Während auf politischer Ebene über die Kopfpauschale gestritten wird, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ganz eigene Vorstellungen davon, wie das deutsche Gesundheitssystem wieder auf Trab gebracht werden könnte. Der Vorstand spricht sich dafür aus, die private Krankenversicherung aufzulösen, um der Kostenexplosion entgegenzuwirken.
Der Vorstand des vzbv, Gerd Billen, begründet den Vorschlag damit, dass ein Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung schlichtweg ineffizient sei. Patienten könnten zudem nicht nachvollziehen, weshalb die gleiche Leistung abhängig von der Kassenzugehörigkeit unterschiedlich viel wert sei.
Die PKV abzuschaffen ist allerdings nur einer von vielen Bausteinen, mit denen die Verbraucherschützer die Kosten in den Griff bekommen wollen. Als weiterer Posten stehen die Ausgaben für Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel und die ärztliche Versorgung auf ihrer Liste. Hier gebe es erhebliche Reserven und werde von einem Effizienzpotential von bis zu 20 Prozent ausgegangen. „Bei zehn Prozent reden wir bereits über 50 Milliarden Euro“, so Billen.
Gespart werden könne unter anderem, wenn eine bessere ambulante Versorgung gewährleistet wäre, so der Fachbereichsleiter Gesundheit des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Stefan Etgeton. Viele Gebiete seien noch unterversorgt. Hier müsse mit Aufschlägen dafür gesorgt werden, dass Ärzte sich in diesen Regionen niederließen. Grundsätzlich müsse auch für mehr Transparenz gesorgt und den Patienten die Möglichkeit von Leistungsvergleichen eröffnet werden.
Von der Bundesregierung fordert Gerd Billen Zahlen und Daten, damit die vorhandenen Ideen bewertet werden können, und dass sie die Probleme aus Sicht der Versicherten betrachte. Ob nun eine Gesundheitsprämie komme oder das alte System fortbestehe – beides stelle kein Unglück dar.



Diese Forderungen hört man leider immer öfter. Da frage ich mich als PKV-versicherter: Kann die private Krankenversicherung überhaupt aufgelöst werden oder ist es nicht so, dass unter Umständen (das Bundesverfassungsgericht sagt ja etwas anderes) ausschließlich das Neugeschäft unterbunden werden kann?
Eigentlich besteht ja zwischen mir und der Versicherungsgesellschaft ein privatrechtlicher Vertrag, der nicht einfach aufgelöst werden kann, oder?
Ich möchte noch ergänzen: Wenn die Verbraucherzentralen doch etwas gegen die PKV haben, wieso beraten diese dann bei der Auswahl der richtigen Gesellschaft (vgl. http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/versicherung/pkv.html)?
Auch kommt mir die Beratungszeit von 1,5 Std. nicht wirklich seriös vor.
Hallo Hans,
kann Ihnen nur beipflichten, nach dem BVG Urteil zur letzten Gesundheitsreform hat das BVG das existenzrecht der PKV bestätigt. Der Bundesregierung wurde die Kontrolle der beschlossenen Maßnahmen auferlegt. Geprüft werden muss, ob die PKV durch das beschlossene Gesetz in Existenznot gerät. Ich glaube nicht, dass eine wie auch immer aussehende neue Bundesregierung daran etwas ändern kann.
Zu der Verbraucherzentrale habe ich meine eigen Meinung. Wenn sie sich von einem qualifizierten Versicherungsmakler beraten lassen, muss dieser die Beratung und damit Ihre Wünsche bezüglich der Krankenversicherung dokumentieren. Außerdem muss der Makler eine bestimmte gesetzlich vorgeschrieben Qualifikation nachweisen und vor allem muss der Makler für die Empfehlung die Haftung übernehmen. Die Haftung muss durch eine Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sein.
Fragen sie mal den Berater der Verbraucherzentrale nach der Qualifikation und wer denn die Haftung für die Empfehlung übernimmt. Ich denke mit der Antwort auf diese Frage sollte das Thema erledigt sein.
VG
manfred
Ich wurde vor Kurzem von einem Versicherungsmakler beraten, welcher allerdings kein Beratungsprotokoll erstellt hat noch das ganze auf andere Weise dokumentiert hat. Natürlich habe ich hier keinen Abschluss getätigt. Hätte ich dies doch getan, könnte ich dann nicht gegen den Makler vorgehen?
Hallo Hans,
das finde ich schon ein sehr sonderbares vorgehen, wie dem auch sei ich möchte an dieser Stelle kein Urteil über Collegen abgeben. Möglicherweise hätte der College ein Protokoll beim Abschluss dabei gehabt.
Andernfalls wäre das äußert problematisch, denn Sie hätten den Makler für alle nicht versicherten Leistungen in Anspruch nehmen können. Das Problem ist, dass der Haftpflichtversicherer dem Makler die Deckung verewigter hätte, weil dieser ohne Protokoll gegen Kardinalpflichten verstößt.
Ich habe schon von Schadenfällen gehört, die Versicherungen verlangen vom Versicherungsmakler
1. Den Maklervertrag
2. Das Beratungsprotokoll
Sind diese nicht vorhanden bzw ungenügend ist die Prüfung des Versicherers schon beendet. Wie das dann rechtlich aussieht, wenn der Versicherungsmakler dann pleite ist, kann ich nicht sagen, ich vermute, dann geht der Kunde leer aus.
Deshalb ist es wichtig darauf zu achten, dass alles sauber dokumentiert ist und der Maklervertrag schriftlich besteht.
Wenn sie noch Beratungsbedarf zur PKV habe stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, damit verdiene ich meinen Lebensunterhalt. Das Handbuch allein hilft in diesem Falle auch nicht weiter,
VG
Manfred
Hallo ,
als Spezialist für die PKV kann ich nur jedem raten sich von einem Fachmann beraten zu lassen und das mit voller Dokumentation.
Und das sehe ich bei den Verbraucherzentralen eben nicht. Stellen Sie immer mal die Frage nach den Altersrückstellungen und lassen Sie sich das mal erklären -die Verbraucherzentrale konnte mir das gegen über nicht !
Hallo Peter,
dem ist nichts hinzuzufügen
VG
manfred