Beitragsbemessungsgrenze 2010

September 16th, 2009 by Gerald | Filed under GKV, Krankenversicherung, PKV.

In der gesetzlichen Krankenversicherung regelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) die Höhe der Krankenkassen-Beiträge und legt dabei fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet werden. Für das Jahr 2010 steigt die BBG auf 45.000 € an. In 2009 waren es noch 44.100 €, auf den Monat umgerechnet bedeutet das eine Veränderung von zuvor 3.675 € auf 3.750 €.

Beitragsbemessungsgrenze 2010 für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung


Beitragsbemessungsgrenze jährlich monatlich
Krankenversicherung 45.000 Euro 3.750 Euro
Pflegeversicherung 45.000 Euro 3.750 Euro

Damit steigt die BBG, wie schon im letzten Jahr, um mehr als 2% an. Dieser Grenzwert findet auch noch im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) Verwendung. Als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt sie dort für all jene Personen, die am 31.12.2002 bereits privat krankenversichert waren und die durch die drastische Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze Anfang 2003 ansonsten wieder versicherungspflichtig geworden wären. Übrigens sind die Zahlen noch nicht endgültig und bedürfen noch der Zustimmung durch den Bundesrat.

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One Response to “Beitragsbemessungsgrenze 2010”

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