Die Private Krankenversicherung und Hartz 4

Dezember 18th, 2009 by Manfred | Filed under Private Krankenversicherung.

Ist eine Person privat krankenversichert und muss Hartz 4 beantragen, so muss der Leistungsträger den Basistarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) komplett bezahlen. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit muss der Beitrag für den Basistarif auf die Hälfte gesenkt werden. So entschied das Landessozialgericht am 30. Juni 2009. (Az : L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B ).

Früher war es so, dass der Leistungsträger nur dazu verpflichtet war, Beiträge in jener Höhe zu bezahlen, wie sie ein gesetzlich Versicherter zu entrichten hat. Im Endergebnis blieben Restkosten in Höhe vom 200€ im Monat am Empfänger des Arbeitslosengeldes hängen, was das Gericht als unzumutbar einstufte und zu Gunsten der klagenden Hartz 4 Empfänger urteilte. Die umstrittene Regelung ist im § 12 Absatz 12c Satz 6 VAG (Versicherungsaufsichts- Gesetz) verankert. Um diese Regelung durchpeitschen zu können, wurden Abstriche gemacht, welche bei den Versicherten für Versorgungslücken sorgen. Diese Abstriche waren notwendig, um genügend Stimmen für diesen Beschluss zu bekommen. Entgegen des Anratens seitens des Bundesrates hatte die Regierung keinen endgültigen Lösungsentwurf für diesen Beschluss vorgelegt. Das bei diesem Lapsus der Versicherungsnehmer einzig das Nachsehen habe, sei nach Ansicht der Richter nicht vertretbar. Die Richter hatten dies in ihrer Entscheidung berücksichtigt und das Urteil zu Gunsten des Klägers gefällt.

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2 Responses to “Die Private Krankenversicherung und Hartz 4”

  1. Clarisse sagt:

    Hallo, ich habe eine private Krankenversicherung mit hohem Selbstbehalt. Ich muß mich jetzt (wohl noch im März) für SGB II anmelden, weil ich pleite bin :-(
    Wenn ich hier lese, daß die PKV-Beiträge komplett übernommen werden, wie verhält sich das mit meinem Selbstbehalt? Ich werde kein Geld mehr haben, diesen Selbstbehalt zu zahlen, muß ich wegen jeder Arztrechnung die bis zu diesem Selbstbehalt geht, jedesmal zum Jobcenter gehen, damit die das zahlen?
    Viele Grüße und danke für die Infos.

  2. manfred sagt:

    Hallo Clarisse,
    wen sie Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen müssen, ist das schlimm.
    Für die private Krankenversicherung ergibt sich dann die Möglichkeit in den Basistarif (möglicherweise auch den Standardtarif) zu wechseln. Im Basistarif sind die Leistungen analog der GKV , damit fällt die hohe Selbstbeteiligung weg. Fragen Sie Ihre PKV einfach nach diesen Möglichkeiten
    Vg
    manfred

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