Ist eine Person privat krankenversichert und muss Hartz 4 beantragen, so muss der Leistungsträger den Basistarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) komplett bezahlen. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit muss der Beitrag für den Basistarif auf die Hälfte gesenkt werden. So entschied das Landessozialgericht am 30. Juni 2009. (Az : L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B ).
Früher war es so, dass der Leistungsträger nur dazu verpflichtet war, Beiträge in jener Höhe zu bezahlen, wie sie ein gesetzlich Versicherter zu entrichten hat. Im Endergebnis blieben Restkosten in Höhe vom 200€ im Monat am Empfänger des Arbeitslosengeldes hängen, was das Gericht als unzumutbar einstufte und zu Gunsten der klagenden Hartz 4 Empfänger urteilte. Die umstrittene Regelung ist im § 12 Absatz 12c Satz 6 VAG (Versicherungsaufsichts- Gesetz) verankert. Um diese Regelung durchpeitschen zu können, wurden Abstriche gemacht, welche bei den Versicherten für Versorgungslücken sorgen. Diese Abstriche waren notwendig, um genügend Stimmen für diesen Beschluss zu bekommen. Entgegen des Anratens seitens des Bundesrates hatte die Regierung keinen endgültigen Lösungsentwurf für diesen Beschluss vorgelegt. Das bei diesem Lapsus der Versicherungsnehmer einzig das Nachsehen habe, sei nach Ansicht der Richter nicht vertretbar. Die Richter hatten dies in ihrer Entscheidung berücksichtigt und das Urteil zu Gunsten des Klägers gefällt.
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Hallo, ich habe eine private Krankenversicherung mit hohem Selbstbehalt. Ich muß mich jetzt (wohl noch im März) für SGB II anmelden, weil ich pleite bin
Wenn ich hier lese, daß die PKV-Beiträge komplett übernommen werden, wie verhält sich das mit meinem Selbstbehalt? Ich werde kein Geld mehr haben, diesen Selbstbehalt zu zahlen, muß ich wegen jeder Arztrechnung die bis zu diesem Selbstbehalt geht, jedesmal zum Jobcenter gehen, damit die das zahlen?
Viele Grüße und danke für die Infos.
Hallo Clarisse,
wen sie Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen müssen, ist das schlimm.
Für die private Krankenversicherung ergibt sich dann die Möglichkeit in den Basistarif (möglicherweise auch den Standardtarif) zu wechseln. Im Basistarif sind die Leistungen analog der GKV , damit fällt die hohe Selbstbeteiligung weg. Fragen Sie Ihre PKV einfach nach diesen Möglichkeiten
Vg
manfred
Hallo!
ich habe, ähnlich wie Clarisse, die Problemaktik, dass ich im August HARTZ IV beantragen musste. Seitdem gibt es Probleme mit der PKV, d. h. ich bin momentan (vermutlich) nicht versichert.
Ich habe bei der PKV nach dem Basistarif gefragt, da ich momentan hilfebedürftig nach § 12 Abs. 1c bin. Mir wurde daraufhin ein Basistarif mit 1200,- € Selbstbeteiligung angeboten. Diese könnte ich im Ernstfall nicht zahlen! Ein Anruf bei der PKV führte leider zu keiner Lösung.
LG
Winfried
Hallo Winfried,
also, das muss ich als erstes mal los werden, den Basistarif mit 1200 € Selbstbeteiligung einem hilfebedürftigen Menschen anzubieten, ist Irrsinn. Ich weiß nicht so recht was der Mensch sich dabei gedacht hat. Zum einen gibt es den Basistarif auch ohne Selbstbeteiligung, zum anderen ist die Frage wie lange sie in der PKV versichert sind, möglicherweise können Sie auch noch in den Standardtarif wechseln. Was für sie besser ist eine so natürlich nicht sagen das könnten wir aber mal telefonisch besprechen.
VG
Manfred