Kindernachversicherung in gesetzlicher und privater Krankenversicherung

April 22nd, 2009 by Manfred | Filed under Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gibt es grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung, deshalb hat der GKV-Versicherte, der ein Kind bekommt auch kein Problem mit der Anmeldung in seiner GKV, i.d.R. wird das neugeborene Kind in der Familienversicherung angemeldet.

Wie die Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) geregelt ist findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

§ 198 Kindernachversicherung

Versicherungsvertragsgesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874)

  1. Be­steht am Tag der Ge­burt für min­des­tens einen El­tern­teil eine Kran­ken­ver­si­che­rung, ist der Ver­si­che­rer ver­pflich­tet, des­sen neu­ge­bo­re­nes Kind ab Voll­en­dung der Ge­burt ohne Ri­si­ko­zu­schlä­ge und War­te­zei­ten zu ver­si­chern, wenn die An­mel­dung zur Ver­si­che­rung spä­tes­tens zwei Mo­na­te nach dem Tag der Ge­burt rück­wir­kend er­folgt. 2Diese Ver­pflich­tung be­steht nur in­so­weit, als der be­an­trag­te Ver­si­che­rungs­schutz des Neu­ge­bo­re­nen nicht höher und nicht um­fas­sen­der als der des ver­si­cher­ten El­tern­teils ist.
  2. Der Ge­burt eines Kin­des steht die Ad­op­ti­on gleich, so­fern das Kind im Zeit­punkt der Ad­op­ti­on noch min­der­jäh­rig ist. Be­steht eine hö­he­re Ge­fahr, ist die Ver­ein­ba­rung eines Ri­si­ko­zu­schlags höchs­tens bis zur ein­fa­chen Prä­mi­en­hö­he zu­läs­sig.
  3. Als Vor­aus­set­zung für die Ver­si­che­rung des Neu­ge­bo­re­nen oder des Ad­op­tiv­kin­des kann eine Min­dest­ver­si­che­rungs­dau­er des El­tern­teils ver­ein­bart wer­den. Diese darf drei Mo­na­te nicht über­stei­gen.
  4. Die Ab­sät­ze 1 bis 3 gel­ten für die Aus­lands-​ und die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung nicht, so­weit für das Neu­ge­bo­re­ne oder für das Ad­op­tiv­kind an­der­wei­ti­ger pri­va­ter oder ge­setz­li­cher Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz im In­land oder Aus­land be­steht.

Nach diesen Vorgaben müssen folgende Bedingungen für die Kindernachversicherung erfüllt sein:

  1. Die Kindernachversicherung gilt ab Geburt des Kindes
  2. Ein Elternteil muss seit mindestens 3 Monate in der betreffenden PKV versichert sein
  3. Die Versicherung muss innerhalb von 2 Monate ab Geburt des Kindes beantragt werden
  4. Der Versicherungsschutz darf nicht höherwertig sein als bei dem privat versicherten Elternteil

Eine wesentliche Lücke kann darin bestehen, dass die Definition „ab Geburt“ , vorgeburtliche Erkrankungen nicht einschließt. Dies kann zur Folge haben, dass die private Krankenversicherung den im Rahmen der Kindernachversicherung eingereichten Versicherungsschutz mit Hinweis auf die vor der Geburt bestanden Erkrankung ablehnt. Hier ist Beratungsbedarf für alle PKV Interessierten dringend notwendig

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4 Responses to “Kindernachversicherung in gesetzlicher und privater Krankenversicherung”

  1. Henrik sagt:

    Hallo, ich bin seit 1999 PKV (Damals noch Single), jetzt bin ich verheiratet zwei Kinder 4+6, meine Frau GKV. Kann ich meine Kinder bei meiner Frau GKV familienversichern lassen?
    Wird an einer gesetzlichen Regelung gearbeitet PKV-Kinder kostenlos familienzuversichern, ähnlich GKV?

    Danke Henrik

  2. manfred sagt:

    Hallo Hendrik,
    nein, ein Anspruch auf Familienversicherung der Kinder besteht nicht. Es wurde seitens der Regierung vereinbart, dass ab Juni ein paar MRD Euro in die GKV fließen sollen. Damit soll der Beitrag dann von z. Zt. 15,5 auf 14,6 % gesenkt werden. Eine Entlastung in der PKV ist meines Wissens zurzeit nicht vorgesehen. Ich denke in Berlin besteht sowieso der Ausnahmezustand, vor der Wahl wird sich da vermutlich nichts mehr tun. Was in dieser Zeit an Wahlgeschenken versprochen wird, ist auch mit Vorsicht zu genießen. In diesem Zusammenhang möchte ich nur auf die Wahlaussagen vor 4 Jahren hinweisen. Die CDU schimpfte auf die SPD weil diese die Mehrwertsteuer um 2 % erhöhen wollte. Nach der Wahl sprangen CDU/CSU und SPD ins Koalitionsbett und erhöhten die Mehrwertsteuer um 3% . Ich denke es kommt entscheidend darauf an welche Regierung ab September unser Land regiert.
    Grüße
    manfred

  3. Amy sagt:

    Hallo, wir sind seit ungefähr 4 Jahre beide Privat versichert (mein Mann und Ich). Wir möchte ein Kind im Ausland adoptieren. Die Adoption Verfahren wird im Ausland durchgeführt. (To clarify, I’ll say it in English: The adoption will be final in the country where the child comes from). Wir werden das Kind im Ausland abholen. Wird das Kind sofort versichert nach die Gerichtsverfahren im Ausland?

    Danke!

    Est tut mir leid wegen mein Deutsch!!

  4. manfred sagt:

    Hallo Amy,
    Ja, Ihr Kind wird in der PKV im Rahmen der Kindernachversicherung in der PKV versichert,
    In diesem Zusammenhang sind ein paar Punkte zu beachten, ich helfen Ihnen gerne bei den Formalitäte,

    Vg
    Manfred

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