PKV-Verband sieht Schwarz-Gelb auf dem richtigen Weg

Oktober 29th, 2009 by Andre | Filed under Politik.

„Wir hätten uns an manchen Stellen zwar mehr Klarheit gewünscht, aber in der Gesamtbetrachtung werden die Wettbewerbskräfte der Sozialen Marktwirtschaft zum Vorteil der Versicherten und Patienten gestärkt.“ Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung, zieht mit Blick auf die Koalitionsvereinbarungen von Schwarz-Gelb ein durchaus positives Fazit. Sie sorgten für den längst überfälligen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik und damit für mehr Gestaltungsfreiheit.

Als besonders positiv wertet der PKV-Verband die Abkehr von der Drei-Jahres-Wartefrist. Interessenten könnten bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze dann sofort von einer gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechseln, statt drei Jahre warten zu müssen. Das mache es Verbrauchern erheblich leichter, stärke darüber hinaus den Wettbewerb und fördere dank einer größeren Wahlfreiheit die Eigenverantwortung. Das gelte ebenso für die ergänzende kapitalgedeckte Pflegeversicherung, ohne die der demographisch bedingte Anstieg der Pflegekosten nicht zu bewältigen sei.

Froh zeigen sich die privaten Krankenversicherungen, dass die so genannten Wahl- und Zusatztarife der gesetzlichen Kassen eingeschränkt werden sollen. Sie hätten ohnehin nichts im Angebot einer Sozialversicherung zu suchen. In der Praxis handele es sich dabei zumeist um reine Lockvogel-Angebote für freiwillig Versicherte, die von den Krankenassen im Umlageverfahren gar nicht seriös kalkuliert werden könnten. „Das ist die klassische Stärke der privaten Krankenversicherung“, macht der der Direktor des PKV-Verbandes deutlich.

Große Hoffnungen setzt er auf die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Der Verband wünscht sich wirkungsvolle Handlungsinstrumente, „um mehr Einfluss auf Qualität, Mengen und Preise der medizinischen Leistungen für unsere Kunden nehmen zu können“. Begrüßt wird zudem, dass „die fragwürdigen Regelungen im Basistarif“ – der den privaten Krankenversicherungen seit der Einführung auf den Nägeln brennt – überprüft werden sollen. Damit folge man der Beobachtungspflicht, die das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben habe, um eine Überlastung der Privatversicherten zu vermeiden.

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