Selbstbeteiligung in der gesetzlichen Krankenkasse

Juni 6th, 2009 by Manuel | Filed under GKV, Recht.

Ein Kassenpatient, der arbeitslos und noch dazu chronisch krank war, bekam zum Zeitpunkt des Rechtsstreites neben einer Mietwohnung (warm) 345€ Sozialhilfe ausbezahlt. Die gesetzliche Krankenkasse verlangte von ihm etwas weniger als 41 ½ € als jährliche Zuzahlung. Diese durfte der Betroffene kulanterweise auch in Monatsraten von je 3,45€ leisten. Dennoch war der Kassenpatient der Meinung, dass durch diesen Betrag das Existenzminimum unterschritten würde und somit nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren wäre. Das Bundessozialgericht war jedoch anderer Meinung und ließ ihn am 22.04.08 mit dem entsprechenden Urteil (Az.: B 1 KR 10/07 R) abblitzen.

Die Richter beanstandeten, dass der Kläger nicht bereit wäre, zumindest einen kleinen Teil beitragen zu wollen, jedoch dieselben Vorteile wie gewöhnliche Beitragszahler einforderte. Die Sache mit dem Existenzminimum habe nach Ansicht des Gerichts sehr wohl seine Richtigkeit, allerdings wäre die Höhe (begrenzt) definierbar, da sich dieser Wert auf das beschränke, was zum körperlichen Überleben erforderlich ist. Insofern hat die legislative Gewalt nahezu freie Hand bei allem, was über das gesetzliche Existenzminimum hinausgeht. Daher sei es rechtmäßig, wenn die gesetzliche Krankenkasse ein Prozent von den jährlichen Bruttobezügen verlangt; ob sie als bedürftig gelten, spielt hierbei keine Rolle. Daher müsse der Kläger auch den Mindestbetrag an Selbstbeteiligung in Höhe von 41,40 Euro im Jahr weiterhin bezahlen.

Leave a Reply