Zahnversicherung – Zusatzkrankenversicherung Teil 2

Heute kommt der zweite Tei unserer Serie zur Zusatzkrankenversicherung . Die Zahnversicherung ist schon etwas anspruchsvoller. Darum hier nun einige Dinge, auf die man achten sollte vor Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung:

  1. Leistet der Tarif auch dann, wenn die GKV nicht Leistungspflichtig ist, oft ist die Leistungspflicht der Zusatzversicherung an die Vorleistung der GKV gebunden. Möchte man nun eine von der GKV nicht erstattungsfähige Behandlung leistet in diesem Falle auch der private Zahntarif nichts. Dass solche Regelungen nicht sinnvoll sind ist wohl selbstredend.
  2. Ist eine Summenbegrenzung in dem Tarif vereinbart, dies ist bei vielen Tarife der Fall hier ist auf die Höhe der Summenbegrenzung und in welchen Behandlungsbereichen Zahnbehandlung und 7 oder Zahnersatz diese greift zu achten. Wichtig ist auch die Frage ob überhaupt die Kieferorthopädie mitversichert ist
  3. Beachtenswert ist auch die Frage welcher Bereich der GOZ abgedeckt ist. Leistet der Tarif bis zum 2,3 fache, dem 3,5 fach Satz der GOZ, oder im Rahmen einer Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus.
  4. Weiterhin müssen die Leistung in den Bereichen: Inlay, Onlay, Overlay, Implantologie, Prothese, Brücke und auch der Gnathologie (Funktionsdiagnostik welche von der GKV nicht erstattet wird) geprüft werden.

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