Private Krankenversicherung und die geplanten Änderungen im Arzneimittelmarkt

In einer am 26.03.2010 veröffentlichten Presseerklärung nimmt Reinhold Schulte, Vorsitzender des Verbandes der privaten Krankenversicherung, zu den geplanten neuen Strukturen im Arzneimittelmarkt Stellung:

„Die heute vorgestellten Pläne des Bundesgesundheitsministeriums greifen aus Sicht der privaten Krankenversicherung zu kurz. Wenn Minister Rösler “Anwalt der Versicherten” sein will, darf er die fast 9 Millionen Privatversicherten nicht einfach außen vor lassen. Deshalb ist es falsch, dass nach den vorliegenden Eckpunkten allein die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) profitiert und die Privatversicherten am Ende die Zeche zahlen müssen. Das ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Auch die private Krankenversicherung muss mit den Pharmaunternehmen über angemessene Preise in einem verbindlichen Rechtsrahmen verhandeln können. Dafür reicht die jetzige gesetzliche Grundlage nicht aus. Die PKV braucht keine identischen Regelungen zur GKV, aber wirksame Vertragsinstrumente. Die vorliegenden Pläne des Gesundheitsministeriums wirken jedoch allein für die GKV. Dies würde dazu führen, dass die gesetzlichen Kassen Rabatte erhalten, die Privatversicherte mit höheren Kosten bezahlen müssten.

Die private Krankenversicherung steht weiterhin für eine umfassende Versorgung ihrer Versicherten auch mit innovativen Arzneimitteln, doch dies muss zu angemessenen Preisen erfolgen. Dabei gilt nach wie vor: In der PKV wird es auch bei Arzneimitteln keine Rationierungen und keine Budgetierungen geben.“

Ich fände es gut, wenn die Private Krankenversicherung (PKV) endlich ein generelles gesetzliche festgelegtes Verhandlungsmandat gegenüber den medizinischen Leistungserbringer hätte. Dies würde der Kostenentwicklung und damit den immer wieder gescholtenen, aber dennoch notwendigen, Beitragsanpassungen entgegenwirken. Dies kann man schon sehr gut daran sehen, dass im Bereich Hilfsmittel viele Private Krankenversicherungen über ein funktionierendes Hilfsmittelmanagement erhebliche Rabatte generieren. Davon profitieren die privat Krankenversicherten weil die Beschaffungskosten durch Rabattvereinbarungen erheblich gesenkt werden können.

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