Apotheken-Ketten in Deutschland bleiben verboten

 Nun wurde ein wegweisendes Urteil (Az: C 171/07) des Europäischen Gerichtshofs bekannt, nachdem es zulässig sei, Apothekenketten per Gesetz zu verbieten. Als Grund wurde Gesundheitsschutz der Bürger angeführt. Danach hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg das sog. “Fremdbesitzverbot” für Apotheken welches im deutschen Apothekengesetz geregelt ist, mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar erklärt. In dem Fremdbesitzverbot ist vorgeschrieben, dass nur Apotheker (Pharmazeuten) mit einer entsprechenden Kammerzulassung Apotheken betreiben dürfen. Erlaubt ist der Betrieb von maximal drei Filialen. Dieses Urteil ist das Aus für die Apothekenfiliale von DocMorris in Deutschland, denn das Verbot von Apotheken-Ketten bleibt nach dem Urteil rechtskräftig. Die Richter am EuGH waren der Meinung, dass kein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrags vorliege.

Entscheidend war dem Gericht “der ganz besondere Charakter der Arzneimittel”, auf Grund der medizinischen Wirkung gäbe es einen grundlegenden Unterschied zwischen Arzneimitteln und anderen Waren. In diesem Sinne wäre es korrekt, wenn EU-Staaten die Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung durch eine hochwertige Arzneimittel Versorgung so weit als möglich verringern, dazu war das Gericht der Meinung: “Die italienischen und die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung”.

Nun, wäre mit dem Urteil das Fremdbesitzverbot für nicht EU-rechtskonform erachtet worden, hätte das die Deutsche Apothekenlandschaft kräftig durcheinander gewirbelt. Immerhin gehört der deutsche Apothekenmarkt mit einem jährlichen Umsatz von ca. 35 Milliarden Euro zu den größten der Welt. Vermutlich hätten internationale Konzerne die inhabergeführten deutschen Apotheken verdrängt. Eine Hintertür scheint es dennoch zu geben. Doc Morris ist in Deutschland mit Lizenzbetrieben vertreten, Eigentümer sind deutsche Apotheker. Nach dem Urteil verkündetet Celesio, die Muttergesellschaft von DocMorris, dass dieses Modell nun weiter ausgebaut werden solle.

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen eine verpasste Chance für einen liberalisierten Apothekenmarkt, dazu meinte Herr Johann-Magnus von Stackelberg, Vorstandsvize des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Berlin: “Das Urteil des EuGH bedauern wir als verpasste Chance für mehr Wettbewerb bei der Arzneimittelversorgung. Ein Ende des Fremdbesitzverbot wäre ein wichtiges Signal gewesen, denn es gibt keinen einleuchtenden Grund, warum ein angestellter Apotheker schlechter arbeiten sollte als ein selbstständiger Apotheker. Wenn die Qualitätsanforderungen bei der Arzneimittelabgabe stimmen, hätten die Versicherten von deutlich mehr Wettbewerb unter den Apotheken sicher profitiert”.

Ich persönlich bin froh, dass dieses Urteil so ausgegangen ist. Nach den vielen Skandalen z.B. in der Lebensmittelindustrie wo Profitgier und der Kommerz über dem wohl der Konsumenten triumphiert haben, sehe ich bei Konzernapotheken auch die Gefahr, dass der Kommerz die Patienten und Medikamentensicherheit beeinträchtigen könnte. Wobei ich mit dieser Meinung nicht gegen DocMorris wettern möchte, wir beziehen als Familie inzwischen schon etliche Medikament von DocMorris. Ich denke aber wenn das Fremdbesitzverbot gefallen wäre, dann würden sich etliche Großkonzerne um diesen Riesen-Markt prügeln. In einem solchen Szenario könnte der Patient genauso unter die Räder kommen wie zurzeit die Michbauern in dem Preiskampf der Lebensmitteldiscounter. Ob sich in einem solchen Wettbewerb dann alle an die Spielregeln halten, darf bezweifelt werden.

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