Gestern, am 7.10.2009, beschloss das schwarz-rote Bundeskabinett in seiner voraussichtlich letzten Sitzung die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010. Das Kabinett folgte damit dem Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom September diesen Jahres. Die Rechengrößen gelten ab dem 1.1.2010 und bedürfen lediglich noch der Zustimmung des Bundesrates, um endgültig in Kraft treten zu können.
Damit sind jetzt die hier schon früher publizierten Zahlen zur Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 2010 und der Versicherungspflichtgrenze der privaten Krankenversicherung so gut wie sicher festgelegt. Die Versicherungspflichtgrenze legt die Höhe des Bruttolohns fest, bis zu dem eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht.
Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich demnach bundesweit um 75 € auf 3750 € monatlich bzw um 900 € auf 45.000 € im Jahr. Rechnet man auf Grundlage des derzeitigen GKV Beitragssatzes von 14,9 % den zu erwartetenden Beitragszuwachs aus, so ergibt sich daraus eine Verteuerung um monatlich 11,18 €. Für die Gut- und Besserverdiener in unserem Land bedeutet das zusammen mit der Verteuerung in der Rentenversicherung von ca. 19,90 € eine monatliche Zusatzbelastung von rund 31 €.



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