Die privaten Krankenversicherer wird es freuen: CDU/CSU und FDP wollen offensichtlich einige Hürden einreißen, die Verbrauchern den Weg in die private Krankenversicherung (PKV) bislang versperren oder erschweren. Damit würden sie den größten Wunsch des Verbandes der PKV an die zukünftige Gesundheitspolitik erfüllen.
Hürde Nummer eins, die fallen soll, ist die Dreijahresfrist. Bislang mussten Angestellte und Arbeiter drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 48.600 Euro im Jahr überschreiten. Geht es nach dem Willen der Koalitionspartner, wird diese Wartezeit wieder gestrichen. Sie war von den Versicherungsunternehmen seit der Einführung im Jahr 2007 angeprangert und als geschäftsschädigend bezeichnet worden.
Die zweite Hürde, an der viele gescheitert sind, die sich privat krankenversichern wollten, ist die bereits erwähnte Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie soll herabgesetzt werden. Statt 48.600 Euro wird eine Einkommensgrenze von 45.000 Euro angestrebt, um auch der Mittelschicht den Wechsel in eine PKV zu ermöglichen.
Beide Änderungen sollen das Geschäft beleben, die PKV stärken und für mehr Wettbewerb zwischen den privaten und gesetzlichen Versicherungen sorgen. Das Vorhaben der alten, großen Koalition, insbesondere der SPD, es Besserverdienern schwer zu machen, in die privaten Krankenversicherungen abzuwandern, scheint damit beendet zu sein. Ab wann die neuen Regeln gelten und ob sie in dieser oder einer abgewandelten Form umgesetzt werden, steht allerdings noch nicht fest.



