der PKV. Nun tritt im November Arbeitlosigkeit ein. Sie stellt sich die Frage, ob sie in die GKV wechsel soll, oder sich befreien lassen soll. Folgende Fragen sind bisher nicht zu kl&#228;ren:</p>
<p>1.) Zuschuss zur PKV: Die BA &#252;bernimmt die Beitr&#228;ge zu Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung &#8211; allerdings nur bis zur H&#246;he der Beitr&#228;ge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Welche Beitr&#228;ge sind damit gemeint, die auf Basis einen Arbeitloseneinkommens oder h&#246;here Beitr&#228;ge auf Basis des fr&#252;heren Gehalts bis zur Entgeltgrenze?</p>
<p>2.) Wenn sie l&#228;nger arbeitslos ist und in ALG II f&#228;llt und sich von der GKV befreien hat lassen, was wird dann von den PKV-Beitr&#228;gen &#252;bernommen?</p>
<p>3.) Wenn sie sich anl&#228;sslich der Arbeitlosigkeit von der GKV befreien hat lassen und nach der Arbeitslosigkeit wieder einen Job unterhalb der Entgeltgrenze annimmt, kann sie dann in der GKV bleiben?</p>
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		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/04/09/private-krankenversicherung-und-wegfall-der-beschaeftigung/comment-page-2/#comment-52617</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 18:21:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=707#comment-52617</guid>
		<description>Hallo Andreas,
F&#252;r diese Frage muss man die Zeiten einzeln betrachteten:
1.	Berufliche T&#228;tigkeit von 01.01.-31.03. 3 Monate &#252;ber JAEG, 
2.	Arbeitslos und von der Versicherung befreit 01.04-31.07 diese Zeit z&#228;hlt so als ob sie &#252;ber der JAEG gelegen w&#228;ren. Siehe SGB V § 6 (4)
3.	Ab 01.08 Aufnahme der T&#228;tigkeit &#252;ber JAEG somit sollte alles klar sein.
Sie m&#252;ssen nur das Schreiben &#252;ber die Befreiung von der Versicherungspflicht dem Arbeitgeber vorlegen. Ich hoffe nur, dass Sie bei einer GKV einen Antrag auf Befreiung gestellt haben. Leider ist in dieser Hinsicht die Beratung bei der Bundesagentur f&#252;r Arbeit nicht immer optimal. Dort wird oft gesagt wir zahlen einfach die PKV weiter, ohne den Betroffenen explizit darauf aufmerksam zu machen, dass eine Befreiung g beantragt werden muss. Irgendwo in die 20 Brosch&#252;ren welche den Betroffenen geben werden steht das aber sicher drin.
Wenn Sie ein Schreiben &#252;ber die Befreiung habe m&#252;ssen das h&#252;ten wie Ihren Augapfel das werde Sie ihr Leben lang ben&#246;tigen.  Wenn Sie nicht weiterkommen, k&#246;nnen wir das auch nochmals telefonisch besprechen.

VG
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Andreas,<br />
F&#252;r diese Frage muss man die Zeiten einzeln betrachteten:<br />
1.	Berufliche T&#228;tigkeit von 01.01.-31.03. 3 Monate &#252;ber JAEG,<br />
2.	Arbeitslos und von der Versicherung befreit 01.04-31.07 diese Zeit z&#228;hlt so als ob sie &#252;ber der JAEG gelegen w&#228;ren. Siehe SGB V § 6 (4)<br />
3.	Ab 01.08 Aufnahme der T&#228;tigkeit &#252;ber JAEG somit sollte alles klar sein.<br />
Sie m&#252;ssen nur das Schreiben &#252;ber die Befreiung von der Versicherungspflicht dem Arbeitgeber vorlegen. Ich hoffe nur, dass Sie bei einer GKV einen Antrag auf Befreiung gestellt haben. Leider ist in dieser Hinsicht die Beratung bei der Bundesagentur f&#252;r Arbeit nicht immer optimal. Dort wird oft gesagt wir zahlen einfach die PKV weiter, ohne den Betroffenen explizit darauf aufmerksam zu machen, dass eine Befreiung g beantragt werden muss. Irgendwo in die 20 Brosch&#252;ren welche den Betroffenen geben werden steht das aber sicher drin.<br />
Wenn Sie ein Schreiben &#252;ber die Befreiung habe m&#252;ssen das h&#252;ten wie Ihren Augapfel das werde Sie ihr Leben lang ben&#246;tigen.  Wenn Sie nicht weiterkommen, k&#246;nnen wir das auch nochmals telefonisch besprechen.</p>
<p>VG<br />
manfred</p>
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