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	<title>Kommentare zu: Zusatzbeitr&#228;ge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden real</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/12/03/zusatzbeitraege-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-werden-real/comment-page-1/#comment-52092</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 17:16:37 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Sabine,
komme erst heute dazu die vielen Fragen zu beantworten, muss mich nun auch um meinen Lebensunterhalt k&#252;mmern, daf&#252;r bitte ich um Verst&#228;ndnis.
Da hat die GKV Ihnen einen Schmarrn erz&#228;hlt. Sie wurden, wie sie richtig schreiben, mit Beginn der Arbeitslosigkeit GKV Pflichtig. damit fallen Sie unter die 3 Jahresregelung. Erst wenn Sie nach der GKv Pflicht 3 Jahre &#252;ber der JAEG lagen, k&#246;nnen sie sich wieder in der PKV versichern. Somit sind die gestellten Fragen nicht ausschlaggebend. Dennoch gebe ich darauf kurz eine Antwort:
1.	Nein, die AJEG wird nicht anteilig berechnet se m&#252;ssen mit dem tats&#228;chliche Einkommen (ohne Arbeitslosengeld) die f&#252;r sie g&#252;ltige JAEG &#252;berschreiten.
2.	Nein, der Besitzstand galt f&#252;r diesen Personenkreis nur deshalb, weil diese m&#246;glicherweise die 3 Jahre noch nicht &#252;ber der JEAG gelegen waren und deshalb wegen der neuen Regelung GKV pflichtig geworden w&#228;ren
Allerdings ist Licht am Ende der Tunnels zu sehen. Die Koalition will diese 3 Jahresregelung wieder abschaffen. Vermutlich mit Beginn 2011, was sie inzwischen mit Ihrer PKV machen w&#228;re im Rahmen eines Beratungsgespr&#228;ch zu kl&#228;ren, dieses biete ich Ihnen gerne ein an
Gr&#252;&#223;e
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sabine,<br />
komme erst heute dazu die vielen Fragen zu beantworten, muss mich nun auch um meinen Lebensunterhalt k&#252;mmern, daf&#252;r bitte ich um Verst&#228;ndnis.<br />
Da hat die GKV Ihnen einen Schmarrn erz&#228;hlt. Sie wurden, wie sie richtig schreiben, mit Beginn der Arbeitslosigkeit GKV Pflichtig. damit fallen Sie unter die 3 Jahresregelung. Erst wenn Sie nach der GKv Pflicht 3 Jahre &#252;ber der JAEG lagen, k&#246;nnen sie sich wieder in der PKV versichern. Somit sind die gestellten Fragen nicht ausschlaggebend. Dennoch gebe ich darauf kurz eine Antwort:<br />
1.	Nein, die AJEG wird nicht anteilig berechnet se m&#252;ssen mit dem tats&#228;chliche Einkommen (ohne Arbeitslosengeld) die f&#252;r sie g&#252;ltige JAEG &#252;berschreiten.<br />
2.	Nein, der Besitzstand galt f&#252;r diesen Personenkreis nur deshalb, weil diese m&#246;glicherweise die 3 Jahre noch nicht &#252;ber der JEAG gelegen waren und deshalb wegen der neuen Regelung GKV pflichtig geworden w&#228;ren<br />
Allerdings ist Licht am Ende der Tunnels zu sehen. Die Koalition will diese 3 Jahresregelung wieder abschaffen. Vermutlich mit Beginn 2011, was sie inzwischen mit Ihrer PKV machen w&#228;re im Rahmen eines Beratungsgespr&#228;ch zu kl&#228;ren, dieses biete ich Ihnen gerne ein an<br />
Gr&#252;&#223;e<br />
manfred</p>
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		<title>Von: Sabine</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/12/03/zusatzbeitraege-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung-werden-real/comment-page-1/#comment-52050</link>
		<dc:creator>Sabine</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 16:54:09 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred,
ich hoffe, dass Sie mir bei meiner Frage weiterhelfen k&#246;nnen:
Ich bin seit 1/2006 privat krankenversichert und befand mich von 11/2008 bis einschlie&#223;lich 15. Oktober 2009 in Elternzeit. Ab 16. Oktober war ich arbeitslos gemeldet und mu&#223;te wieder in die GKV zur&#252;ck, da ich noch keine f&#252;nf Jahre privat evrsichert war. Bei meinem neuen Arbeitgeber beginne ich am 17. Dezember 2009. Die AOK meint nun, dass ich zwar vom 17. bis 31. Dezember 09 mich weiter privat versichern kann, dass ich aber ab 1/2010 in die GKV zur&#252;ck mu&#223;, da dann die Jahre 2007-2009 zur Berechnung des Jahresentgeltes z&#228;hlen, ich aber 2009 aufgrund meiner Arbeitlosigkeit &#252;ber zwei Monate die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreiche.
Jetzt meine beiden Fragen:
1. Wird das JAEG wirklich anteilig f&#252;r die Monate der Arbeitslosigkeit berechnet? Ich dachte immer das komplette Einkommen des Kalenderjahres z&#228;hlt (wenn das so w&#228;re, w&#228;re ich bei 9,5 Monaten Eternzeit und einem Monatseinkommen von 5800 Euro doch weiterhin versicherungsfrei)
2. Es gibt doch den Tatbestand der Besitzstandsregelng f&#252;r die, die schon vor 2/2007 privat versichert waren. Bei Aufnahme einer neuen T&#228;tigkeit innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Besch&#228;ftigung (bei mir sind das nur zwei Monate)gilt die Versicherungsfreiheit doch weiter. Sehe ich das richtig?
Vielen Dank schonmal f&#252;r Deine Hilfe!
Sch&#246;nen Gru&#223;,
Sabine</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,<br />
ich hoffe, dass Sie mir bei meiner Frage weiterhelfen k&#246;nnen:<br />
Ich bin seit 1/2006 privat krankenversichert und befand mich von 11/2008 bis einschlie&#223;lich 15. Oktober 2009 in Elternzeit. Ab 16. Oktober war ich arbeitslos gemeldet und mu&#223;te wieder in die GKV zur&#252;ck, da ich noch keine f&#252;nf Jahre privat evrsichert war. Bei meinem neuen Arbeitgeber beginne ich am 17. Dezember 2009. Die AOK meint nun, dass ich zwar vom 17. bis 31. Dezember 09 mich weiter privat versichern kann, dass ich aber ab 1/2010 in die GKV zur&#252;ck mu&#223;, da dann die Jahre 2007-2009 zur Berechnung des Jahresentgeltes z&#228;hlen, ich aber 2009 aufgrund meiner Arbeitlosigkeit &#252;ber zwei Monate die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreiche.<br />
Jetzt meine beiden Fragen:<br />
1. Wird das JAEG wirklich anteilig f&#252;r die Monate der Arbeitslosigkeit berechnet? Ich dachte immer das komplette Einkommen des Kalenderjahres z&#228;hlt (wenn das so w&#228;re, w&#228;re ich bei 9,5 Monaten Eternzeit und einem Monatseinkommen von 5800 Euro doch weiterhin versicherungsfrei)<br />
2. Es gibt doch den Tatbestand der Besitzstandsregelng f&#252;r die, die schon vor 2/2007 privat versichert waren. Bei Aufnahme einer neuen T&#228;tigkeit innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Besch&#228;ftigung (bei mir sind das nur zwei Monate)gilt die Versicherungsfreiheit doch weiter. Sehe ich das richtig?<br />
Vielen Dank schonmal f&#252;r Deine Hilfe!<br />
Sch&#246;nen Gru&#223;,<br />
Sabine</p>
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