Mittels 315 Rabattverträgen versucht die AOK 500 Millionen € zu erwirtschaften. Für die Wirkstoffe wurden seitens der Allgemeinen Ortskrankenkassen ca. 2,2 Mrd. Euro investiert. In Anbetracht dessen hielt es der Ärzteverband, NAV-Virchow-Bund für notwendig, den Ärzten ins Gedächtnis zu rufen, dass immer noch sie zu entscheiden haben, was dem Patienten verschrieben wird.
„Wir sehen uns in der Pflicht darauf hinzuweisen, dass kein Arzt durch die Rabattverträge aus der Haftung entlassen ist. Die Verordnung eines Medikamentes hat immer der Arzt zu verantworten. Weder Krankenkassen noch Apotheker können diese Verantwortung übernehmen. Auch wenn ein Präparat mit identischem Wirkstoff und gleicher Wirkstoffstärke abgegeben wird, können durch Arzneimittel-Substitution Unverträglichkeiten auftreten und der Behandlungserfolg gefährdet werden. Deshalb raten wir dazu, dieses durch Ankreuzen auf dem Verordnungsvordruck auszuschließen und nicht auf die Verordnungshoheit zu verzichten“, erklärte die NAV.
Nachdem die AOK mehrere rechtliche Hürden zu überwinden hatte, gelang es ihr Anfang Juni, Monate nach dem ursprünglich angesetzten Termin, Verträge über 63 Wirkstoffe (Generika) mit 22 Pharmakonzernen auszuhandeln. Damit lassen sich die jährlichen Kosten schon allein in dem Bundesland Baden-Württemberg (BW) um 77 Millionen € mindern.
Für den Patienten wirkt sich das insofern aus, dass er, bei Vorlage eines Rezeptes, ein Generika-Produkt von der Apotheke bekommen kann, anstatt des orginalen Wirkstoffs. Im ungünstigsten Fall müsste der Patient zukünftig für das Generika die Zuzahlung leisten, während das ursprüngliche Produkt davon befreit ist. Allerdings sei es nicht ausgeschlossen, dass die Zuzahlung halbiert oder komplett von der Kasse getragen wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Kasse eindeutig angibt, die Zuzahlungskosten zu übernehmen (im Zweifelsfall sollte man sich dies schriftlich aushändigen lassen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt). Dies könnte für ein bundesweit uneinheitliches Zuzahlungssystem sorgen.
Allerdings gibt es auch für den Patienten in BW Einsparpotential. Zum Beispiel, wenn Medikamente verordnet werden, während der Patient im Hausarztprogramm integriert ist. „Wenn der Hausarzt auch in unser Programm eingeschrieben ist und Rabattarznei verordnet, entfällt dafür die Zuzahlung“, so Vorstandschef Rolf Hoberg.
Nach Aussage des Branchendienst Apotheke Ad hoc sei die Logistik stabil und der Nachschub nicht gefährdet abzubrechen, sobald das Programm mit den Rabattverträgen beginnt. Im Moment werde der Produktionssoll nur von einem Konzern nicht erfüllt. Die sogenannte Friedenspflicht zwischen dem Deutschen Apotheker-Verband und den AOK lief Anfang Juli 09 aus. Daher mussten seitens der Apotheken sämtliche Vertragsarzneimittel ausgehändigt werden.
Was sind „Generika“? Kurz gefasst: Generika sind „Plagiatarzneimittel“ deren Herstellung legal ist, da das Patent für den ursprünglichen Wirkstoff abgelaufen ist. Was ist „Aut idem“? Auf deutsch „oder das Gleiche“, steht neben einem Kästchen zum ankreuzen auf dem Rezept. Wählt der Arzt diese Option, so ist die Apotheke von ihrer Obliegenheit befreit, ein Generika, anstatt dem eigentlichen Wirkstoff zu geben. Wird „Aut idem“ nicht angekreuzt, so muss ein rabattiertes Ersatzmittel ausgehändigt werden (falls ein solches zur Verfügung steht). Gibt es für den Wirkstoff keinen Rabattvertrag, dann muss zwischen dem eigentlichen Medikament und den drei billigsten Generika gewählt werden.
Die NAV forderte zudem, den Ärzten das „Dispensierrecht“ zu gewähren (englisch: dispence => [mit Nachschub] versorgen) und den Ärzten die Wirkstoffe ihren Praxen zur Verfügung zu stellen. So könnten die Ärzte sichergehen, dass die benötigten Wirkstoffe auch vorhanden seien.



