Neues von der Debeka Krankenversicherung

Die Debeka Krankenversicherung aus Koblenz, ist wie allgemein bekannt die größte private Krankenversicherung in Deutschland. Bei der Debeka sind immerhin ca. 2 Mio. Menschen überwiegend traditionell Beamte vollkrankenversichert und noch ca. 2,3 Mio. Menschen zusatzkrankenversichert.

Nun gibt die Debeka in einem Presseartikel bekannt, dass mit dem Generikahersteller Ratiopharm aus Ulm einen Rabattvertrag über das gesamte Sortiment abgeschlossen wurde. Ratiopharm ist ja einer der führenden bekanntesten Arzneimittelhersteller auf dem Gebiet der Generika. Rationpharm bietet für so ziemlich alle Krankheiten günstige Produkte an, immerhin ca 1450 verschieden Medikament umfasst das Sortiment.

Allen Versicherten der Debeka kämen die vereinbarten Rabatte zugute. Der Medikamentenbezug über den Rabattvertrag mit Ratiopharm soll durch niedrigere Leistungsausgaben langfristig zur Stabilisierung der Beiträge führen. Diese Vereinbarung ist schon in Kraft getreten. In der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind solche Rabattverträge ja an der Tagesordnung, allerdings ist die Abnahme der rabattierten Medikamente Pflicht. Pech wenn man ein solches Medikament nicht verträgt oder der Geschmack nicht passt. Lachen sie nun bitte nicht, das ist bitterer Ernst. Ich denke darüber können Eltern mit chronisch kranken Kindern welche täglich bestimmte Medikamente einnehmen müssen, ein Lied singen. Wenn das bisherige Medikament auf ein rabattiertes Medikament umgestellt wird und das Kind sich weigert, diese z.B. wegen des Geschmackes einzunehmen. Dies ist aber in der GKV kein Kriterium, damit ein anderes vergleichbares Medikament verschrieben wird.

Nun befürchte ich, dass die Debeka langfristig einen ähnlichen Weg gehen könnte, möglicherweise wäre dann dieser Rabattvertrag der Beginn einer ähnlichen Entwicklung wie in der GKV.

Comments

  1. Sandy says:

    Andere Versicherer haben bereits seit längerem Rabattverträge geschlossen, m.E. ist das nichts neues.

    Letztlich sind die AVB maßgeblich, d.h. wenn die Leistungsbeschreibung keine Generika vorsieht, muss der VN auch keine akzeptieren. Allerdings ist eine “Generikaklausel” schon heute in Einsteigertarifen anzutreffen, v.a. mit Hausarztmodell.

    Meiner Meinung nach werden diese Vereinbarungen aber in erster Linie für den Basistarif gebraucht und sind im Sinne des Versichertenkollektivs sehr sinnvoll.

  2. manfred says:

    Hallo Sandy,
    da kann ich Ihnen nur in vollem Umfang zustimmen, habe eben nur den aktuellen Rabattvertrag der Debeka zum Anlass für den Artikel genommen. Da hätten auch andere PKV Unternehmen stehen können. Ich möchte der Debeka in diesem Zusammenhang auch nichts Böses unterstellen, das will ich hier nochmals ganz deutlich zu Ausdruck bringen.
    Ich sehe diesen Weg aber als sehr bedenklich an, nicht in Bezug auf die Tarife welche heute ein bestimmtes Leistungsmerkmal versichert haben, sondern für die Zukunft ich befürchte, dass dies auf die Tarifgestaltung der zukünftigen Tarife Auswirkungen hat.
    Nur wenn ich in dem Artikel auch noch auf diese Unterscheidungen eingegangen wäre, hätte am Ende vermutlich keiner mehr durchgeblickt, was ich mit dem Artikel eigentlich sagen will, dafür bitte ich um Verständnis. Außerdem gibt es so Grund für eine solche Diskussion, was auch wieder positiv ist, davon lebt das Blog.
    Ein weiteres Problem sind m.E. die Einsteigertarife, da müssen sich alle PKV-Vermittler an die Nase fassen, wie werden denn dieses Tarife verkauft.
    Wie oft spreche ich mit PKV Versicherten die fälschlicherweise einen solchen Einsteigertarif als langfristigen Versicherungsschutz gekauft haben. Ich vermute, dass es entweder daran hängt, dass sich die entsprechenden Vermittler nicht in der Materie auskennen, oder dass einfach über den Preis verkauft wurde, komme was da wolle. Diese Tarife werden ja nicht nur wegen den abgespeckten Leistungen Einsteigertarife genannt. Bei den meisten Einsteigertarife wird auch in Bezug auf die Alterungsrückstellungen, zu Gunsten eines niedrigeren Beitrags gespart. Das ist ja grundsätzlich nicht verkehrt, wenn ein solcher Tarif richtig verkauft wurde, nämlich mit dem klaren Hinweis, dass ein Wechsel in einen „normalen“ Tarif in eine bestimmte Zeit erfolgen muss. Geschieht dies auf Grund der Beratung nicht und bleiben deshalb mehr Versicherte in dem Tarif, als nach der Abgangsordnung vorgesehen, hat natürlich erheblich negative Konsequenzen für die zukünftige Beitragsentwicklung.
    Auch Ihre Aussage zum Basistarif ist nicht hinzuzufügen, wenn Rabattverträge in der GKV üblich sind, dann muss auch der Basistarif dieser Maßgabe folgten, das ist ja logisch.
    Offensichtlich kennen sie sich in der Materie aus, für eine weitere Diskussion stehe ich gerne zur Verfügung
    Grüße
    manfred

  3. Sandy says:

    Hallo Manfred,

    “Ich sehe diesen Weg aber als sehr bedenklich an, nicht in Bezug auf die Tarife welche heute ein bestimmtes Leistungsmerkmal versichert haben, sondern für die Zukunft ich befürchte, dass dies auf die Tarifgestaltung der zukünftigen Tarife Auswirkungen hat.”

    Ich glaube nicht, dass ein Rabattvertrag ein Indiz für die zukünftige Tarifgestaltung ist. Tarife, die bedingungsgemäß nur für Generika eine volle Erstattung vorsehen, gibt es ja bereits heute. Insofern ist das nichts neues. Es wird immer ein Klientel für Billigtarife geben und eines für Top-Tarife. Beide müssen bedient werden, um die Nachfrage zu befriedigen.

    “Ein weiteres Problem sind m.E. die Einsteigertarife, da müssen sich alle PKV-Vermittler an die Nase fassen, wie werden denn dieses Tarife verkauft.”

    Wenn der VN sich nach einer kompetenten Beratung für einen Einsteigertarif entscheidet, ist es sein Wille und möglicherweise sogar passend. Nur sollte der Vermittler darauf achten, dass die Option für einen Umstieg in den Top-Schutz vorhanden ist und die Sache anschließend sauber dokumentieren, um sich keiner Schadenersatzpflicht auszusetzen (vgl. §§ 61, 63 VVG, 280 BGB).

    “wenn Rabattverträge in der GKV üblich sind, dann muss auch der Basistarif dieser Maßgabe folgen”

    Meines Erachtens ist der Bedarf an Generika aufgrund des Basistarifes und der Einsteigertarife der Grund für die Rabattverträge. Eine gute Idee, die Prämien spart.

    Viele Grüße
    Sandy

  4. manfred says:

    Hallo Sandy,
    ich würde Ihnen in bezug auf die Einsteigertarife zustimmen, wenn diese so verkauft würden wie sie das beschrieben haben. Mir ist dabei aber auch völlig klar, dass ich nicht meine Ansprüche an eine PKV auf den Mandanten übertragen darf. Ich persönlich habe auch schon solche Wunderwerke versicherungsmathematischer Kunst verkauft
    Nach meiner Erfahrung ist das aber leider nicht so, was ich erlebe ist, dass Einsteigertarife oft als Endtarife verkauft werden, dass sehe ich als sehr bedenklich an.
    Grüße
    manfred

  5. Sandy says:

    Hallo Manfred,

    ich stimme Ihnen zu, dass die Beratung nicht immer zu den Wünschen und Bedürftnissen des Kunden passt. Dies ist bedneklich.

    Meine o.g. Äußerung ging dahin, dass wenn der Kunde dann ggfs. Schadenersatzansprüche anmeldet und der Vermittler die Beratung nicht protokolliert hat (oder dort nichts entsprechendes zu finden ist), es ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht des Vermittlers wird.

    Gruß

    Sandy

Speak Your Mind

*