Wechsel in Basistarif einer anderen Privaten Krankenversicherung nur bis 30. Juni möglich

Die Frist zum Wechsel in den Basistarif einer anderen PKV Gesellschaft läuft nun in knapp einer Woche aus. Mit Einführung des Basistarifs zum 01. Januar 2009 hatte der Gesetzgeber die Wechseloptionen innerhalb der privaten Krankenversicherung für Bestandskunden möglich gemacht. Nun besteht für diese Personengruppe nur noch bis 30.06.2009 ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif einer anderen PKV Gesellschaft mit Übertragung eines Teils der vorhandenen Alterungsrückstellungen. Nach dem Stichtag ist es für Versicherte die schon in 2008 versichert waren nur noch möglich in den Basistarif des gleichen Unternehmens zu wechseln um die Alterungsrückstellungen mitnehmen zu können. In diesem Falle gibt es noch weitere Hürden um in den Basistarif wechseln zu können. Entweder der Versicherte muss das 55. Lebensjahr vollendet haben, oder nachweisen, dass er die bisherigen Versicherungsbeiträge nicht mehr aufbringen kann. Wer seine PKV in 2009 abgeschlossen hat besitzt ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif eines anderen Unternehmens mit Übertragung eines Teils der Alterungsrückstellungen.

Der Basistarif verfügt über einen Leistungsumfang welcher mit der GKV vergleichbar sein muss, das bedeutet, dass auch zukünftige Leistungskürzungen in der GKV übernommen werden. Dies unterscheidet den Basistarif erheblich von dem Leistungsversprechen in der „normalen“ PKV Welt. Besonderheit im Basistarif ist der Kontrahierungszwang, die Annahme darf nicht verweigert werden. Auch gibt es weder Wartezeiten noch Risikozuschläge, obwohl bei der Antragstellung eine ordentliche Risikoprüfung erfolgt. Diese wird für den internen Risikoausgleich im Basistarif und für eine späteren Wechsel in einen „normalen“ Tarif der Gesellschaft benötigt.

Der Beitrag für Einzelpersonen darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV, ab Juli, nach der steuerfinanzierten Beitragssenkung rund 550 € plus Pflegeversicherung, nicht überschreiten. Beitragsunterschiede sind nur in Bezug auf das Alter und Geschlecht zulässig. Wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse ist, dass es keine Familienversicherung gibt, das bedeutet, anders als in der GKV müssen Familienmitglieder eigene Beiträge zahlen, Kinder kosten zwischen 200 und 300 €. Wer die Beiträge im Basistarif wegen Hilfebedürftigkeit nicht zahlen kann braucht nach dem entsprechenden Nachweis nur die Hälfte des Beitrags, ab Juli also maximal rund 225 Euro im Monat zahlen. Ist der Versicherte auch mit diesen Beiträgen wirtschaftlich überfordert, übernimmt das Sozialamt oder die Bundesagentur für Arbeit einen Teil dieser Kosten. In diesem Falle muss aber eine bestehende Zusatzversicherung ruhend gestellt werden. Einen bestimmten Rest muss der Basisversicherte wegen der seit 01.01.2009 auch für die PKV bestehende Versicherungspflicht selbst tragen. Wer sich dieser Versicherungspflicht widersetzt, muss bei verspätetem Abschluss des Basistarifes Beitragszuschläge zahlen,

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