Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung

Mai 3rd, 2009 by Manfred | Filed under Allgemeines.

Der Basistarif hat einen vom Gesetzgeber definierten Versicherungsumfang, der soweit wie möglich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nachbildet. Der Leistungskatalog des Basistarifes folgt immer den Vorgaben für die gesetzlichen Krankenkassen. Obwohl der Basistarif von der PKV aufgelegt wird, besteht demnach der wesentliche Vorteil der PKV, dass für die Zukunft ein vertraglicher garantierter Leistungsanspruch besteht, nicht.

Der Basistarif kann ohne Selbstbehalte aber auch mit Selbstbehalten von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro abgeschlossen werden. Es gibt 2 Tarifstufen: Tarifstufe BTN und Tarifstufe BTB für Beihilfeberechtigte.

Der Wechsel in den Basistarif ist nur in den wenigsten Fällen sinnvoll. Der Sinn der privaten Krankenversicherung besteht u.a. darin für die Zukunft auch im Alter einen vertraglich gesicherten Leistungsanspruch zu haben. Genau diesen Leistungsanspruch gibt man mit dem Wechsel in den Basistarif auf. Einen echten Vorteil bietet der Basistarif nur in sozialen Härtefällen, der Höchstbeitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Eine weitere Reduzierung erfolgt, wenn durch die Zahlung des Beitrags Hilfsbedürftigkeit entstehen würde. In diesem Falle vermindert sich, bis zum Ende der Hilfebedürftigkeit, der Beitrag auf die Hälfte des Höchstbeitrages. Für die Ärmsten welche ausschließlich von Sozialleistungen leben kann dieser Beitrag weiter abgesenkt werden. Natürlich muss die Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen werden.

Im Gegensatz zum früheren Standardtarif darf der Basistarifversicherte mit privaten Zusatzversicherungen seine Versicherungsschutz aufbessern. Muss der Beitrag für den Basistarif wegen Hilfsbedürftigkeit gesenkt werden, kann der Versicherer aber verlangen, dass diese Zusatzversicherungen ruhend gestellt werden.

Im Basistarif ist genau wie in jeder andern privaten Krankenversicherung bei Antragstellung eine Risikoprüfung obligatorisch. Ein Risikozuschlag wird aber nicht erhoben, die Risikoprüfung wird für den PKV internen Ausgleich verwendet. Die Risikoprüfung erhält auch eine Bedeutung, wenn der Basistarifversicherte in einen “normalen“ PKV Tarif wechseln möchte. In diesem Falle werden Risikozuschläge nach der durchgeführten Risikoprüfung verlangt, der Wechsel in einen PKV Tarif kann auch wegen Vorerkrankungen abgelehnt werden.

One Response to “Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung”

  1. Spindelberger sagt:

    Guten Tag!

    Gestatten Sie eine Frage:
    Bezüglich der Pflichtversicherung / Basistarif in der PKV habe ich schon mehrfach gelesen, auch in ihren Kommentar oben, dass sich der Betrag ( Derzeit wohl rund € 570.-) auf die Hälfte redzieren würde ,wenn durch Zahlung des vollständigen Höchst – Beitrags Hilfsbedürftigkeit entstehen würde. Nur , scheint meine Versicherung nie etwas davon gehört zu haben.
    Wie weist man die drohende Hilfsbedürftigkeit nach?
    wwo findet man den Gestzestext darüber?
    Herzlichen Dank für Ihre Mühe,
    Alfred Spindelbegrer

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