Auslandsreiseversicherung

April 20th, 2009 by Manfred | Filed under Krankenversicherung, Rechtliches.

Der Reiserücktrittskosten-Versicherer muss rechtzeitig über Umstände informiert werden, welche verhindern könnten, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Hier ein aktuelles, inzwischen rechtskräftiges Urteil vom Landgericht Coburg veröffentlicht am 27. März 2009 (Az.: 32 S 7/09).

Der Kläger hatte einen Reisevertrag über eine Busreise nach Süditalien, ca. 9 Monate vor dem geplanten Reisetermin, abgeschlossen. Eine medizinisch notwendige Amputation mehrerer Zehen musste ca. vier Monate vor Reisebeginn erfolgen. Der Kläger sagte die Reise erst eine Woche vor dem Reisetermin ab, da er gehofft hatte die Reise doch noch antreten zu können. Eine massive Wundheilungsstörung verhinderte dann doch den Reiseantritt. Nun fielen wegen des verspäteten Reiserücktritts höhere Stornogebühren an, welcher er über die Reiseversicherung erstattet haben wollte. Von den Stornogebühren ihn Höhe von 1.150 Euro erstattete der Reiserücktrittskosten-Versicherer 200 Euro, damit genau den Betrag der als Stornogebühren fällig wäre, wenn die Reise rechtzeitig, in diesem Falle spätestens 30 Tage vor Reiseantritt storniert worden wäre.

Nun wollte der Kläger die Erstattung des vollen Betrages vor Gericht erzwingen und erhielt nun vor dem Landgericht eine Abfuhr. Genauso hatte zuvor das Amtsgericht Coburg mit Urteil vom 29.1.2009 (Az.: 11 C 684/08) entschieden. Das Gericht war der Meinung, dass dem Kläger spätestens zwei Monate vor Reiseantritt hätte klar sein müssen, dass er die Reise wegen der Wundheilungsstörung wahrscheinlich nicht hätte antreten können. Sich sozusagen auf eine kurzfristige Heilung so kurz vor Reisebeginn zu verlassen war für die Richter ein grob fahrlässiges Verhalten. Erschwerend kam die Tatsache hinzu, dass eine so lange Busreise erfahrungsgemäß mit besonderen Beschwernissen verbunden ist. Der Kläger bleibt auf den 950 € Schaden sitzen.

Deshalb ist es wichtig den Versicherer immer rechtzeitig vor Reisebeginn über möglich Ursache welche den Reiseantritt verhindern zu informieren. Dies gilt selbst dann, wenn der behandelnde Arzt, in der ersten Prognose den Reiseantritt wegen einer Erkrankung nicht gefährdet sieht.

One Response to “Auslandsreiseversicherung”

  1. [...] muss, wenn eine Erkrankung, welche zum Reiserücktritt führt bekannt wird. In meinem Bericht Auslandsreiseversicherung blieb der Versicherte auf seinen Kosten sitzen. Was in dem nun behandelten Fall ganz anders [...]

Leave a Reply