Die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur privaten Krankenversicherung steigt für das Jahr 2010 aller Voraussicht nach von bislang 48.600 EUR auf 49.950 EUR an. Auf den Monat umgerechnet bedeutet das eine Änderung von bisher 4.050 EUR auf 4.162,50 EUR. Die Zahlen basieren auf ersten Berechnungen für die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2010. Die endgültigen Zahlen werden erst in einigen Wochen folgen. Am Ende muss dann noch der Bundesrat zustimmen, die Zustimmung wird aber als Formsache angesehen.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und regelt den Übergang von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung. Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer muss in 3 aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Diese Hürde wurde im Jahre 2007 im Rahmen der Gesundheitsreform eingebaut, um den Anteil der gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Personen zu erhöhen und so die Kassenlage der gesetzlichen Krankenkassen aufzubessern.
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