Neues Jahr, neues Zahlenwerk. In der Krankenversicherung ist die so genannte allgemeine Versicherungspflichtgrenze bzw Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, § 6 Abs. 6 SGB V) die alles entscheidende Zahl, was den Beitritt zur Privaten Krankenversicherung bzw den Verbleib in der gesetzl. Krankenversicherung angeht. Die Versicherungspflichtgrenze 2010 ist von 48.600 EUR im Jahre 2009 auf nunmehr 49.950 EUR angestiegen. Festgelegt wurden die Werte im Rahmen der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2010[PDF], abgesegnet wurden sie 27.11.2009 vom deutschen Bundesrat.
| Versicherungspflichtgrenze 2010 der Krankenversicherung 4.162,50 Euro im Monat bzw. 49.950 Euro im Jahr |
Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für alle. Arbeitnehmer, Beamte, Ärzte und Selbständige können in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, zum Beispiel Künstler, Landwirte, Publizisten und selbständig tätige Gärtner. Diese unterliegen erst einmal der Versicherungspflicht in der gesetzl. Krankenkasse.
Wenn das Einkommen der betroffenen Personen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, so wird dadurch die gesetzliche Krankenversicherungspflicht aufgehoben. Sie können dann frei wählen, ob sie in die gesetzl. oder private Krankenversicherung wechseln möchten. Zu beachten ist dabei, dass seit Anfang 2007 eine 3 Jahres Wechselbeschränkung existiert. Um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können, muss das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze auch in den 3 Jahren zuvor schon überschritten haben.
Related Articles:
- Ab 2010 leichter in die PKV?
- Bundeskabinett beschließt Rechengrößen der Sozialversicherung 2010
- Versicherungspflichtgrenze 2009
- Übertritt von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung durch neue Grenzwerte weiter erschwert.
Tags: Bemessungsgrenze, JAEG, Versicherungspflicht, Versicherungspflichtgrenze 2010




Hallo Manfred,
eine Frage hierzu:
Mit Wirkung vom 02.02.2007 wurde das GKV WSG eingeführt und damit die bisherigen Regelungen verändert. Sinn war die Wettbewerbssituation der GKV gegenüber der PKV zu stärken. Seither muss der Arbeitnehmer die letzten 3 Jahre über der entsprechenden JAEG liegen um in der PKV bleiben zu können. Wird dieses in einem Jahr unterschritten muss der Arbeitnehmer für drei Jahre wieder in der GKV versicherungspflichtig sein. Die Versicherungspflicht tritt in dem Monat ein in dem das Einkommen die JAEG nicht mehr übersteigt.
Kann man sich dann die GKV frei aussuchen und muss die einen dann annehmen?
Danke und VG,
Matthias
Hallo Matthias,
nicht dass Sie denken, dass ich Sie vergessen habe. Ich kann die Frage nur nicht ganz genau beantworten weil ich diese noch nicht recherchieren konnte habe ich bisher nicht geantwortet.
Es gibt eine Frist (die ich nicht auswendig kenne) wenn Sie schon länger als diese Frist in der PKV waren, dann können Sie sich die GKV raussuchen. Müssen sie während dieser Frist wieder in die GKV kehren Sie in die alte GKV zurück.
Die Versicherungspflicht wird, soweit ich das beurteilen kann (hier lasse ich mich auch gerne belehren)immer bei einem Statuswechsel (z.B. bei Aufnahme ein neune Tätigkeit) oder zum Jahresende geprüft. Also nicht wie ich Ihre Zeilen verstanden habe, wenn sie einmal in einem Monat unter die JAEG fallen. Grundsätzlich entscheidet das der Arbeitgeber, der muss die Versicherungspflicht melden.
VG
Manfred