Besonderer Zulauf von privat Krankenversicherten in den Basistarif durch Sozialämter

April 29th, 2009 by Manfred | Filed under Krankenversicherung, PKV.

Wie inzwischen allgemein bekannt, wurde der Basistarif im Januar 2009 eingeführt. Nun bekommt dieser zunehmend über die Sozialämter in Deutschland Zulauf. Privat Krankenversicherte welche Hilfebedürftig wurden, werden gegen den Willen des einzelnen hilfebedürftigen PKV-Versicherten aus einem möglicherweise preiswerteren und vor allem wesentlich besseren PKV-Tarif in den teureren Basistarif mit Leistungen analog der GKV gezwungen. Unsere verantwortliche Gesundheitsministerin (BGM) Frau Ulla Schmidt (SPD) sei Dank, für diese Praktiken, denn der Gesetzgeber hat bewusst ein Schlupfloch geschaffen, mit dem hilfebedürftige PKV Versicherte, im Basistarif einen Großteil der Sozialhilfelasten für die Krankenversicherung auf die PKV abgewälzt werden können. Dies wird von den Sozialämtern ausgenutzt.

Wird ein PKV Versicherter wegen des Beitrages (etwa 570 Euro) für den Basistarif  hilfebedürftig muss die Private Krankenkasse den Beitrag auf die Hälfte reduzieren. Deshalb wird dem Hilfebedürftigen nur ca. 285 Euro für den Basistarif berechnet. Das Sozialamt zahlt darüber hinaus aber nur den Beitrag als Zuschuss der Bezieher von Arbeitslosengeld II für die GKV anfallen würde, dieser Satz liegt in 2009 bei 129,54 Euro, die Differenz von rund 155 Euro muss der Versicherte selbst tragen.

Damit werden Hilfebedürftige aus dem PKV Tarif in den Basistarif gedrängt, womit die Sozialämter den Zuschuss zur Krankenversicherung minimieren können, gleichzeitig wird diese ärmste Personengruppe von den Sozialämtern auf den Differenzkosten sitzen gelassen. Frau Ulla Schmidt´s BGM ist lapidar der Meinung, dass die PKV die Lücke decken solle. Die PKV findet dieses Vorgehen allerdings als nicht zulässig, wenn diese Verantwortung aller Steuerzahler (inklusive natürlich der PKV-Versicherten) willkürlich auf die kleine Gruppe der 8,6 Millionen Privatversicherten übertragen wird. Denn die soziale Absicherung des Existenzminimums der Hilfebedürftigen sei ureigenste Aufgabe des Staates. Diese Aufgabe muss aus Haushaltsmitteln und damit durch Steuern finanziert werden. Für diese versicherungsfremden Leistungen erhält die GKV etliche Milliarden Euro als Zuschuss aus Steuermittel, während die PKV leer ausgeht.

Selbst der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck, seines Zeichens SPD-Bundestagsabgeordnete von 1981 bis 1998 sagte in einem Interview dazu: “Insgesamt ist die Gesundheitsreform eine völlige Fehlkonstruktion. Dadurch wird der gute sozialpolitische Grundsatz ausgehebelt, dass alle sozialen Leistungen über Steuern von allen finanziert werden müssen.” Dem ist nichts hinzuzufügen, ficht aber Frau Schmidt sicher nicht an.

Tags: , ,

Leave a Reply