Mit der Überschrift „Vorsicht bei Eheschließung mit Privatpatienten“ titelt Focus Money online heute am 07.05.2010 in einem Onlinebericht
Es wird ausgeführt, dass Private Krankenversicherung (PKV) für junge Familien „oft teuer zu stehen“ kommen kann.
Es wird weiter ausgeführt, dass die GKV Mitgliedschaft enden würde, wenn ein GKV Versicherter Partner z.B. wegen Kindererziehung aus dem Erwerbsleben ausscheiden würde. Wenn beide Partner GKV versichert wären, sei das alles kein Problem weil hier die Familienversicherung greifen würde. Dazu wird meine Lieblingsorganisation zitiert. Wenn der weiterarbeitete Ehepartner PKV versichert sei, dazu meinte Frau Julia Nill von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „In diesem Fall hat der gesetzlich Versicherte Elternteil ein Problem“, da es in der PKV keine Familienversicherung gibt müsse sich die Frau entweder in der PKV oder der GKV versichern „Auch wenn die betreffende Person keinerlei eigenes Arbeitseinkommen bezieht, fingieren die Kassen in diesem Fall, sie erhielte die Hälfte des Lohnes ihres Mannes und berechnen auf dieser Basis die Beiträge“, so Frau Nill weiter
Für eine solche undifferenzierte Aussage möchte ich einen Pinguin vergeben:
Nun mal zu den Fakten:
- Ist der Mann GKV versichert besteht für eine GKV pflichtversicherte Frau zunächst auch kein Anspruch auf die Familienversicherung, weil Sie für die ersten 3 Jahre nach der Geburt das Fortbestehen der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen muss. In dieser Zeit ist der Betreffende kostenfrei weiter in der GKV versichert. Dies ist im SGV § 192 (1) 3 geregelt. Erst nach diesen 3 Jahren muss sich der Betreffende entscheiden, entweder wieder zu arbeiten und damit wieder in der GKV versicherungspflichtig zu werden, oder in die Familienversicherung zu wechseln.
- Ist der Mann PKV versichert, besteht für eine GKV pflichtversicherte Frau genauso für die ersten 3 Jahre nach der Geburt das Fortbestehen der Mitgliedschaft. Erst nach diesen 3 Jahren muss sich der Betreffende entscheiden, entweder wieder zu arbeiten oder in die freiwillige GKV oder die PKV zu wechseln.
- Die o.a. Problematik trifft nur zu, wenn sowohl der Mann PKV versichert und die Frau entweder freiwilliges GKV Mitglied oder eben in der PKV versichert ist. Nach meiner Erfahrung ist diese Konstruktion ehr selten anzutreffen und wo dies der Fall ist, wissen i.d.R. beide PKV Versicherten Eheleute was sie an der PKV haben und die PKV Beiträge spielen in solchen Fällen in aller Regel keine entscheidende Rolle. Den auch hier gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, wenn man z.B. rechtzeitig vor der Mutterschaftszeit die Arbeitszeit so reduziert, dass eine GKV versicherungspflichtige Tätigkeit aus dem Beschäftigungsverhältnis wird.



Hallo Ljubi,
ich werde mein möglichstes tun Licht in das Dunkel zu bringen.
Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu ihrem Nachwuchs und eine beschwerdefreie Zeit während dieser Schwangerschaft.
So wie ich das verstanden habe, ging sie zur Zeit arbeiten und sie wollen, wenn möglich zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Das ist im Grunde ganz einfach, wenn sie sagen wir einem Monat vor dem Mutterschutz ihrer Arbeitszeit zu reduzieren, dass sie versicherungspflichtig werden, dann muss der Arbeitgeber sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
In diesem Falle haben ihre Kinder, und endlich auch sie, während der Elternzeit Anspruch auf die Familienversicherung bzw. das fortbestehen der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (sie werden dann die ersten drei Jahre nach der Geburt ihres Kindes beitragsfrei in der GKV versichert).
Die entscheidende Frage ist, ob der Arbeitgeber bei der Arbeitsreduzierung mitspielt. Dieses zunächst die einfachste Lösung für Sie.
Falls Ihnen diese Antwort nicht ausreicht beziehen sie arbeitsfähig Reduzierung nicht möglich ist dann sollten wir diese Frage telefonisch besprechen. Möglicherweise fällt weder noch etwas ein, wenn nicht in Ihrem Fall im Detail kenne.
Viele Grüße
Manfred
Hallo Gerald,
danke für das Lob, das macht die Sache so spannend, dass jeder Fall anders ist.
Auch Ihre Gattin und ihnen einen herzlichen Glückwunsch, ich wünsche vor allem ihre Gattin eine beschwerdefreie Schwangerschaft und Entbindung. Ich denke als Vater von drei Kindern kann ich da ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern sozusagen.
Nun zu Ihren Fragen:
1. Richtig im Nachwuchs muss entweder bei Ihnen oder freiwillig in der GKV versichert sein. Beide Kinder Nachversicherung kann ich Ihnen gerne helfen. Den Abschluss der Kranken Versicherung für Ihren Nachwuchs wird von den Krankenversicherungen auch honoriert.
2. ob die PKV zu teuer wird, wenn sie mehr Kinder haben kann ich so nicht sagen. Ich denke aber selbst mit drei Kindern sollte der Beitrag für die PKV (wenn die Leistungen analog der GKV sind) nicht wesentlich teurer sein als der GKV Beitrag.
Immerhin liegt der Beitrag in der GKV ab 2012 bei ca. 760 € im Monat, wenn dann noch der Zusatzbeitrag dazu kommt und die Zuzahlungen sind das schnell über 800 €. Dazu kommt auch noch die Frage der zukünftigen Entwicklung, diese Frage sollten wir in einen Telefongespräch besprechen. Ständig Politik sagt zu mindestens was die Kosten der Krankenversicherung in der Zukunft betrifft nicht die ganze Wahrheit, die wir zu grausam.
Ich gehe davon aus, wenn sie die Beiträge in die Direktzusage als BAV im Dezember einzahlen dass sie GKV pflichtig werden.
Allerdings würden sie dann zum 1.1.2012 wieder freiwillig versichert sein, wenn ihr Einkommen dann wieder im normalen Maß liegt. Deshalb würde dieser Weg nicht ganz weiterhelfen. Wenn sie ab Januar 2012 entsprechend hohe Beiträge in die Direktzusage einzahlen, sollten Sie versicherungspflichtig werden. Wenn Sie diese Zahlungen für das ganze Jahr 2012 beibehalten, waren sie zwölf Monate durchgehend Versicherungspflicht in der GKV und damit können Sie ab Januar 2013 als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben. Ob dieser Trick so funktioniert sollten Sie vorher mit dem Arbeitgeber klären. Eine einmalige Zahlung im Dezember 2012 nutzt da Nix.
Gerne können wir diese Fragen auch telefonisch besprechen
Viele Grüße
Manfred
Hallo,
wie sieht das mit folgender Konstellation aus: Mann PKV; Ehefrau vor Elternzeit Pflichtmitglied GKV in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Dieses läuft nun während der Elternzeit aus, der Arbeitgeber meldet die GKV-Mitgliedschaft ab. Welchen Versicherungsschutz hat die Frau nun während der Elternzeit (während der 12 Monate mit Elterngeldbezug und danach). Danke!
Hallo Max,
da ihre Gattin GKV Mitglied ist, greift das Fortbestehen der Mitgliedschaft
§ 192 Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,
(2) Während der Schwangerschaft bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch erhalten, wenn das Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst oder das Mitglied unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt worden ist, es sei denn, es besteht eine Mitgliedschaft nach anderen Vorschriften.«
Von daher gehe ich davon aus, dass während der Elternzeit, die drei Jahre andauern kann die kostenlose GKV Mitgliedschaft möglich ist.
Ihr Kind müssen Sie natürlich in der privaten Krankenversicherung anmelden, da stehe ich Ihnen gern zur Verfügung,
viele Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
1000 Dank für diese grandiose Seite! Ich möchte gerne kurz meine Lage schildern, da ich bislang von meinem Versicherungsvertreter keine ausreichende Antwort erhalten habe.
Ich bin seit Geburt in einer PKV und war lediglich 2006- 2008 in einer gesetzlichen KV, da ich unter die JAEG gerutscht bin.
Mein Mann ist Engländer, selbstständig und seit Anbeginn seiner Zeit in Deutschland in einer privaten weltweiten KV (Allianz Global Healthcare).
Ende Juni 2012 erwarten wir ein Baby. Laut meiner PKV muss ich ab dann den vollen KV-Beitrag (ohne AG-Zuschuss) sowie den Beitrag für das Baby bezahlen, das sind leider 735 Euro im Monat!
Welche Möglichkeit gibt es, doch in die GKV zu kommen und dort eine Familienversicherung zu starten? Leider weiß ich nicht – wie hoch der Beitrag dann für mich und das Baby wäre bzw. woran er sich bemessen würde und ob mein Mann auch dort hinein könnte (was aber zweitrangig ist). Aus den Blogs habe ich entnommen, dass man kurz vor der Geburt weniger arbeitet, um unter die JAEG zu rutschen. Aber wird die “JAEG” monatlich berechnet? Denn Januar bis zur Geburt plus Elterngeld wäre ich im Gesamtjahr 2012 unter der JAEG. Über eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo Nina,
zunächst möchte ich sagen, dass ich die Antworten ihres Vertreters nicht kommentieren möchte.
Das erste Thema welches Beratungsbedarf erfordert ist, die Krankenversicherung ihres Gatten die Allianz Global Healthcare ist wie Sie richtig sagen eine weltweite Versicherung, die aber nicht die Kriterien der Versicherungspflicht in Deutschland erfüllt. Wenn der Mann in Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat, unterliegt er der Versicherungspflicht in Deutschland durchdie Allianz Global Healthcare wird diese nicht erfüllt. Dieses Thema müssen unbedingt besprechen.
Herzlichen Glückwunsch für ihre Entscheidung Nachwuchs zu haben, dass es heute auch nicht unbedingt mehr selbstverständlich. Mit drei Kindern denke ich weißlich wovon ich spreche.
Über den Beitrag ihrer PKV sollten wir uns mal unterhalten, dieser scheint mir recht hoch.
Wenn Sie es richtig machen, bleiben sie für die ersten drei Jahre in der GKV Beitrags frei, ihr Kind kostet ca. 150 € entweder in der GKV oder privat, in diesem Zusammenhang müsste eben wie schon erwähnt die Krankenversicherung ihres Gatten .
Dieses Thema sollten wir telefonisch besprechen.
Viele Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
ich hatte auch mal mit der Allianz Global Healthcare geliebäugelt
. Wäre es illegal, wenn man in Deutschland seinen ständigen Wohnsitz hätte und trotzdem dort eine Krankenversicherung?
Man sagte mir, dass man keine Bescheinigung als substitutive Krankenversicherung erhält, aber trotzdessen recht viele rückkehrende Expatriaten doch Kunde bei der Allianz Worldwide Care bleiben.
Ist es keine substitutive Krankenversicherung, weil keine Altersrückstellungen gebildet werden oder ist noch mehr dahinter?
VG,
dennis
Hallo Dennis,
die Allianz Global Healthcare rfüllt wie du richtig festgestellt hast nicht die kriteiren der substitutive Krankenversicherung. Damit ist der gesetzlich festgelegten versicherungspflicht nach §193 VVG nicht genüge getan. Die fehlende Krankenversicherung wird dann spätestens mit dem Eintitt in die substitutive Krankenversicherung mit entsprechenden Strafbeiträgen belegt.
Das ander Thema ist die fehlende Pflegeversicherung dies stellt eien ordnungswirdigkeit dar welche Nach SGB 11 §121 mit bis zu 2500 € belebt ist.
Ich denke das sind genügend Gründe sich “richtig” zu versichern.
Vg
Manfred
Hallo,
den letzten Abschnitt muss ich kommentieren. Das beide Partner PKV sind, trifft sehr wohl häufig zu, nämlich dann, wenn man nicht auf Grund von hohem Einkommen PKV ist, sondern weil beide Partner Beamte sind. So auch das Dilemma bei uns – die Kosten für die PKV laufen weiter, obwohl ich derzeit kein Einkommen erziele. Gibt es eine Möglichkeit zu recherchieren, ob die Beiträge gerechtfertigt sind, die eine PKV erhebt? Auf Grund von Ausschlussklauseln kann ich nicht einfach zwei Versicherungen miteinerander vergleichen.
Danke! Judith
Hallo Manfred,
ich habe derzeit folgendes “Problem”. Ich bin Angstellte und derzeit PKV versichert. Mein Partner (wir sind nicht verheiratet) ist bei der GKV.
Wenn alles gutgeht, bekomme ich im Juli/August Zwillinge und möchte dann für ein Jahr in Elternzeit. Da ich die Beiträge der PKV dann komplett selbst tragen müsste, habe ich überlegt, meine Arbeitszeit um 20% zu kürzen, um dann unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu fallen.
Wie lange muss ich unter diese Grenze fallen.
Angenommen, ich gehe am 15.06. in Mutterschutz, wieviel “Vorlaufzeit” braucht die Arbeitszeitreduzierung.
Wenn ich mit meinem Arbeitgeber verinbare, dass ich ab 01.05.2012 die Arbeitszeit reduziere, aber dann plötzlich vorher ein Berufsverbot bekomme (was ja bei Zwillingen nicht ungewöhnlich wäre), würde die reduzierung dann überhaupt greifen?
Ich blicke in diesem ganzen §-Wirr-Warr einfach nicht durch…
LG,
Ulrike
Hallo Ulrike,
zunächst einmal meinen herzlichen Glückwunsch zur bevorstehenden Mutterschaft.
Im Grunde haben sie das richtig wäre erfasst. Wenn sie ihre Arbeitszeit, während der Berufstätigkeit, so verringern, dass sie unter die für sie gültige JAEG fallen, werden sie ab diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig in der GKV. Wenn Sie als GKV versicherungspflichtiges Mitglied in die Elternzeit gehen haben Sie Anspruch auf das fortbestehen der Mitgliedschaft. Damit sind sie für die nächsten drei Jahre beitragsfrei in der GKV versichert.
Wichtig ist eben nur, dass die Verringerung der Arbeitszeit auch vollzogen werden kann. Wenn Sie vor Beginn der Arbeitszeitreduzierung Berufsverbot erhalten, dann greift meines Wissens die Arbeitzeitreduzierung nicht mehr. Deshalb würde ich die Reduzierung der Arbeitszeit sobald planen, dass sie auf jeden Fall noch mit der reduzierten Arbeitszeit beschäftigt und damit GKV pflichtversichert sind.
Eine vernünftige GKV kann ich Ihnen auch vermitteln.
VG
Manfred
Hallo Judith,
da muss ich ihn völlig Recht geben, wobei im Bereich der Beamten natürlich auch noch das Beihilferecht greift. Die Beihilfe trägt ja, je nach Familienstand zwischen 50 und 80 % (bei Kindern) der Krankenkosten. In diesem Rahmen kann ich natürlich nicht genau auf die einzelnen Punkte eingehen werde diese je nach Beihilfeträger unterschiedlich sind zu diesem Thema habe ich eigens eine Internetseite unter http://www.beamtenbeihilfe.net/ erstellt. Auf dieser Internetseite gibt es viele Informationen zu diesem Thema.
VG
Manfred
Hallo Manfred,
bei uns tritt nun folgende KOnstellation ein:
Mein Partner und ich heiraten am 12.05.2012. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (geb. am 12.06.2011). Mein Sohn und ich sind GKV und mein Verlobter PKV. Nun möchte mein “Dann-Ehemann” vom 12.06. – 12.08.2012 Elternzeit nehmen. Kann er dann familienversichert werden?Und kann er dann in der Familienversicherung (GKV) bleiben? Falls nicht, muss unser Sohn dann PK versichert werden?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Manfred,
vielen Dank für die tollen Tipps. Ich hätte da auch mal eine Frage. Ich bin derzeit selbstständig in der PKV versichert. Ende Mai erwarten mein Partner und ich (nicht verheiratet) unser erstes Kind. Könnte ich das Kind über den Vater gesetzlich versichern lassen? Falls nicht müsste ich ja meinen Beitrag plus den Beitrag für das Kind komplett selber zahlen. Das wären 450 Euro. Und Ende März werde ich mein Gewerbe wieder abmelden müssen. Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich noch in die GKV zu wechseln. Der Vater meines Partners hat einen kleinen Betrieb. Was wäre, wenn er mich bspw. einstellen würde (Bürokraft auf 450 Euro) Wäre ich dann automatisch wieder in der GKV? Und geht das überhaupt zwecks Mutterschutz etc? Ich hoffe Sie können einen Tipp geben.
Vielen Dank.
Schöne Grüße
Jana
Guten Tag,
ich bin sehr froh, nach endlosem Suchen diesen ausgezeichneten Blog gefunden zu haben.
Das mit der PKV und GKV in Verbindung mit der Elternzeit bzw. Elterngeld ist scheinbar eine sehr verzwickte Angelegenheit. Ich bitte daher auch um Rat für folgende Konstellation:
Ich bin Angestellter in der GKV und meine Frau war vor der Geburt unseres Sohnes am 29.01.2011 als Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze privat versichert. Sie ist für zwei Jahre in Elternzeit und bezog für das erste Lebensjahr Elterngeld. Da das Elterngeld nun wegfällt, ist die Belastung durch den Gesamtbeitrag für die PKV doch erheblich. Daher würde ich gerne wissen, welche Wege es in die GKV bzw. Familienversicherung es gibt oder ob es eine PKV mit niedrigem Beitrag und einem Leistungsumfang wie in der GKV als Übergangslösung gibt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung & Viele Grüße
Christian
Hallo Manfred!
Meine Tochter, geb 28. 09.1984, Studium Medizin bis einschl. 08.11.2011, Arbeitsbeginn als Assistenzärztin am 01.03.2012 war bis zum 27. Lebensjahr zu 20% privat krankenversichert und zu 80% über meine Beihilfe (Beamtin). An ihrem 27. Geburtstag am 28. 09. 2011 fiel sie aus der Beihilfeberechtigung raus und musste sich 100% privat versichern-für die Übergangszeit bis zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses. Sobald dieses beginnt, wird meine Tochter zunächst pflichtversichert (3800 Brutto). Bei Ärzten dauert es aber nicht lange, manchmal nur ein paar Monate (wegen der bald anfallenden Nachtdienste), bis sie über die Versicherungspflichtgrenze kommen und dann fallen sie wieder aus der Pflichtversicherung raus. Meine Frage: Kann sich meine Tochter dann weiter freiwillig gesetzlich versichern oder war die Zeit, in der sie gesetzlich versichert war (vielleicht nur ein paar Monate), dafür zu kurz?
Gibt es eine Mindestzeit in der gesetzlichen KV, um als freiwilliges MItglied weiter überommen zu werden? Muss sie zwangsläufig wieder in die PKV?