Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied am 29.06.09 einen Rechtsstreit, in dem das Landesamt für Besoldung und Versorgung eine künstliche Befruchtung nur dann für einen Beamten zahlen wollte, wenn dieser mit dem Lebenspartner den Ehebund geschlossen hätte. Entgegen dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts fiel das Urteil zu Gunsten des klagenden Beamten aus. Das Amt muss nun an den Beamten eine Beihilfe von 10.000€ bezahlen. Einzusehen ist der Beschluss unter dem Aktenzeichen: 4 S 1028/07
Der Kläger ist nahezu zeugungsunfähig. Da er aber Kinder haben wollte, entschieden er und seine Partnerin sich für den Weg der künstlichen Befruchtung. Die dadurch entstandenen Kosten wollte der Kläger teilweise von der Beihilfestelle ausbezahlt bekommen. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung stellte sich allerdings quer, da eine derartige Rückerstattung verheirateten Paaren vorbehalten sei. Gegen diesen Beschluss klagte der Beamte und nach einer juristischen Niederlage konnte er vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen Sieg erringen.
Der Auffassung der Richter zur Folge handele es sich bei einer verminderten Fruchtbarkeit gemäß des Beihilferechts um eine Krankheit (in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dies nicht der Fall).
Nachgewiesenermaßen ist ein medizinischer Aufwand (Kosten) erforderlich, um bei diesem Krankheitsbild den Kinderwunsch zu erfüllen. Daher müsse die Beihilfe ihre Pflicht erfüllen und diese Kosten tragen. Die Ehe spielt medizinisch gesehen keine Rolle bei der Zeugung eines Kindes und auch der sexuelle (ehelose) Verkehr stößt seit Jahren auf zunehmende Akzeptanz, sodass das „Ja-Wort“ nicht mehr ausschlaggebend für das Recht auf ein Kind ist. Zitat:
„Einschränkungen des Selbstwertgefühls und schwerwiegende Konflikte bis hin zu seelischen Erkrankungen können nicht verheiratete Partner, die in einer festen Beziehung lebten, ebenso treffen wie Ehepaare, da Kinder zu haben und aufzuziehen für viele Menschen unabhängig vom Familienstand eine zentrale Sinngebung ihres Lebens bedeutet“
Außerdem sei die Handhabung, dass unverheirateten Paaren die Kostenerstattung verwehrt wird, nicht gesetzeskonform, da nach dem Grundgesetz alle Menschen gleich sind. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mein Kommentar: Frei nach dem Spruch „Kinder statt Inder“, durch den unter anderem Jürgen Rüttgers (CDU) in starke Kritik geriet. Geht’s aber darum, dass die Verwaltung für die Kosten aufkommen muss, zeigt sich, wo die Prioritäten liegen; jedenfalls nicht bei der Umkehr des demographischen Wandels.



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