Forderung: Apothekenrabatt auch für Privatversicherte

Die Arzneimittelpreise brennen den privaten Krankenversicherungen unter den Nägeln. Während die gesetzlichen Krankenkassen einen Apothekenrabatt erhalten, als Ausgleich für die prompte Zahlung innerhalb von zehn Tagen, bleiben die PKV außen vor. Dabei zahlen die Versicherten ihre Arzneimittel unmittelbar aus eigener Tasche, sind also Bar- respektive Selbstzahler. Der Apotheker trage somit keinerlei Ausfallrisiko und müsse nicht mit Zahlungsverzögerungen rechnen, so der PKV-Verband. Er fordert daher auch für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte einen Apothekenrabatt. Die wirtschaftliche Existenz der Apotheker würde dadurch nicht gefährdet, da nur zehn Prozent der Gesamtbevölkerung in einer PKV seien.

„Es gibt keinen plausiblen Grund, den privat versicherten Selbstzahler von den gesetzlichen Ermäßigungen des Arzneimittelpreises auszunehmen, die für 90 Prozent des Marktes beschlossen wurden“, heißt es in einer Stellungnahme der privaten Krankenversicherungen. Gleiches gelte für den Herstellerrabatt, in dessen Genuss nur die GKV kommen. Wenn sich nichts ändere, würden den Herstellern weiterhin Anreize geboten, den Rabatt für die gesetzlichen Krankenkassen durch höhere Preise für PKV-Patienten zu kompensieren. Den Versicherten könne nur schwer vermittelt werden, dass sie für das gleiche Medikament mehr bezahlen müssen, zumal die Belastung durch die Arzneimittelausgaben bereits überproportional hoch sei.

Aus dem Grund verlangen die privaten Krankenversicherer ein Verhandlungsmandat mit Ärzten und der Pharmaindustrie. Dieses Mitspracherecht soll neben der Preisfestsetzung auch die Menge und Qualität der Präparate umfassen. PKV-Direktor Volker Leienbach bezeichnet ein solches Mandat als „wirksamen Hebel“, um die „ungesunden Anreize“ zur Ausweitung teurer Untersuchungen zu beenden. „Solange der Arzt Vertragspartner nur des Patienten, aber nicht der PKV ist, besteht für ihn keine Verpflichtung, Rabattverträge zu berücksichtigen“, erklärt der Verband. Er begründet die Forderungen mit den steigen Ausgaben für Arzneimittel. In der Zeit von 1997 bis 2007 seien sie in der PKV um 85 Prozent gestiegen, in der GKV nur um 68 Prozent.

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