In der gesetzlichen Krankenversicherung regelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) die Höhe der Krankenkassen-Beiträge und legt dabei fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet werden. Für das Jahr 2010 steigt die BBG auf 45.000 € an. In 2009 waren es noch 44.100 €, auf den Monat umgerechnet bedeutet das eine Veränderung von zuvor 3.675 € auf 3.750 €.
Beitragsbemessungsgrenze 2010 für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung
| Beitragsbemessungsgrenze | jährlich | monatlich |
| Krankenversicherung | 45.000 Euro | 3.750 Euro |
| Pflegeversicherung | 45.000 Euro | 3.750 Euro |
Damit steigt die BBG, wie schon im letzten Jahr, um mehr als 2% an. Dieser Grenzwert findet auch noch im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) Verwendung. Als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt sie dort für all jene Personen, die am 31.12.2002 bereits privat krankenversichert waren und die durch die drastische Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze Anfang 2003 ansonsten wieder versicherungspflichtig geworden wären. Übrigens sind die Zahlen noch nicht endgültig und bedürfen noch der Zustimmung durch den Bundesrat.
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[...] Arbeitslosenversicherung entsprechen denen der allgemeinen Rentenversicherung, die Werte für die Krankenversicherung/Pflegeversicherung liegen hingegen bei 45.000 € im Jahr oder 3.750 € im Monat und stimmen für Ost und West [...]
Beim Durchlesen dieses Artikels fällt mir folgendes ein:
Wie ist das mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Fall einer Zeit der Arbeitslosigkeit und dann wieder Eintritt in den Job ? Muß man dann wieder aus der PKV raus und drei Jahre über der Grenze verdienen ? Beim Stöbern habe ich darüber nichts gefunden und da ich bald wieder anfange zu arbeiten, mache ich mir darüber Gedanken.
Das geplante Jahresbrutto liegt über der Grenze, aber in diesem Jahr natürlich nicht.
Merci für eine kurze Erklärung.
Viele Grüße
Petra
Hallo Petra,
zum einen ist es so, dass sie während der Arbeitslosigkeit GKV pflichtig werden. Wenn Sie zu Beginn der Arbeitslosigkeit schon 5 Jahre in der PKV (nicht GKV Versichert) waren, habe sie die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Wenn sie die Befreiung beantrag und ein entsprechendes Schreiben über die Befreiung von einer GKV haben, können sie mit Beginn der neuen Beschäftigung in der PKV bleiben, wenn diese auch über der JAEG liegt.
Waren sie während der Arbeitslosigkeit GKV pflichtig greift die 3 Jahresregelung, das bedeutet, Ihr Einkommen muss für 3 Kalenderjahre über der jeweils gültigen JAEG liegen, damit Sie wieder in die PKV wechseln können.
Was zu tun ist, können wir gerne telefonisch besprechen.
VG
Manfred
Hallo Manfred,
eine klasse Arbeit, die Du Dir machst.
Eine Frage: gestern wurden ja die neuen Änderungen in Sachen Gesundheitsreform (Reform *GRINS*) beschlossen.
Wurde da etwas für die PKV geregelt (Wegfall 3-Jahresfrist für Eintritt in die PKV)? Oder kommt das noch?
Viele Grüße
Jens
Hallo Jens,
danke für die „Blumen“ (lechts).
Leider nein, die Umsetzung kann nun problematisch werden, wegen der Änderung der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat. Wenn da die Opposition, durch die Linken, die Mehrheit bekommt, wird das politisch problematisch. Der Bundesrat wird dann wieder alles blockieren, was blockiert werden kann.
Was nun noch umgesetzt werden kann steht in den Sternen, ich bin äußerst skeptisch.
VG
Manfred