Das „Handbuch für die Krankenversicherung“ wurde gerade neu von der Signal Krankenversicherung aufgelegt. Darin sind viele Argumente für die private Krankenversicherung enthalten. Insbesondere geht der neue Band auf das Bürgerentlastungs-Gesetz und die damit verbunden Steuerentlastung ein. Dieses Handbuch mit vielen Fachinformationen ist inzwischen schon fast sowas wie ein Klassiker. Auf den inzwischen immerhin 128 Seiten findet man neben der natürlich eingebrachten Eigenwerbung wertvolle Tipps wie z.B. die aktuellen Sozialversicherungs-Grenzwerte. Auch das Bürgerentlastungs-Gesetz wird ausgiebig erläutert, insbesondere wird die neue steuerliche Behandlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung, diese werden natürlich an Hand von Signal-Tarifen dargestellt.
Weiteres Highlight ist ein ausführlicher Leistungsvergleich zwischen den Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) und denen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Hier nimmt das Thema Eigenbeteiligungen in der GKV besonderen Raum ein. Hierzu gibt es natürlich auch Informationen wie diese durch die Eigenbeteiligungen entstandenen Lücken, durch private Absicherungen, natürlich mit Tarifen der Signal Krankenversicherung, geschlossen werden können.
Natürlich ersetzt ein solches Handbuch nicht den Fachmann der über Vor und Nachteile beider Krankenversicherungssysteme informiert. Dazu fällt mir gerade ein weit verbreiteter Irrtum in Bezug auf die Private Krankenversicherung ein. Oft sind meine Mandanten der Meinung, dass die Leistungen der PKV so wie die der GKV wären, nur eben ein bisschen besser. Um ehrlich zu sein, muss ich gestehen, dass ich früher auch so gedacht habe. Dies ist ein erheblicher Irrtum. Die Leistungen der GKV richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem SGB V. Die Leistungen der PKV richten sich nach den Musterbedingungen (MBKK) und den tariflichen Leistungsaussagen. Diese unterscheiden sich grundsätzlich vom SGB V. Es gibt Leistungen in der PKV die besser als in der GKV sind und es gibt eben auch Leistungen in der GKV die in der PKV nicht darstellbar sind. Deshalb spielt es in der Beratung zur PKV eine erhebliche Rolle welche Leistungen man in der PKV haben will.
Dies möchte ich am Beispiel Kurleistungen erläutern. Da haben wir schon den Salat, den Begriff Kuren gibt es im Gesetz gar nicht mehr. Das was man früher als Kuren bezeichnet hat, wird jetzt unter dem Begriff Rehabilitationen zusammengefasst. Soweit so gut, nur das Gesetz sieht die deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft und die gesetzliche Krankenkasse für Rehabilitationen zuständig, nicht die private Krankenversicherung. Ein Teil der Rehabilitationen ist die Anschlussheilbehandlung (AHB), diese ist z.B. nach einem Herzinfarkt oder nach einer operativen Versorgung mit einer Endoprothese notwendig. Die große Frage ist nun, erstattet die gewählte PKV die Kosten für eine AHB? Die Antwort ist ganz einfach, ja, wenn diese versichert ist. Gleiches gilt natürlich auf für eine „normale“ Rehabilitation, diese wird i.d.R. über ein „Kurtagegeld“ oder einen „Kurkostentarif“ versichert. Leider bieten nicht alle Privaten krankenversicherungen einen solchen Tarif an.
Sie sehen, es gibt viel zu klären wenn man an einen Wechsel in die PKV denkt, für eine Beratung zu diesem Thema stehe ich gerne zur Verfügung.



Kurze Frage: Woher kann man das Buch beziehen?
Hallo Hans,
direkt von der Signal Krankenversicherung.
Einfach den Maklerbetreuer ansprechen, falls Sie als Kunde an dem Handbuch interesse haben, dann bei der Signal direkt anrufen.
VG
Manfred