Täuschung führt zur Kündigung der privaten Kranken- und Pflegeversicherung

November 18th, 2009 by Andre | Filed under Recht.

Wenn schon der Verzehr einer Bulette oder wenige Cent Pfandgeld zur fristlosen Kündigung des Jobs führen, sollten Mitglieder einer privaten Krankenversicherung gar nicht erst auf die Idee kommen, das Unternehmen übers Ohr hauen zu wollen. Das geht in den meisten Fällen gewaltig in die Hose. Im Zweifelsfall verliert man nicht nur seine private Kranken-, sondern auch die Pflegeversicherung. Aus Sicht des Oberlandesgerichtes Koblenz ist dieses Vorgehen der PKV rechtens (Aktenzeichen 10 U 213/08). Das letzte Wort hat aber der Bundesgerichtshof, weil es sich um eine grundsätzliche Entscheidung handelt.

Auslöser für das Verfahren in Koblenz war eine Brille. Der PKV-Kunde hatte sich Leistungen erschlichen, indem er falsche Angaben zu den Kosten machte. Die Rechnung für die Sehhilfe wurde anfangs übernommen. Bis die private Krankenversicherung merkte, dass sie getäuscht worden war. Das Unternehmen zog sofort die Reißleine und setzte den Kunden vor die Tür. Sämtliche Verträge des Mannes wurden fristlos gekündigt. Jetzt hatte er zwar den richtigen Durchblick, stand aber ohne Krankenversicherungsschutz und Pflegeversicherung da. Der Versuch, die Entscheidung der PKV auf dem Klageweg rückgängig zu machen, scheiterte aber – vorerst zumindest.

Die Verantwortlichen am Oberlandesgericht sahen es für die Versicherung als unzumutbar an, die Verträge weiterzuführen, nachdem der Kunde versucht habe, sich Leistungen zu erschleichen. Sie werteten das Vorgehen des Mannes als klaren Vertrauensbruch, der sich auf die gesamte Geschäftsbeziehung zum Versicherungsunternehmen auswirke. Von daher seien die Kündigungen von Pflege- und Krankenversicherung rechtmäßig.

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