Wie ich meinen werten Leser schon mitgeteilt habe, werde ich Sie über die aktuellen Ereignisse in Bezug auf die Klagen der privaten Krankenversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) informieren. Das BVG gab jetzt bekannt, dass die Entscheidung über die Klagen mehrerer PKV Unternehmen und auch einiger Privat-Personen am 10.06.2009 verkündet werden. Das wird spannend.
Für meine neuen Leser hier nochmals der Zusammenhang, um den es bei diesen Klagen geht. Die von unserer Bundesgesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt (SPD) in 2006 verabschiedete Gesundheitsreform, auch unter dem Begriff GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) bekannt, sieht gravierende Eingriffe in das Geschäftsmodell der Privat-Krankenversicherung vor. Über die Auswirkungen z.B. der 3-Jahresregelung gibt es ja andauernd Fragen hier im Blog. Auch die erzwungene Einführung des Basistarifes in der PKV und die Erlaubnis den GKV Wahltarife anzubieten, war der PKV und auch einigen Versicherten zurecht ein Dorn im Auge. Deshalb legten diese am 27. März 2008 Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-WSG ein.
Insbesondere richtete sich die Verfassungsklagen gegen:
- die Vorschrift der 3 Jahresregelung, mit dieser wurde der Zugang und der Verbleib in der PKV für Angestellte erheblich einschränkt
- dem Zwang zur Aufnahme unabhängig der Gesundheitsprüfung und der Beitragszahlung mit der Einführung des Basistarifs
- auch die Wahltarife welche die gesetzliche Krankenkassen anbieten
Es gab ja kontroverse Ansichten über die Erfolgsaussichten zuletzt bei der Anhörung der Beteiligten vor dem BVG am 10.12.2008, darüber habe ich schon in einem Artikel berichtet. Das werden spannende 3 Wochen bis die für die PKV richtungsweisende Entscheidung verkündet wird. Möglicherweise aber auch viel Rauch um nichts, wenn im September der neue Bundestag gewählt wird, entscheidet der Souverän erheblich stärker über die Zukunft der Krankenversicherung in Deutschland als das Urteil des BVG.
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