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	<title>Kommentare zu: Versicherungspflichtgrenze 2010 (Krankenversicherung)</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2010/01/04/versicherungspflichtgrenze-2010-krankenversicherung/comment-page-1/#comment-52594</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Aug 2010 17:01:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=1186#comment-52594</guid>
		<description>Hallo Matthias,
nicht dass Sie denken, dass ich Sie vergessen habe. Ich kann die Frage nur nicht ganz genau beantworten weil ich diese noch nicht recherchieren konnte habe ich bisher nicht geantwortet.
Es gibt eine Frist (die ich nicht auswendig kenne) wenn Sie  schon l&#228;nger als diese Frist in der PKV waren, dann k&#246;nnen Sie sich die GKV raussuchen.  M&#252;ssen sie w&#228;hrend dieser Frist wieder in die GKV kehren Sie in die alte GKV zur&#252;ck.
Die Versicherungspflicht wird, soweit ich das beurteilen kann (hier lasse ich mich auch gerne belehren)immer bei einem Statuswechsel (z.B. bei Aufnahme ein neune T&#228;tigkeit) oder zum Jahresende gepr&#252;ft. Also nicht wie ich Ihre Zeilen verstanden habe, wenn sie einmal in einem Monat unter die JAEG fallen.  Grunds&#228;tzlich entscheidet das der Arbeitgeber, der muss die Versicherungspflicht melden. 
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Matthias,<br />
nicht dass Sie denken, dass ich Sie vergessen habe. Ich kann die Frage nur nicht ganz genau beantworten weil ich diese noch nicht recherchieren konnte habe ich bisher nicht geantwortet.<br />
Es gibt eine Frist (die ich nicht auswendig kenne) wenn Sie  schon l&#228;nger als diese Frist in der PKV waren, dann k&#246;nnen Sie sich die GKV raussuchen.  M&#252;ssen sie w&#228;hrend dieser Frist wieder in die GKV kehren Sie in die alte GKV zur&#252;ck.<br />
Die Versicherungspflicht wird, soweit ich das beurteilen kann (hier lasse ich mich auch gerne belehren)immer bei einem Statuswechsel (z.B. bei Aufnahme ein neune T&#228;tigkeit) oder zum Jahresende gepr&#252;ft. Also nicht wie ich Ihre Zeilen verstanden habe, wenn sie einmal in einem Monat unter die JAEG fallen.  Grunds&#228;tzlich entscheidet das der Arbeitgeber, der muss die Versicherungspflicht melden.<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Matthias</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2010/01/04/versicherungspflichtgrenze-2010-krankenversicherung/comment-page-1/#comment-52583</link>
		<dc:creator>Matthias</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 13:18:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=1186#comment-52583</guid>
		<description>Hallo Manfred,

eine Frage hierzu:
Mit Wirkung vom 02.02.2007 wurde das GKV WSG eingef&#252;hrt und damit die bisherigen Regelungen ver&#228;ndert. Sinn war die Wettbewerbssituation der GKV gegen&#252;ber der PKV zu st&#228;rken. Seither muss der Arbeitnehmer die letzten 3 Jahre &#252;ber der entsprechenden JAEG liegen um in der PKV bleiben zu k&#246;nnen. Wird dieses in einem Jahr unterschritten muss der Arbeitnehmer f&#252;r drei Jahre wieder in der GKV versicherungspflichtig sein. Die Versicherungspflicht tritt in dem Monat ein in dem das Einkommen die JAEG nicht mehr &#252;bersteigt.

Kann man sich dann die GKV frei aussuchen und muss die einen dann annehmen?

Danke und VG,
Matthias</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>eine Frage hierzu:<br />
Mit Wirkung vom 02.02.2007 wurde das GKV WSG eingef&#252;hrt und damit die bisherigen Regelungen ver&#228;ndert. Sinn war die Wettbewerbssituation der GKV gegen&#252;ber der PKV zu st&#228;rken. Seither muss der Arbeitnehmer die letzten 3 Jahre &#252;ber der entsprechenden JAEG liegen um in der PKV bleiben zu k&#246;nnen. Wird dieses in einem Jahr unterschritten muss der Arbeitnehmer f&#252;r drei Jahre wieder in der GKV versicherungspflichtig sein. Die Versicherungspflicht tritt in dem Monat ein in dem das Einkommen die JAEG nicht mehr &#252;bersteigt.</p>
<p>Kann man sich dann die GKV frei aussuchen und muss die einen dann annehmen?</p>
<p>Danke und VG,<br />
Matthias</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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