Medikamentenversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

… oder über den Schwachsinn derselben. Der Hintergrund liegt natürlich im SGB V nach diesem sind nicht nur die Behandlungsgrundsätze festgeschrieben, darüber habe ich schon berichtet in meinem Beitrag Welche Medizin bekommt man in der gesetzlichen Krankenkasse. In diesem Artikel geht es um die Versorgung mit Medikamenten und Heilmittel. Auch diese Versorgung ist im SGB V §106 Abs. 5a geregelt, dort ist zu lesen:

§ 106 Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung

(2) Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung wird geprüft durch
1. arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Leistungen bei Überschreitung der Richtgrößenvolumina nach § 84 (Auffälligkeitsprüfung)

(5a) Beratungen nach Absatz 1a bei Überschreitung der Richtgrößenvolumen nach § 84 Abs. 6 und 8 werden durchgeführt….
……
Bei einer Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 vom Hundert hat der Vertragsarzt nach Feststellung durch die Prüfungsstelle den sich daraus ergebenden Mehraufwand den Krankenkassen zu erstatten, soweit dieser nicht durch Praxisbesonderheiten begründet ist.

Das bedeutet, wenn der Kassenarzt für seine GKV-versicherten Patienten mehr als 25% über dieser ominösen Richtgröße verschriebt, muss er die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Das Problem dabei ist, dass die Ärzte von Quartal zu Quartal geprüft werden wie viel Medikamente bzw. Heilmittel verschrieben wurden. Das Richtgrößenvolumen wird dann aber erst Monate, oft Jahre später festgelegt. Deshalb kann ein Arzt nie wissen, ob er das gerade verschriebene Medikament nicht aus eigener Tasche zahlen muss. Ich denke das hat Methode, die wirkt. Ist eine Praxis auffällig, kann bis zu 4 Jahre rückwirkend der Medikamentenregress geprüft werden. In der Pegnitzzeitung, meiner Tageszeitung, war heute zu lesen, dass ein Nervenarzt in lauf a.d.P. mit einem Bescheid 2007 einen Regress aus dem 4. Quartal 2005 in Höhe von mehr als 15.000 € erhalten hatte. Hintergrund war, dass diese Praxis 14 Seniorenheime mit vielen Schlaganfall Patienten betreut hatte. Außerdem ist diese Praxis Schwerpunkt Praxis für Multiple Sklerose, das half alles nichts, der Doktor musst den Regress berappen. Die kassenärztliche Vereinigung (KVB) gab einen wirklich guten Rat, um sich vor zukünftigen Regressforderungen zu schützen solle der Arzt ein paar Seniorenheime abgeben, dafür bekäme er für die restlichen Heime einen Überziehungsbonus. Ist das nicht rührend wie sich die KVB um die Ärzte bemüht?

Ein weiteres Beispiel wurde aus einer allg. Arztpraxis in Bullenheim berichtet, die Ärztin bekam eine Regressforderung von sage und schreibe 293.000 €. Einen Teil übernahm die Versicherung, sogar Spenden von Patienten wurde gebraucht um die Praxis vor dem Konkurs zu retten. Einen weiteren Kommentar erspare ich mir…

Es ist sicher davon auszugehen dass diese Einschränkungen in der GKV für die Zukunft zunehmen. Wäre es da nicht sinnvoll, wenn möglich, über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachzudenken?

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